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Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 21.02.2019

Erstelldatum28.02.2019

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Bekanntgaben 

In der Gemeinderatssitzung am 21. Februar 2019 gab Bürgermeisterin Ute Zoll die folgenden nicht-öffentlich gefassten Beschlüsse der vorangegangenen Sitzung am 24. Januar bekannt:

  • Vier Bauplätze im Baugebiet Kreuzäcker wurden an die Interessenten veräußert.

Bürgermeisterin Zoll berichtet, dass der Verwaltungsbericht 2018 fertiggestellt wurde und im Internet unter www.vellberg.de unter der Rubrik „Rathaus, Service & Gemeinderat“ abgerufen werden kann.

Außerdem informiert sie, dass am 12. Mai 2019 der Tag der LEADER Jagstregion in Vellberg stattfindet. An diesem Tag werde die Einweihung des Themenweges zur Urschildkröte und des entsprechenden Bereiches im Museum gefeiert.

Des Weiteren berichtet sie, dass für beide Förderanträge des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) 2019 Aufnahmebestätigungen in das Jahresprogramm eingegangen sind. Insgesamt wird für beide Vorhaben ein Förderbetrag in Höhe von 108.200 € eingestellt

Bürgermeisterin Zoll informiert über zwei anstehende Termine:

  • Am Mittwoch, 27. Februar 2019 um 19:00 Uhr findet eine Informationsveranstaltung für Grundstückseigentümer zum Thema Breitbandausbau in Lorenzenzimmern-Gaugshausen in der Frank`schen Scheune in Oberaspach statt.
  • Die Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Photovoltaik-Freiflächenanlagen findet am Donnerstag, 21. März 2019 um 19 Uhr in der Stadthalle in Talheim statt.

Stadtkämmerer Taubald berichtet, dass die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg ab dem 25. März 2019 die allgemeine Finanzprüfung bei der Stadt Vellberg durchführen werde.

Forsteinrichtungsplanung  Stadtwald ab 2019 sowie Bewirtschaftungsplan

Gemäß den Vorgaben des Landeswaldgesetzes und der Körperschaftswaldverordnung für Baden-Württemberg ist für den öffentlichen Wald alle 10 Jahre eine mittelfristige Betriebsplanung durchzuführen. Diese Forsteinrichtungsplanung ist das zentrale Instrument der Nachhaltigkeitskontrolle und stellt die Planungs- und Arbeitsgrundlage für den städtischen Forstbetrieb in den nächsten 10 Jahren dar.

Nunmehr stand die Forsteinrichtung für den Stadtwald für die Jahre 2019-2028 zur Beratung und Beschlussfassung an. Die Eckdaten dieser Forsteinrichtungsplanung wurden in der Sitzung von Herrn Friedhoff vom Regierungspräsidium Freiburg –Forst BW-erläutert. Eingebunden waren von der Unteren Forstbehörde im Landkreis Schwäbisch Hall Herr Renz und der örtliche Revierförster Herr Mayr, die ebenfalls in der Sitzung anwesend waren.

Im Anschluss an die Behandlung der Forsteinrichtungsplanung hat Revierförster Herr Mayr dem Gremium seine Jahresplanung 2019 vorgestellt. Geplant ist ein Holzeinschlag von 270 Festmetern Holz. Die Umsetzung ist jedoch davon anhängig, in welchem Zustand sich der Wald – aufgrund der anhaltenden Trockenphase im vergangenen Jahr und des Schädlingsbefalls – befindet.

Der Gemeinderat hat der Forsteinrichtungsplanung für den städtischen Stadtwald für die Jahre 2019-2028 inklusive des Alt- und Totholzkonzeptes sowie dem Bewirtschaftungsplan für das Jahr 2019 einstimmig zugestimmt.

Sachstandsbericht zur Einführung des elektronischen Sitzungsdiensts

In der Gemeinderatssitzung am 19. Juli 2018 hat der Gemeinderat der Stadt Vellberg beschlossen, das Rechenzentrum ITEOS mit der Lieferung und Leistung des Sitzungsmanagements zu beauftragen und den elektronischen Sitzungsdienst bis Juni 2019 einzuführen. Damit soll der Umstieg auf die papierlose Gremienarbeit bis zur anstehenden Kommunalwahl realisiert werden.

