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Gesplittete Abwassergebühr: Pflicht der Grundstückseigentümer zur Meldung von Änderungen und Neubauten

Erstelldatum05.09.2023

Seit einiger Zeit werden die Abwasserkosten in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr aufgeteilt, um die Entsorgungskosten den tatsächlichen Gegebenheiten zuzuordnen. In Vellberg wurden die versiegelten Flächen daher im Jahre 2012 ermittelt und als Niederschlagswasser in der Wasser-/Abwasserabrechnung veranlagt.
 
Änderungen der abflusswirksamen Flächen und Neubauten sind der Stadtverwaltung zur Berücksichtigung in der Gebührenabrechnung mitzuteilen. Beispielsweise kann es sich dabei um

  • Anbauten,
  • den Ein- oder Ausbau einer Zisterne,
  • Änderungen in der Belagsoberfläche,
  • Änderung der Ableitung
  • oder um neu angelegte, versiegelte Flächen

handeln. Bei neu gebauten Häusern muss die versiegelte Fläche mit dem Zeitpunkt des Einzugs der Hausbewohner veranlagt werden.
 
Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer, die Stadtkasse über Änderungen oder Neubauten bis spätestens 30.09.2023 zu informieren. Wenden Sie sich hierfür und bei Rückfragen bitte an Herrn Thomas Sauter, Stadtkasse, Telefonnummer: 07907 877 32E-Mail.
 
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