Hauptbereich

Barrierefreiheit

Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).

Wir sind bemüht und sehen es als unsere Pflicht, alle Informationen auf dieser Website einfacher zugänglich zu gestalten und eine barrierefreie Nutzung für blinde, sehschwache oder anderweitig beeinträchtige Menschen zu ermöglichen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Vellberg ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Unser Anspruch ist, unsere Webseiten barrierefrei und auch für mobile Geräte gut nutzbar zu gestalten. Wo immer möglich, wollen wir die Barrierefreiheit weiter verbessern.

Diese Erklärung gilt für folgende Webseiten: www.vellberg.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der barrierefreien Informationstechnik

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Punkte sind nicht vereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG:

  • Der Alternativtext für Bildinhalte und/oder Grafiken beschreibt nicht immer die Bildinhalte und/oder Grafiken. Diese Alternativtexte werden kontinuierlich geprüft und verbessert.
  • Videos, die auf den oben genannten Webseiten der Stadt Schwäbisch Hall gezeigt werden, verfügen nicht alle über eine Untertitelung. Neue Videos werden nur mit Untertitelung angeboten.
  • Nicht alle pdf-Dokumente, pdf-Formulare sowie pdf-Flyer und pdf-Broschüren sind barrierefrei zugänglich.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von den oben genannten Webseiten können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Erstellung dieser Erklärung für Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im Januar 2022 überprüft und aktualisiert. Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte unter anderem im Zuge einer Selbstbewertung der von der Initiative „BIK für alle“ (Barrierefrei informieren und kommunizieren – für alle) zur Verfügung gestellten Kriterien.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Sie auf unseren Webseiten auf Barrieren stoßen, uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen möchten oder Fragen zur Barrierefreiheit haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Bitte kontaktieren Sie uns auch, wenn Sie Informationen zu Inhalten benötigen, die derzeit noch nicht barrierefrei zugänglich sind.

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail. Sie können auch unser Kontaktformular am Ende dieser Seite nutzen oder einen Brief an folgende Adresse senden:

Stadtverwaltung Vellberg
Im Städtle 28
74541 Vellberg

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: Telefonnummer: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Kontaktformular

BITV - Feedback-Mechanismus

BITV - Feedback-Mechanismus
Die mit * markierten Felder müssen ausgefüllt werden.