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Abschlag Wasser/Abwasser am 27.12.2023 fällig!

Erstelldatum21.12.2023

Bitte denken Sie daran, dass am 27. Dezember 2023 der 4. Abschlag für den Wasserzins und die Abwassergebühren fällig wird. Wie schon berichtet, erfolgt keine gesonderte Abschlagsrechnung mehr. Mit dem Bescheid über die Endabrechnung dieser Gebühren wurden gleichzeitig die vierteljährlichen am 31.03./30.06./30.09. und 27.12. zu leistenden Abschläge als Vorauszahlung festgesetzt.

Bitte denken Sie an die rechtzeitige Überweisung bzw. ausreichende Kontodeckung bei Abbuchung.