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Jahresveranlagung Grundsteuer

Erstelldatum07.12.2023

Für 2024 werden keine Grundsteuerjahresbescheide verschickt. Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Grundsteuerhebesätze betragen wie im Vorjahr für die  

  • Grundsteuer A           400 v. H.
  • Grundsteuer B           390 v. H.

des Steuermessbetrages. Die Grundsteuer wird in gleicher Höhe festgesetzt wie im Vorjahr. Die Bescheide aus den Vorjahren gelten solange weiter, bis sich Änderungen ergeben. Die Grundsteuerpflichtigen werden aufgefordert, die Grundsteuer zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. sowie für Jahreszahler, 01.07., zu entrichten.
 
Erst wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten, wird ein neuer Grundsteuerbescheid erteilt. Bis dahin gelten die bisherigen Festsetzungen.
 
Die Steuerfestsetzung hat die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Vellberg, Im Städtle 28, 74541 Vellberg, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
 
Vellberg, den 10.12.2023                                                                
Bürgermeisteramt