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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2023

Erstelldatum10.11.2023

Bürgerfragen

In der letzten Gemeinderatssitzung stand u.a. der TOP „Umbau des Gebäudes Hirtenweg 3 in Lorenzenzimmern zu einer Flüchtlingsunterkunft“ auf der Tagesordnung. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger kamen zum öffentlichen Teil der Sitzung, um ihre Fragestellungen zum Tagesordnungspunkt „Flüchtlingsunterbringung“ zu äußern. Die Bürgerfragestunde in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats entwickelte sich nach Aufruf des Tagesordnungspunkts „Bürgerfragen“ schnell zu einer Flüchtlingsdebatte.

Hintergrund:

Die Stadt Vellberg ist nach der derzeitigen Rechtslage verpflichtet Flüchtlinge in der sog. Anschlussunterbringung mit Wohnraum zu versorgen. Die Erstverteilung der Asylsuchenden auf die Bundesländer vor der Asylantragstellung beim Bundesamt erfolgt nach einer festgelegten Aufnahmequote dem sog. „Königsteiner Schlüssel“. So soll eine angemessene und gerechte Verteilung auf die Bundesländer sichergestellt werden. Nach der Erstunterbringung in den Landeserstaufnahmestellen (LEA) erfolgt die Aufteilung auf die Landkreise und weiter auf die Kommunen zur Anschlussunterbringung. Hierzu stellt die Stadt Vellberg bislang in Talheim zwei Unterkünfte (29 Plätze), in Eschenau eine Unterkunft (13 Plätze) und in Großaltdorf ebenfalls eine Unterkunft (10 Plätze) mit insgesamt 52 Wohnplätzen zur Verfügung. Derzeit hat die Stadt Vellberg noch 13 unbelegte Reserveplätze zur Verfügung. Aufgrund der kritischen Weltlage, so Bürgermeister Reichert, wird Deutschland weiterhin das bevorzugte Ziel der Flüchtlinge bleiben. Es ist mit einem andauernden Flüchtlingszustrom zu rechnen, so dass die bislang vorhandenen Unterbringungsplätze in Vellberg nicht ausreichen werden. Für 2024 wurden der Stadt Vellberg weitere 29 Personen zur Unterbringung angekündigt. Die Reserveplätze reichen somit nicht aus. Verschärfend tritt hinzu, dass eine angemietete Flüchtlingsunterkunft nur noch für die nächsten ein oder zwei Jahre hierfür genutzt werden kann. Aus diesem Grund bemüht sich die Verwaltung seit geraumer Zeit um die Beschaffung neuer Unterkunftsmöglichkeiten. Es war nun möglich in Lorenzenzimmern das Gebäude im Hirtenweg 3 für diesen Zweck zu erwerben. In dem Gebäude befand sich früher eine Gastwirtschaft. Nach Abschluss geringer Umbaumaßnahmen, können rund 30 weitere Unterbringungsplätze für Geflüchtete geschaffen werden.

Kritisiert wurde bei den Bürgerfragen u.a., dass dem kleinen Ort im Verhältnis zu den anderen Standorten von Flüchtlingsunterkünften auf der Gemarkung Vellberg zu viele Personen zugemutet würden.

Bürgermeister Reichert verweist in diesem Zusammenhang auf Talheim, wo es seit Jahrzehnten eine Unterkunft für Flüchtlinge und Obdachlose gibt. Er hätte, wenn in Vellberg eine geeignete Immobilie zum Kauf angeboten worden wäre, selbstverständlich auch dort zugegriffen. Gefragt wurde auch, ob Familien oder Einzelpersonen hier untergebracht werden sollen. Bürgermeister Reichert erläuterte hierzu, dass die Kommunen keinen Einfluss auf die Zuteilung haben. Er stellte klar, dass er sich dafür einsetze, möglichst Familien zugewiesen zu bekommen, aber nichts garantieren könne. Weiter wurde von Seiten der Bürgerinnen und Bürger der zukünftige Standort in einem Dorf ohne Infrastruktur wie einer Einkaufsmöglichkeit und Freizeitbeschäftigung kritisiert. Bürgermeister Reichert verwies in diesem Zusammenhang auf den vorhandenen ÖPNV, mit dem die Nachbarorte erreicht werden können. Angebote, wie zum Beispiel Sprachkurse, werden vom Integrationsmanager des Landratsamts Schwäbisch Hall koordiniert.

Vor dem Hintergrund der Übergriffe auf Frauen und Kinder in mehreren deutschen Städten wurde von den Anwesenden angefragt, ob ein Sicherheitskonzept aufgestellt wurde. Dies wurde von Bürgermeister Reichert verneint. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die polizeiliche Kriminalstatistik der Stadt Vellberg für das Jahr 2022. Dort wurde keine Straftat von Flüchtlingen in der Gesamtgemeinde Vellberg registriert.

