Hauptbereich

2. Rate der Grund- und Gewerbesteuer fällig

Erstelldatum07.05.2020

2. Rate der Grundsteuer und Gewerbesteuervorauszahlung fällig am 15.05.2020

Am 15. Mai wird die 2. Rate der Grundsteuer und Gewerbesteuervorauszahlung für das Rechnungsjahr 2020 fällig.
 
Zur Vermeidung von gebührenpflichtigen Mahnungen bitten wir Sie um
pünktliche Zahlung. Bitte geben Sie das auf den Bescheiden vermerkte Buchungszeichen an. Dieser Hinweis gilt selbstverständlich nicht für die Beteiligten, die der Stadt eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben.
 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Thomas Sauter Tel. 877-32.
 
Ihre Stadtverwaltung