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Fälligkeit der 2. Rate der Grund- und Gewerbesteuer am 15.05.2023

Erstelldatum12.05.2023

Fälligkeit der 2. Rate der Grund- und Gewerbesteuer am 15.05.2023

Am 15. Mai wird die 2. Rate der Grundsteuer und Gewerbesteuervorauszahlung für das Rechnungsjahr 2023 fällig.

Zur Vermeidung von gebührenpflichtigen Mahnungen bitten wir Sie um pünktliche Zahlung. Bitte geben Sie das auf den Bescheiden vermerkte Buchungszeichen an. Dieser Hinweis gilt selbstverständlich nicht für die Beteiligten, die der Stadt eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Thomas Sauter Telefonnummer: Tel. 877-32.

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