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Schutz vor Starkregen

Erstelldatum20.06.2024

Das aktuelle Hochwasserereignis zeigte uns, dass Starkregen immer häufiger und langanhaltender auf Gebäude und Grundstücke einwirkt. So stehen Hauseigentümer vor der Herausforderung, perspektivisch klug mit diesen Wassermassen umzugehen und sie ohne Schäden zu verursachen abfließen zu lassen. Doch wie kann das gelingen? Welche Maßnahmen sind sinnvoll?

Thema Eigenvorsorge

Die Stadtverwaltung Vellberg empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern, sich aus gegebenem Anlass nochmal mit dem eigenen Gebäude und möglichen Schwachstellen auseinanderzusetzen, um ggf. Abhilfe schaffen zu können.

Grundsätzlich kann das Wasser über drei Wege in das Gebäude eindringen:

  • oberirdisch – durch Lichtschächte, bodennahe Fenster und Türen,
  • über Rückfluss aus dem Kanalsystem – bei fehlender Rückstausicherung und
  • durch einen steigenden Grundwasserspiegel – bei undichten Kellerwänden und Bodenplatten.

Das Kanalnetz einer Stadt oder einer Gemeinde kann nicht darauf ausgerichtet werden, dass es jeden Starkregen oder Wolkenbruch sofort ableiten kann. Deshalb muss bei solchen starken Regen eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsnetzes und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen in Kauf genommen werden. Dabei kann das Wasser des Kanals aus den tiefer gelegenen Ablaufstellen (Gully, Waschbecken, Waschmaschinenabläufe, Bäder, WC-Anlagen etc.) austreten, falls diese Ablaufstellen nicht vorschriftsmäßig gesichert sind. Auch wenn es bisher noch niemals zu einem Rückstau kam, hat das letzte Starkregenereignis gezeigt, dass man nicht darauf vertraut werden kann, dass ein solcher für alle Zukunft ausbleibt.

Die Hauseigentümer sind daher in eigener Verantwortung verpflichtet, alle tiefliegenden Ablaufstellen, vor allem im Keller, mit Rückstauvorrichtungen zu versehen. Alle Räume oder Hofflächen unter der "Rückstauebene", die im allgemeinen in Höhe der Straßenoberkante angenommen wird, müssen gesichert sein.

Bitte nehmen Sie diese Anregungen in Ihrem eigenen Interesse sehr ernst. Nur bei ihrer Beachtung ist ein sicherer Schutz Ihres Eigentums gegen Rückstau bzw. Überschwemmungsschäden gegeben.

Bei speziellen Fragen zur Rückstausicherung Ihres Anwesens wenden Sie sich bitte an Ihren Fachbetrieb für Sanitäre Anlagen und Installationen.