Aktuell setzt die Verwaltung die oben genannten Beschlüsse um. Bereits die Unterlagen für die letzte Sitzung des aktuellen Gemeinderates am 23. Mai 2019 sollen einzelnen Gremiumsmitgliedern zum Test sowohl in Papierform als auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Mit der ersten Sitzung des neu gewählten Gemeinderates sollen die Sitzungseinladungen und die Gemeinderatsvorlagen dann ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Auch die Einwohner der Stadt Vellberg werden über das Bürger- und Ratsinformationsportal Einsicht in die (öffentlichen) Gemeinderatsunterlagen nehmen können.Der Gemeinderat hat den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen.

Neue Gutachterausschussverordnung und ihre Auswirkung auf die Kommunen

Bürgermeisterin Zoll berichtet über den Hintergrund und Anlass der geplanten Änderung. In §§ 192 ff (Baugesetzbuch) sind die Vorschriften zu den Gutachterausschüssen enthalten. Auf deren Regelungen basiert der Gutachterausschuss der Stadt Vellberg. Er ist für fünf Jahre bestellt, ermittelt den Boden- und Grundstückswert und legt alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte fest und führt die Kaufpreissammlung.

Von ca. 1.200 Gutachterausschüssen in der ganzen Bundesrepublik Deutschland liegen 900 Ausschüsse in Baden-Württemberg. Im Bundesland Sachsen-Anhalt dagegen gibt es im gesamten Land nur einen Gutachterausschuss. Da zusätzlich keine landesweite Bodenrichtwertabfrage möglich ist, hat das Land Baden-Württemberg im Oktober 2017 die GuAVO (Gutachterausschussverordnung) geändert.

Die Zielsetzung der neuen GuAVO ist es, dass benachbarte Gemeinden innerhalb eines Landkreises leistungsfähige Einheiten mit einem gemeinsamen Gutachterausschuss bilden.

Außerdem soll eine landesweite, zentrale Geschäftsstelle für die Grundstückswertermittlung gebildet und ein Bodenrichtwertinformationssystems (BORIS) als landesweite Auskunftsstelle über die Bodenrichtwerte installiert werden.

Gemeinden mit einem kleinen Zuständigkeitsbereich können die neuen gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, da die Anzahl der Kaufverträge pro Jahr zu gering ist (in Vellberg circa 70- 90 Kauffälle pro Jahr) und damit keine ausreichende Basis für die Ableitung der Wertermittlungsdaten vorliegt. Um eine deutliche Verbesserung zu erreichen, sollen Einheiten mit ca. 1.000 auswertbaren Kauffällen pro Jahr gebildet werden.

Die Gemeinden des Bühlertals und des Limpurger Lands planen nun, einen gemeinsamen Gutachterausschuss einzurichten mit der Geschäftsstelle in Gaildorf. Erste Gespräche haben stattgefunden, voraussichtlich werden die Gemeinden eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung miteinander abschließen. Gutachter aus Vellberg werden auch in Zukunft beteiligt sein, wenn vor Ort Gutachten erstellt werden. Details stehen jedoch noch nicht fest. Ziel ist es, die Vereinbarung noch im Jahr 2019 abzuschließen.

Der Gemeinderat hat den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen.

Der Gemeinderat nahm die folgende Spende an:

Die Firma Holicki-Wohnbau möchte der Stadt Vellberg eine Spende in Höhe von 300 € für die Krippe im Kindergarten Talheim zukommen lassen.

Sonstiges

Bürgermeisterin Zoll informiert, dass für das Seniorennetzwerk ein Förderantrag beim Programm Quartier 2020 gestellt werden könnte. Insgesamt sei bei einem Eigenanteil von 20% (6.000 €) eine Förderung im Umfang von maximal 30.000 € möglich. Antragsteller wäre gemäß den Förderrichtlinien des Programmes die Kommune.

Da die Antragsstellung nur bis einschließlich 15. März 2019 möglich ist, erkundigt sie sich bei den Gemeinderäten, ob diese mit einer entsprechenden Antragstellung einverstanden sind. Der Gemeinderat stimmt diesem Vorgehen zu.