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Förderung der Neupflanzung von Obstbaumhochstämmen und Wildobstarten Obstbäume und Obstwiesen prägen das Bild der bäuerlichen Kulturlandschaft:

Erstelldatum16.09.2020

Sie sind ökologisch wichtige Lebensräume, gliedern, bereichern und verschönern das Landschaftsbild. Jahr für Jahr fallen Streuobstbäume Stürmen, Trockenheit

und zunehmender Überalterung zum Opfer. Um den Rückgang der Streuobstbestände entgegenzuwirken, bezuschusst der Landschaftserhaltungsverband

auch in diesem Jahr die Neupflanzung von mindestens fünf Streuobsthochstämmen in der freien Landschaft mit 10,00 € pro Baum. Bereits erfolgte Pflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen

können jedoch nicht bezuschusst werden. Ebenso ist ein Zuschuss ausgeschlossen, wenn durch die Pflanzung Biotope, Naturdenkmäler, Flachland‐Mähwiesen u. ä. gefährdet werden könnten.

Anträge, versehen mit einem Flurkartenausschnitt, auf dem die Pflanzstandorte der einzelnen Bäume markiert sind, können bis 15.03.2021 gestellt werden, in der die Pflanzung erfolgen

soll. Vollständige Anträge können auch direkt an den Landschaftserhaltungverband geschickt werden. Der Kauf und die Pflanzung können nach der Genehmigung

durch den Verband bis spätestens 31.3.2021 erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Um die Sortenwahl zu erleichtern, hat der Landschaftserhaltungsverband

eine Liste für den Streuobstbau geeigneter Sorten zusammengestellt, die im Internet unter www.lrasha.de/de/buergerservice/lev/streuobstfoerderung/

zu finden ist.

Bei Fragen zum Antrag wenden Sie sich bitte an: Frau Bornemann vom Bau‐ und Umweltamt: Tel. 0791 755‐7622, Fax: 0791 755‐97622, Email: LEV@LRASHA.de, Postanschrift: Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall

Standort: Karl‐Kurz‐Str. 44, 74523 Schwäbisch Hall

Das Antragsformular (PDF-Dokument, 1,11 MB, 16.09.2020)steht auf der Homepage der Stadt Vellberg unter www.vellberg.de zum Download bereit.