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Geschützte Feiertage im November

Erstelldatum16.11.2023

Nach dem Gesetz des Landes Baden-Württemberg über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) sind Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sowie öffentliche Tanzunterhaltungen am Volkstrauertag (19. November 2023), am Buß- und Bettag (22. November 2023) und am Totengedenktag (26. November 2023) von 3:00 Uhr bis 24:00 Uhr verboten.
Am Totengedenktag sind ferner öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, verboten. An diesem Tag sind auch sonstige öffentliche Veranstaltungen verboten, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen. Öffentliche Sportveranstaltungen sind an diesem Tag bis 13:00 Uhr verboten. Diese Veranstaltungsverbote beginnen am Totengedenktag um 3:00 Uhr.
Das Bürgermeisteramt bittet die Bevölkerung, insbesondere die Gastwirte und Vereine, um Beachtung dieser Vorschriften.