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Kurzarbeitergeld schnell beantragen

Erstelldatum29.04.2020

Online-Angebot der Arbeitsagentur sollte genutzt werden

Seit März sind bei der Arbeitsagentur extrem viele Anzeigen für Kurzarbeit eingegangen. Konkrete Anträge zur Erstattung des Kurzarbeitergeldes wurden von den Arbeitgebern aber noch nicht in einem entsprechenden Umfang gestellt.

Arbeitgeber sollten daher nicht zögern, ihre Anträge bei der Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim sofort einzureichen. Damit stellen sie sicher, dass sie so schnell wie möglich das Kurzarbeitergeld erhalten.

Zur Antragsstellung sollte das Online-Angebot der Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur.de/eservices genutzt werden. Alternativ können die Anträge auch per E-Mail an das Postfach Mannheim.032-OS@arbeitsagentur.de eingereicht werden.

Um die Arbeitgeber beim Ausfüllen des Antrages auf Kurzarbeitergeld zu unterstützen, wurde eine Ausfüllhilfe entwickelt. Diese ist auf der Homepage der Arbeitsagentur Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim unter folgendem Link zu finden:

www.arbeitsagentur.de/vor-ort/schwaebisch-hall-tauberbischofsheim/unternehmen