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Meldung des Eigentümerwechsels bei Veräußerung von Gebäuden

Erstelldatum28.02.2024

Bei einem Wechsel des Eigentumsverhältnisses (z.B. Verkauf oder Schenkung) sollte die Stadtverwaltung zeitnah informiert werden, um den Wasserzins vom Alt-Eigentümer auf den Neu-Eigentümer umzustellen.
Im Gegensatz zum Grundsteuerwechsel, läuft die Umschreibung des Wasserzinses nicht automatisch. Hier sind Verkäufer sowie Käufer selbst verpflichtet, eine Änderung schriftlich bei der Stadt einzureichen.
 
Angaben, die bei der Ummeldung nicht vergessen werden dürfen: Datum der Übergabe des Grundstücks an den neuen Eigentümer Name und aktuelle Anschrift des alten sowie des neuen Eigentümers Zählerstand und Zählernummer aller vorhandenen städtischen Wasserzählern Unterschrift beider Partner.
Ein entsprechendes Formular (Übergabeprotokoll Wasserzähler) steht auf unserer Homepage zum Download bereit.
 
Für Meldungen oder Fragen steht Herr Sauter unter Telefonnummer: 07907 87732 oder per E-Mail gerne zur Verfügung