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Schankerlaubnis - Wir bitten um Beachtung

Erstelldatum25.01.2024

Zu jeder öffentlichen Veranstaltung, bei der Speisen und alkoholische Getränke verkauft werden, muss bei der Gemeindeverwaltung eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) beantragt werden.
Nach der Gaststättenverordnung ist der Antrag auf eine Gestattung gemäß § 12  Gaststättengesetz (GastG) schriftlich und mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.

Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage. Bitte senden Sie dieses ausgefüllt an die Stadtverwaltung - Frau Weise oder per E-Mail.
Die Gebühr von 15,00 Euro pro Veranstaltungstag muss bei der Abholung der Gestattung auf der Gemeindeverwaltung entrichtet werden. Eine Überweisung ist möglich.
 
Wir bitten alle um Beachtung.
Die Stadtverwaltung