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Der Krieg in der Ukraine hat auch im Landkreis Schwäbisch Hall eine Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich dazu entschlossen, ukrainische Flüchtlinge privat bei sich aufzunehmen. „Für dieses Engagement und die Bereitschaft, die eigenen vier Wände mit den vom Krieg schwer getroffenen Menschen zu teilen, sind wir sehr dankbar“, sagt Landrat Gerhard Bauer.

Für allgemeine Anfragen und Nachrichten hat das Landratsamt die zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet.

Die neu eingerichtete Themen-Homepage des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet in Ukrainisch und in Russisch umfassenden Informationen zur Einreise, Hilfsangeboten, Unterkunft oder ärztlicher Versorgung etc.

Wo müssen die eintreffenden Personen registriert werden? Haben sie Anspruch auf Sozialleistungen? Und wer ist für mich zuständig? Um diese und andere Fragen direkt von vorneherein zu klären, hat das Landratsamt Schwäbisch Hall ein übersichtliches Merkblatt mit wichtigen To-dos und Ansprechpartnern erstellt. Das Merkblatt ist ab sofort im Internet zu finden und wird gemäß der geltenden rechtlichen Vorgaben fortlaufend ergänzt. Auf der Homepage des Landratsamtes Schwäbsich Hall finden Sie auch den Leistungsantrag für Ukrainische Flüchtlinge (deutsch, englisch, russisch).

Außerdem ist das Hilfe-Portal „Germany4Ukraine" der Bundesregierung für in Deutschland ankommende Geflüchtete aus der Ukraine seit dem 16.03.2022 mehrsprachig verfügbar.

Anmeldeverpflichtung Schule

Im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Öffentlichkeitsarbeit – informieren wir, dass minderjährige Kinder der aus der Ukraine geflüchteten Bürgerinnen und Bürger mit der Wohnsitznahme in Baden-Württemberg schulpflichtig werden, wenn sie mindestens sechs Jahre alt sind. Sie müssen daher von den Eltern oder sorgeberechtigten Personen an einer geeigneten Schule angemeldet werden. Mit dem beigefügten Musteranschreiben und Informationsblätter sollen die Eltern/Sorgeberechtigten erste Informationen zur Schulanmeldung erhalten. Das Merkblatt steht auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch zur Verfügung.

Hier finden Sie Informationen zur Schulanmeldung:

Grundschule auf deutsch
Grundschule auf russisch
Grundschule auf ukrainisch

weiterführende Schule auf deutsch
weiterführende Schule auf russisch​
weiterführende Schule auf ukrainisch

Die Regelungen finden Sie auch zusammengefasst in der Rahmeninformation des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport

Merkblätter und allgemeine Informationen für Geflüchtete

Bilderwörterbuch Ukrainisch-Deutsch

Mietobergrenzen im Landkreis Hall, die bei der Miete für Flüchtlingswohnungen gelten: Die Miete muss jeweils nach dem Zustand und Alter der Wohnung angemessen sein, dies sind Obergrenzen.

Pressemitteilung Ministerium für Finanzen, das Ministerium der Justiz und für Migration sowie die Kommunalen Landesverbände: Land übernimmt Kosten für privat untergebrachte Flüchtlinge aus der Ukraine

Informationen zum Rundfunkbeitrag für Asylbewerber und Asylberechtigte: auf Deutsch und Englisch

Informationen der Polizei für Geflüchtete auf Ukrainisch und Deutsch

Informationen zum Bevölkerungsschutz.

Hier gelangen Sie zu Informationen zum Bevölkerungsschutz.