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Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Jahre 2024 - 2028

Erstelldatum24.02.2023

Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Jahre 2024 - 2028

Im ersten Halbjahr werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Auch in Vellberg werden Personen gesucht, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen. Für die Wahl ist in der Gemeinde eine Vorschlagsliste aufzustellen. In der Vorschlagsliste sollen möglichst alle Bevölkerungsgruppen nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen Berücksichtigung finden. Aus den Vorschlägen des Gemeinderates Vellberg und des Jugendhilfeausschusses des Landkreises wählt der Wahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte die Haupt- und Ersatzschöffen.

Wesentliche Anforderungen an das Schöffenamt sind:

  • Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Urteilsvermögen, geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung
  • Deutsche nach Art. 116 Grundgesetz
  • Es dürfen keine Ermittlungsverfahren oder Freiheitsstrafe infolge Richterspruchs anhängig sein
  • Die Personen müssen zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) mindestens
  • 25 Jahre alt sein bzw. dürfen noch keine 70 Jahre alt sein
  • Personen müssen zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde wohnen
  • Ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache
  • Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen

Weitere Informationen sind hier zu finden.

Wer Interesse hat und sich um das Amt des Schöffen bewerben möchte, kann sich gerne bis 5. April 2023 im Rathaus bei Frau Hald, Telefonnummer: 07907 877-25 oder per E-Mail melden. Die Vorschlagsliste muss folgende Angaben über die vorgeschlagenen Personen enthalten: Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Beruf und Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer.

Bewerbungsformular Schöffe 2023 (PDF-Dokument, 998,98 KB, 24.02.2023)

Bewerbungsformular Jugendschöffe 2023 (PDF-Dokument, 1,04 MB, 24.02.2023)