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Die LEADER-Jagstregion weist auf zwei interessante, unkomplizierte Fördermöglichkeiten für Vereine und Jugendliche hin, die wir gerne veröffentlichen.

Erstelldatum23.10.2019

Die LEADER-Jagstregion weist auf zwei interessante, unkomplizierte Fördermöglichkeiten für Vereine und Jugendliche hin, die wir gerne veröffentlichen.

1. Jagstregion Jugendfonds

Beim Jugendfonds sollen Jugendliche motiviert werden, selbst in der Regionalentwicklung aktiv zu werden und ihr Lebensumfeld mitzugestalten.

Für ihre eigenen Ideen (selbst entwickelt und umgesetzt) können Jugendliche eine finanzielle Unterstützung von bis zu 250 € pro Projekt erhalten.

Gefördert werden:

- Kulturelle, soziale und wirtschaftliche Vorhaben

- Veranstaltungen, Seminare

- Ausstattung von Jugendtreffs

Einige Beispiele aus den letzten Jahren:

Movie Night, Song Contest, Fußballcamp für Kinder, Helfer T-Shirts fürs Dorfjubiläum, Grillhütte beim Jugendtreff, Aufführung Jugendtheaterstück….

Es ist auch möglich, den Antrag jährlich wiederholt für ein Projekt zu stellen (z.B. jährlich stattfindendes Fußballcamp).

Antragsberechtigt sind Jugendgruppen (mindestens 3 Jugendliche zwischen 12 und 25 Jahren).

Im Jahr 2019 stehen noch Mittel für die Förderung von drei Jugendprojekten zur Verfügung. Auch im Jahr 2020 wird das Programm weitergeführt. Bitte informieren Sie Ihre Vereinsvertreter bzw. Jugendgruppen über diese attraktive Fördermöglichkeit.

2. Regionalbudget

Zusätzlich zum klassischen LEADER-Förderprogramm beteiligt sich die Jagstregion am Förderverfahren Regionalbudget. Über das Regionalbudget werden Kleinprojekte bis maximal 20.000 € Nettokosten mit einer Förderung von 80 % unterstützt. Die Projekte müssen räumlich innerhalb der Jagstregion liegen und den Zielsetzungen des regionalen Entwicklungskonzepts der Jagstregion entsprechen.

Gefördert werden:

Es werden ausschließlich Investitionen wie z.B. technische Geräte, Ausstattungsgegenstände oder kleinere Baumaßnahmen unterstützt. Nicht gefördert werden können laufende Kosten oder Veranstaltungen.

Einige Beispiele:

Picknickplätze, Verkaufsautomaten, Skaterparks, Museums- und Ausstellungseinrichtungen, Umbau und Einrichtung von Vereinsheimen, Vereinstracht…..

Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine, Kleinstunternehmer, Landwirte oder Privatpersonen.

Im Regionalbudget gilt das sogenannte Jährlichkeitsprinzip. Das Projekt muss im Jahr 2020 eingereicht, von der Jagstregion ausgewählt, bewilligt, umgesetzt und abgerechnet werden.

Eine detaillierte Beschreibung des Regionalbudgets haben wir Ihnen im Anhang beigefügt.

Bei beiden Fördermöglichkeiten berät Sie das Regionalmanagement Jagstregion (Telefonnummer: 07967/9000-10/-16, E-Mail schreiben).