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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16.05.2024

Erstelldatum23.05.2024

In der Sitzung waren folgende Stadträtinnen und Stadträte anwesend: Herr Baumann, Frau Giehl, Frau Hirschner, Herr Hübsch, Herr Messerschmidt, Herr Neumann, Herr Otte, Frau Richter, Herr Rüdel, Herr Wenisch.

Einwohnerfragestunde
Ein Bürger berichtete, dass er von Vellberger Besuchern auf die Möglichkeit ein Wohnmobil an den Strom anzuschließen angesprochen wurde. Hier würden Hinweisschilder an den Durchgangsstraßen fehlen. Bürgermeister Reichert erläuterte, dass entsprechende Hinweisschilder in der Verkehrsschau im Jahr 2023 bereits beantragt und die verkehrsrechtliche Anordnung hierfür auch erteilt wurde. Eine Umsetzung durch das Straßenbauamt sei allerdings noch nicht erfolgt. Die Stadtverwaltung wird sich hierzu mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen.
 Ein weiterer Zuhörer sprach den Kauf der Eintrittskarten für das Vellberger Mineralfreibad an. In der April-Sitzung wurde bekannt gegeben, dass die Möglichkeit besteht diesen auch analog im Rathaus bei Herrn Brünnler durchzuführen. Allerdings sei dies wohl stellenweise nicht umsetzbar gewesen, da der Kaufpreis in bar nicht passend mitgeführt wurde. Herr Brünnler bestätigte dies und wies darauf hin, dass er telefonisch bereits alle Interessenten darum bittet den fälligen Betrag passend dabei zu haben.
 
Bebauungplan Ganshalde 3. Änderung und Erweiterung
In der April-Sitzung des Gemeinderats wurde neben der Entwurfsplanung zum Ausbau des Barenbergwegs auch die Entwurfsplanung zum Bau des Ärztehauses beschlossen. Der Standort des Ärztehauses inklusive Apotheke und Notarztstandort liegt in dem rechtswirksamen Bebauungsplan „Ganshalde, 1. Erweiterung“, der jedoch an die vorgesehene Planung angepasst werden muss. Das Gremium hat sich in den Gemeinderatssitzungen am 20.07.2023 und 22.02.2024 bereits mit dem Bauvorhaben des Bauträgers Hofmann Haus befasst. Auf dem Gelände der ehemaligen Druckerei Kochendörfer sollen mehrere Mehrfamilienhäuser mit einer zentralen Tiefgarage und 31 Wohnungen geschaffen werden. Dieses Grundstück befindet sich im ursprünglichen Bebauungsplan „Ganshalde“, der dort ein Gewerbegebiet festsetzt. Somit muss auch dieser Bebauungsplan geändert werden, damit diese städtebaulich sehr sinnvolle Nachnutzung und verdichtete Wohnform umgesetzt werden kann. Da beide Projekte die gleiche Zufahrt von der Kreisstraße aus nutzen und im gleichen Baugebiet angesiedelt sind, besteht die Möglichkeit mit der vorgelegten Bebauungsplanänderung die planungsrechtliche Grundlage für beide Projekte zu schaffen. Deren Inhalt wurde im Vorfeld mit allen Projektbeteiligten abgestimmt. Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens werden hälftig zwischen der Stadt Vellberg und dem Bauträger Hofmann Haus aufgeteilt.
Kreisplaner Jens Fuhrmann war in der Sitzung anwesend und erläuterte dem Gremium die geplante Änderung des Bebauungsplans. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung und billigte den Entwurf des Bebauungsplans „Ganshalde, 3. Änderung und Erweiterung“ in der Fassung vom 16.05.2024 zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung.
Bürgermeister Reichert bedankte sich ausdrücklich bei Kreisplaner Jens Fuhrmann und den beteiligten Fachbehörden für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Ohne diese wäre eine so zügige Erstellung des Bebauungsplans nicht möglich gewesen.
 
