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Abschaffung von Kinderreisepässen zum 01.01.2024

Erstelldatum28.11.2023

Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit im Bürgerbüro bis zum 22.12.2023 die Kinderreisepässe neu auszustellen, zu verlängern oder zu aktualisieren. Die Kinderreisepässe sind bis zur aufgedruckten Gültigkeit verwendbar und laufen dann aus.
Zur Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten
  • Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit
  • Belehrung zum Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses

Diese Dokumente finden Sie hier.
Bei Neuausstellung wird zusätzlich die Geburtsurkunde vom Kind benötigt. Das persönliche Erscheinen des Kindes bzw. des/der Minderjährigen (bis 11 Jahre) ist Pflicht, um die Identität zu prüfen und ggfs. die Unterschrift zu leisten.
Zum 01.01.2024 kommen Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) der Personalausweis in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass. Bei Fragen wenden Sie sich an das Bürgerbüro, Frau Holl, Telefonnummer: 07907 87722, E-Mail.