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Corona-Regeln
Hier finden Sie die Corona-Regeln auf einen Blick.
CoronaVO Absonderung
Corona-Verordnungen des Sozialministeriums finden Sie hier (Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit, Familienbildung und Frühe Hilfen, ...)
Corona-Verordnungen des Kultusministeriums finden Sie hier (Kita, Schule,...)
Positiver Corona-Test – Was ist zu tun?
Aktuelle Merkblätter und eine Übersicht der Testangebote im Landkreis Schwäbisch Hall finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes.
Impfstützpunkte
Impftermine für die Corona-Schutzimpfung können in Baden-Württemberg ab dem 19. September 2022 zentral über die Websitevereinbart werden. Ebenfalls ab dem 19. September wird es – beispielsweise für Menschen ohne Internetzugang – auch die Möglichkeit geben, über eine Telefon-Hotline Telefonnummer: 0800 282 272 91 kostenfrei Termine zu vereinbaren.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert auf dem Portal über die Corona-Schutzimpfung und weitere persönliche Maßnahmen zum Schutz vor einer Corona-Infektion.
Auf der Homepage des Landratsamt Schwäbisch Hall finden Sie die regionalen Impfstützpunkte.
Wie bekomme ich einen Genesenennachweis?
Wer eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchgemacht hat, der hat Anspruch auf einen Genesenennachweis.
Wer stellt einen Genesenennachweis aus?
Genesennachweise werden in Baden-Württemberg in Apotheken oder Arztpraxen ausgestellt. Auf dem Portal „Mein Apothekenmanager“ finden Sie Apotheken in Ihrer Umgebung, die Genesenenzertifikate ausstellen.
Wichtig: Positive Antikörpertests sind nicht als Nachweis für eine Genesung anerkannt. Diese können nur im Rahmen einer Impfung verwendet werden, wenn der positive Antikörpertest mindestens 4 Wochen vor der Vergabe einer Impfstoffdosis stattgefunden hat.
Was muss man mitbringen?
Um Ihren Genesenennachweis in einer Arztpraxis oder Apotheke ausstellen zu können, müssen folgende Dokumente vorliegen:
- Identitätsausweis mit Lichtbild: Zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über den positiven PCR-Befund: Sie benötigen einen Nachweis, aus dem hervorgeht, dass die Infektion mittels PCR-Testung erfolgt ist. Ebenfalls enthalten sein muss der Name und das Test- bzw. Meldedatum.
- Ggf. Impfpass oder Impfbescheinigung: Das ist wichtig, wenn Sie ebenfalls einmal geimpft sind. Dann bekommen Sie mit der Impfung ein Genesenenimpfzertifikat ausgestellt.
Wichtige Telefonnummern
- Gesundheitsamt Schwäbisch Hall: Telefonnummer: 0791/ 755-6210
- Landesgesundheitsamt Stuttgart: Telefonnummer: 0711 / 904-39555
(Montag bis Freitag: 8 bis 18 Uhr) - Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Telefonnummer: 116117
- Ehrenamtliche psychologische und psychotherapeutische Fachkräfte Telefonnummer: 0800 377 377 6
(Täglich von 08:00 - 20:00 Uhr)
Weitere Informationen rund um das Thema Corona finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Schwäbisch Hall.