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Fälligkeit der 4. Rate der Grund- und Gewerbesteuer am 15.11.2022

Erstelldatum10.11.2022

Fälligkeit der 4. Rate der Grund- und Gewerbesteuer am 15.11.2022

Am 15. November wird die 4. Rate der Grundsteuer und Gewerbesteuervorauszahlung für das Rechnungsjahr 2022 fällig.

Zur Vermeidung von gebührenpflichtigen Mahnungen bitten wir Sie um pünktliche Zahlung. Bitte geben Sie das auf den Bescheiden vermerkte Buchungszeichen an. Dieser Hinweis gilt selbstverständlich nicht für die Beteiligten, die der Stadt eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Thomas Sauter Telefonnummer: 877-32.

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