Hauptbereich

Streiche zum 1. Mai

Erstelldatum13.05.2022

Streiche zum 1. Mai

Traditionell werden in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai Streiche gespielt und Schabernack getrieben.

Leider kommt es immer wieder zu „Scherzen“, die über das erträgliche Maß hinaus gehen. Bei Sachbeschädigungen liegt ein strafrechtlich relevantes Handeln vor.

Häufig ist es für die Geschädigten leider schwierig die Täter festzustellen und diese müssen selbst für den entstandenen Schaden aufkommen. Da oftmals Kinder und Jugendliche in der Mainacht unterwegs sind, möchten wir auch an die Eltern den Hinweis geben, diese zu sensibilisieren. Spaß und Streiche sind erlaubt, Sachbeschädigungen definitiv nicht – ein guter Spaß ist es nur, wenn alle lachen können.