„Warum denkt Vellberg nicht im großen Stil und stellt in einem Gewerbegebiet Wohncontainer auf, “, schlug ein Einwohner vor. „Diese Container könnten, wenn nicht mehr benötigt, schnell abgebaut und verkauft werden. Das sei billiger, als in alte Immobilien zu investieren“, so seine Meinung. Dies widerlegte Bürgermeister Reichert, zumal der Stadt für den Umbau des alten Gasthofs Fördergelder bewilligt wurden.

Als dann Fragen zur Sanierung des Gebäudes kamen, leitete Bürgermeister Reichert zum eigentlichen Tagesordnungspunkt über und erteilte Architekt Obinger das Wort.  

Umbau des Gebäudes Hirtenweg 3 in Lorenzenzimmern zu einer Flüchtlingsunterkunft

Architekt Obinger aus Schwäbisch Hall ist mit den ersten Planungen zur Sanierung beauftragt. Er stellte seine Planungen vor und betonte, dass beabsichtigt sei, das Gebäude lediglich in einen für die Unterbringung der Geflüchteten zweckmäßigen Zustand zu bringen und die Kosten hierfür in vertretbaren Umfang zu halten. Insbesondere sei die statische Sanierung des Dachstuhls, die Sanierung der desolaten und wasserdurchlässigen Westfassade, der Einbau einer neuen Heizungsanlage sowie Elektroarbeiten und Brandschutzmaßnahmen geplant. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 453.500 €. Der Architekt betonte, dass einige Arbeiten noch während der Bauphase abgestimmt werden müssten und sich hieraus auch Weniger-Ausgaben ergeben könnten. Für die Sanierungsmaßnahme wurde eine Zuwendung aus Landesmitteln in Höhe von rund 320.000 € bewilligt. Die hiernach verbleibenden städtischen Eigenmittel belaufen sich also auf voraussichtlich rund 134.000 €. Der Gemeinderat beschloss die hierfür notwendigen Haushaltsmittel im nächstjährigen Haushaltsplan einzustellen.

Sanierung der Bahnhofstraße in Großaltdorf

Hier: Beschluss der Ausführungsplanung

Der Gemeinderat befasste sich bereits mehrmals mit der Planung der Sanierung der Bahnhofstraße in Großaltdorf. Nach Durchführung einer Bürgerinformation am 19. Juli in der Turn- und Festhalle Großaltdorf wurden die dort vorgebrachten Anregungen und Bedenken sowie deren Prüfungsergebnisse vorgestellt. Diese sind auf der städtischen Homepage abrufbar.

Eine wesentliche Änderung in der Ausführungsplanung ist die Verbreiterung des Gehwegs auf rund 2,10 m auf öffentlichen Flächen auf etwa der Hälfte der Gesamtstrecke. Aufgrund dessen müssen jedoch Abfangungen der Böschungen durch neue Mauern erfolgen. Es wurde vorgeschlagen, dies mittels Muschelkalkblöcken, ähnlich wie dies bereits an der Bushaltestelle in der Haller Straße in Vellberg gebaut wurde, auszuführen. Die Gehwegverbreiterung, einschließlich Böschungssicherung, führt zu einer Kostensteigerung von 263.000 € auf 465.000 €. Allerdings ist es hierdurch möglich eine Förderung aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in Höhe von 184.000 € zu beantragen.

Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat die Ausführung der Pflasterung des Gehwegs mit den bei der Stadt bislang auch üblichen Pflasterbelag ohne Verwendung eines Klimasteins.

Frau Bergdolt vom Ingenieurbüro stadtlandingenieure stellte die Ausführungsplanung vor und beantwortete Fragen aus der Mitte des Gremiums. Der städtische Finanzierungsanteil liegt nach der aktuellen Planung bei 1.651.300 €. Die Finanzierung erfolgt in den Haushaltsplänen 2023 und 2024. Leider blieben die Förderanträge aus dem Ausgleichstock und der Fachförderung erfolglos. Da es sich bei der Bahnhofstraße um eine Kreisstraße handelt, übernimmt die Kosten für die Fahrbahndeckensanierung der Landkreis Schwäbisch Hall mit rund 430.000 €. Es ist vorgesehen, die Auftragsvergabe nach öffentlicher Ausschreibung in der Gemeinderatssitzung im Januar 2024 vorzunehmen. Die Ausführung der Maßnahme ist für März 2024 bis Mai 2025 vorgesehen.

Die Maßnahme muss unter Vollsperrung erfolgen. Die Umleitung wird über Lorenzenzimmern und Gaugshausen erfolgen.

Der Gemeinderat beschloss die Planung des Ingenieurbüros und die Ausführung der Baumaßnahme.

Durchführung der kommunalen Wärmeplanung

Der kommunale Wärmeplan ist ein strategischer Fahrplan, der das Ziel verfolgt, konkrete Strategien und umsetzungsorientierte Maßnahmen für eine klimaneutrale und zugleich wirtschaftliche Wärmeversorgung des kompletten Gebäudebestands bis zum Jahr 2040 zu entwickeln.

