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Abschlag Wasser/Abwasser am 30.06.2023 fällig!

Erstelldatum22.06.2023

Abschlag Wasser/Abwasser am 30.06.2023 fällig!

Bitte denken Sie daran, dass am 30. Juni 2023 der 2. Abschlag für den Wasserzins und die Abwassergebühren fällig wird. Wie schon berichtet, erfolgt keine gesonderte Abschlagsrechnung mehr. Mit dem Bescheid über die Endabrechnung dieser Gebühren wurden gleichzeitig die vierteljährlichen am 31.03./30.06./30.09. und 27.12. zu leistenden Abschläge als Vorauszahlung festgesetzt.

Wollen Sie sich nicht doch noch überlegen, am Bankeinzugsverfahren teilzunehmen (PDF-Dokument, 139,44 KB, 12.03.2020)?