Hauptbereich

Abschlag Wasser/Abwasser am 31.03.2023 fällig!

Erstelldatum23.03.2023

Abschlag Wasser/Abwasser am 31.03.2023 fällig!

Bitte denken Sie daran, dass am 31. März 2023 der 1. Abschlag für den Wasserzins und die Abwassergebühren fällig wird. Wie in der „Stimme“ schon berichtet, erfolgt keine gesonderte Abschlagsrechnung mehr. Mit dem Bescheid über die Endabrechnung dieser Gebühren wurden gleichzeitig die vierteljährlichen am 31.03./30.06./30.09. und 27.12. zu leistenden Abschläge als Vorauszahlung festgesetzt.

Wollen Sie sich nicht doch noch überlegen, am Bankeinzugsverfahren (PDF-Dokument, 139,44 KB, 12.03.2020)teilzunehmen?