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Deklaratorische Neubekanntmachung örtlicher Satzungen zur Nachholung des Hinweises nach § 4 Abs. 4 GemO

Erstelldatum05.04.2022

Deklaratorische Neubekanntmachung örtlicher Satzungen zur Nachholung des Hinweises nach § 4 Abs. 4 GemO

Durch Art. 17 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse vom 11. Februar 2020 (GBl. S. 37) mit Wirkung vom 1. März 2020 wurden in § 4 Abs. 4 Nr. 2 GemO die Worte „oder elektronisch“ eingefügt. Diese Vorschrift regelt die Art der Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen von Satzungen. Durch das Einfügen der Worte „oder elektronisch“ wurde allen Bürgerinnen und Bürgern somit die Möglichkeit eingeräumt, Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften nicht mehr nur schriftlich, sondern auch auf elektronischem Wege (z.B. durch einfache E-Mail) geltend zu machen. Weitere Informationen finden Sie unter Bekanntmachungen.