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Durchführung einer Gewässerschau entlang des Aalenbaches und des Lanzenbaches

Erstelldatum06.11.2020

Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen.

Die Stadt Vellberg plant gemeinsam mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall entlang des Aalenbaches und des Lanzenbaches – insbesondere auf den Innerortsstrecken – eine Gewässerschau durchzuführen. Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u. a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner aber auch für die Unterlieger geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

Die Gewässerschau findet am 25.11.2020 für den Bereich des Aalenbaches und am 27.11.2020 entlang des Lanzenbaches statt. Sollte an den anberaumten Terminen eine geschlossene Schneedecke liegen, wird die Gewässerschau verschoben. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer von Herrn Brünnler: 07907-877-34.

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Stadt Vellberg bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis.