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Fälligkeit der Grundsteuer für Jahreszahler am 01.07.2023

Erstelldatum23.06.2023

Fälligkeit der Grundsteuer für Jahreszahler am 01.07.2023

Am 01. Juli wird die Grundsteuer der Jahreszahler 2023 fällig.
 
Zur Vermeidung von gebührenpflichtigen Mahnungen bitten wir Sie um pünktliche Zahlung. Bitte geben Sie das auf den Bescheiden vermerkte Buchungszeichen an. Dieser Hinweis gilt selbstverständlich nicht für die Beteiligten, die der Stadt eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben.
 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Thomas Sauter Telefonnummer: 07907 877 32.
 
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