Die kommunale Wärmeplanung ermittelt die wirtschaftlich besten Möglichkeiten für die klimaneutrale Wärmeversorgung einer Kommune im Jahr 2040. Dafür werden verschiedene, örtlich verfügbare, erneuerbare Wärmequellen berücksichtigt und die geeignetsten Wärmeversorgungssysteme für die unterschiedlichen Stadt- bzw. Ortsteile vorgeschlagen.

Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes, welches zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, sieht eine Verpflichtung aller Kommunen zur Wärmeplanung vor. Kommunen mit mehr als 100.000 EW sollen diese bis zum 30.06.2026 und Kommunen < 100.000 EW bis zum 30.06.2028 durchführen. Für Kommunen mit weniger als 10.000 EW sieht das Gesetz ein vereinfachtes Verfahren und die Möglichkeit die Wärmeplanung im Verbund als sog. „Konvoi“ mit mehreren Gemeinden durchzuführen vor.

Über das Klimaschutzgesetz BW sind bereits jetzt Kommunen mit mehr als 20.000 EW zur Wärmeplanung verpflichtet. Nicht verpflichtete Kommunen können eine, über das Land geförderte, freiwillige Wärmeplanung durchführen.

Herr Hampele, Leiter des Energiezentrums in Wolpertshausen, stellte die Wärmeplanung vor. Er ging insbesondere auf die folgenden Dinge ein:

Welche Schritte umfasst ein kommunaler Wärmeplan?

Bestandsanalyse:

  • Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen
  • Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude

Potenzialanalyse:

  • Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften.
  • Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale

Zielszenario 2040:

  • Entwicklung eines Szenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung
  • Ermittlung zukünftiger Wärme- und Strombedarf sowie Ermittlung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und Einzelversorgung.

Lokale Wärmewendestrategie:

  • Formulierung eines Transformationspfads zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans mit ausgearbeiteten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan für die nächsten Jahre. 
  • Detaillierte Beschreibung der wichtigsten Maßnahmen in Maßnahmenblättern und in Steckbriefen für die Teilgebiete.

Das Land fördert Kommunen, welche eine freiwillige Wärmeplanung durchführen möchten. Antragsberechtigt sind alle Kommunen in Baden-Württemberg, die nicht durch das Klimaschutzgesetz zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet sind. Gemeinden mit mehr als 5.000 EW können allein eine Förderung beantragen und einen Wärmeplan erstellen. Gemeinden mit weniger als 5.000 EW können eine Förderung nur im „Konvoi" mit mindestens zwei weiteren Gemeinden beantragen. Der Zuschuss beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Außerdem wird ein Förderhöchstbetrag in Abhängigkeit der Einwohnerzahl der beteiligten Gemeinden und der Anzahl der Gemeinden berechnet, die sich an einem Konvoi beteiligen. Die Stadt Vellberg bildet nun einen Konvoi mit den Gemeinden Ilshofen, Frankenhardt und Wolpertshausen. Der Gemeinderat beschloss auf dieser Basis die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung.

Einführung des Digitalfunks bei der Feuerwehr in Baden-Württemberg

Die integrierte Leitstelle in Schwäbisch Hall ist seit Ende 2022 digitalfunkfähig ausgebaut. Aus diesem Grund haben sich die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Vellberg intensiv mit der Beschaffung der für die Umstellung auf Digitalfunk notwendigen Ausstattung beschäftigt und Angebote der beiden auf dem Markt vorhandenen Anbieter eingeholt. Feuerwehrkommandant Heigold war in der Sitzung anwesend und hat dem Gremium die Angebote der beiden Anbieter vorgestellt. Der Gemeinderat hat daraufhin beschlossen den Auftrag für die Lieferung und Montage der technischen Ausstattung für die Umstellung der Freiwilligen Feuerwehr Vellberg auf Digitalfunk an die Firma KTF Selectric GmbH mit einer Angebotssumme von 40.173,40 € zu erteilen.

Annahme von Spenden

Der Gemeinderat nimmt eine Spende der Landfrauen Vellberg in Höhe von 200 € für Beschaffung von zwei Handpuppen für den Kindergarten Schönblick einstimmig an.

Sonstiges

Stadtrat Baumann teilte mit, dass die Fassade der Turnhalle in Großaltdorf Löcher habe. Dies ist der Verwaltung bekannt. Die Löcher werden von einem Specht verursacht. Es wird hier nach einer nachhaltigen Lösung gesucht.

Stadtrat Otte hat sich erkundigt, wann der fehlende Lichtmast entlang der Steige zum „Dürrsching“ repariert wird. Das beschädigte Stromkabel muss von einem Elektriker verlängert werden. Der Auftrag ist bereits erteilt, aber das Kabel wurde noch nicht repariert.

Da der Altglascontainerstandort gegenüber dem EDEKA ständig vermüllt wird, schlug Stadtrat Wenisch vor, hier eine Überwachungskamera aufzustellen. Die sei rechtlich nicht möglich den öffentlichen Raum per Kamera überwachen zu lassen, erwiderte hierzu Bürgermeister Reichert.