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Abschlag Wasser/Abwasser am 31.03.2022 fällig!

Erstelldatum29.03.2022

Abschlag Wasser/Abwasser am 31.03.2022 fällig!

Bitte denken Sie daran, dass am 31. März 2022 der 1. Abschlag für den Wasserzins und die Abwassergebühren fällig wird. Wie in der „Stimme“ schon berichtet, erfolgt keine gesonderte Abschlagsrechnung mehr. Mit dem Bescheid über die Endabrechnung dieser Gebühren wurden gleichzeitig die vierteljährlichen am 31.03./30.06./30.09. und 27.12. zu leistenden Abschläge als Vorauszahlung festgesetzt.

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