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Corona - aktuelle Informationen!

Erstelldatum04.05.2020

Corona-Regeln

Hier finden Sie die Corona-Regeln auf einen Blick.

CoronaVO Absonderung

Corona-Verordnungen des Sozialministeriums finden Sie hier (Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit, Familienbildung und Frühe Hilfen, ...)

Corona-Verordnungen des Kultusministeriums finden Sie hier (Kita, Schule,...)

Positiver Corona-Test – Was ist zu tun?

Aktuelle Merkblätter und eine Übersicht der Testangebote im Landkreis Schwäbisch Hall finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes.

Impfstützpunkte

Impftermine für die Corona-Schutzimpfung können in Baden-Württemberg ab dem 19. September 2022 zentral über die Websitevereinbart werden. Ebenfalls ab dem 19. September wird es – beispielsweise für Menschen ohne Internetzugang – auch die Möglichkeit geben, über eine Telefon-Hotline Telefonnummer: 0800 282 272 91 kostenfrei Termine zu vereinbaren.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert auf dem Portal über die Corona-Schutzimpfung und weitere persönliche Maßnahmen zum Schutz vor einer Corona-Infektion.

Auf der Homepage des Landratsamt Schwäbisch Hall finden Sie die regionalen Impfstützpunkte.

Wie bekomme ich einen Genesenennachweis?

Wer eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchgemacht hat, der hat Anspruch auf einen Genesenennachweis.

 Wer stellt einen Genesenennachweis aus?

Genesennachweise werden in Baden-Württemberg in Apotheken oder Arztpraxen ausgestellt. Auf dem Portal „Mein Apothekenmanager“ finden Sie Apotheken in Ihrer Umgebung, die Genesenenzertifikate ausstellen.

Wichtig: Positive Antikörpertests sind nicht als Nachweis für eine Genesung anerkannt. Diese können nur im Rahmen einer Impfung verwendet werden, wenn der positive Antikörpertest mindestens 4 Wochen vor der Vergabe einer Impfstoffdosis stattgefunden hat.

Was muss man mitbringen?

Um Ihren Genesenennachweis in einer Arztpraxis oder Apotheke ausstellen zu können, müssen folgende Dokumente vorliegen:

  • Identitätsausweis mit Lichtbild: Zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über den positiven PCR-Befund: Sie benötigen einen Nachweis, aus dem hervorgeht, dass die Infektion mittels PCR-Testung erfolgt ist. Ebenfalls enthalten sein muss der Name und das Test- bzw. Meldedatum.
  • Ggf. Impfpass oder Impfbescheinigung: Das ist wichtig, wenn Sie ebenfalls einmal geimpft sind. Dann bekommen Sie mit der Impfung ein Genesenenimpfzertifikat ausgestellt.

Wichtige Telefonnummern

  • Gesundheitsamt Schwäbisch Hall: Telefonnummer: 0791/ 755-6210
  • Landesgesundheitsamt Stuttgart: Telefonnummer: 0711 / 904-39555
    (Montag bis Freitag: 8 bis 18 Uhr)
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Telefonnummer: 116117
  • Ehrenamtliche psychologische und psychotherapeutische Fachkräfte Telefonnummer: 0800 377 377 6
    (Täglich von 08:00 - 20:00 Uhr)

Weitere Informationen rund um das Thema Corona finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Schwäbisch Hall.