Fußgängerüberweg Kreisverkehr Haller Straße mit Deckensanierung
In seiner Sitzung am 23.11.2023 hat der Gemeinderat dem Neubau eines Fußgängerüberwegs beim Kreisverkehr in der Haller Straße zugestimmt. Zudem wurde die Stadtverwaltung ermächtigt, im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart, Außenstelle Ellwangen -Straßenbauverwaltung-, Straßensanierungsarbeiten an der L1064 durchzuführen. Die Stadt Vellberg trägt als Baulastträger der Gehwege in der Ortsdurchfahrt Vellberg die Kosten für den barrierefreien Umbau der Zuwegungen zur Querungshilfe auf der L1064, sowie die Kosten der notwendigen Straßenbeleuchtung. Wie bereits in der letzten Gemeinderatssitzung bekannt gegeben, wurden hierfür Fördergelder gemäß dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Höhe von 38.250 € bewilligt. Die Straßenbauverwaltung übernimmt als Straßenbaulastträger der L1064 die Kosten für die Fahrbahnsanierung der L1064, sowie für den barrierefreien Umbau der Querungshilfe auf der L1064. Die Gesamtmaßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben. Bis zur Submission am 26.04.2024 gingen 2 Angebote ein. Diese wurden vom Ingenieurbüro kpengineering fachtechnisch geprüft. Die Kostenberechnung der Maßnahme belief sich auf 383.463,22 €. Das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 240.482,91 € wurde von der Firma Ernst Hähnlein Bau GmbH, Feuchtwangen abgegeben und liegt um 142.980,31 € oder ca. 37 % unter der Kostenberechnung. Der städtische Anteil am Angebot der Firma Hähnlein beträgt rund 60.000 €. In einem Bietergespräch wurde die Firma Hähnlein nochmals auf die bauzeitlichen Zwänge hingewiesen. Die Ausführung der Arbeiten in den Sommerferien wurde daraufhin bestätigt. Bürgermeister Reichert berichtete weiterhin, dass das Regierungspräsidium sich bereit erklärt habe, zusätzlich an der Einfahrt von der L1060 kommend Bankettplatten anzubringen. Der Auftragsvergabe an die Firma Ernst Hähnlein Bau GmbH aus Feuchtwangen zum Preis von 240.482,91 € wurde einstimmig zugestimmt.
 
Feststellung des Jahresabschlusses 2023
Bürgermeister Reichert zeigte sich erfreut über den rechten guten Jahresabschluss 2023 der über den Haushaltsplandaten liegt. Er wies jedoch auf darauf hin, dass die jüngste Steuerschätzung eine eher negative Tendenz zeige und dies dann auch Auswirkungen auf den aktuellen Haushalt haben werde.
Kämmerer Taubald stellte den Jahresabschluss in den wesentlichen Eckdaten vor und erläuterte diese.
Er wies darauf hin, dass die Haushaltsplanaufstellung geprägt war von den Diskussionen um Entscheidungen und Weichenstellungen auf Bundesebene hinsichtlich des Ukrainekonflikts sowie der Energiepreisentwicklung und der Inflation im Allgemeinen. 
Bei der Haushaltsplanung wurde von einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 256.502 €
ausgegangen. Dies liegt nun beim Jahresabschluss bei 351.777 €.
Im Finanzhaushalt beträgt der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.337.210,40 €, also 246.357 € über dem Planansatz.
Der Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeiten liegt recht nahe an der Planung bei 2.836.899,27 € (+228.599 €). Es wurden Ermächtigungsüberträge für die Fortführung der Maßnahmen in Höhe von 5.128.400 € gebildet.
Die Gesamtveränderung des Zahlungsmittelbestands im Finanzhaushalt beträgt        180.015 €, so dass der Endbestand an Zahlungsmitteln zum 31.12.2023 bei 853.397,66 € liegte. Die Kreditermächtigung 2023 in Höhe von 350.000 € und jene aus dem Jahr 2022 in Höhe von 550.000 € wurden beansprucht.
 
Die Verbesserungen sind auf höhere Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen und geringere Ausgaben zurückzuführen. Bei den Personalkosten sind allerdings deutliche Steigerungen vor allem durch die hohen Tarifabschlüsse festzustellen.
Bei den Investitionsmaßnahmen konnten die Erschließung des Baugebiets Wolfsgraben mit geringeren Kosten als geplant abgeschlossen werden. Dies gilt auch für die Sanierung der Siedlungsstraßen in Großaltdorf. Beim Kita-Neubau Talheim mussten hingegen Mehrkosten von rd. 362.000 € geleistet werden.
 
Die Bilanz zum 31.12.2023 weist eine Summe in Höhe von 57.173.749 € aus. Durch das positive Ergebnis konnten die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses auf 5.507.731 € und die Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses auf 4.357.875 € erhöht werden. Diese Rücklagen können bei Bedarf in Zukunft zur Deckung eines möglicherweise anfallenden Verlustes verwendet werden.
 
Während der Jahresabschluss 2023 im Ergebnishaushalt mit einer Verbesserung um 246.357 € etwas positiver ausfällt als geplant, werden bei den Investitionsmaßnahmen 228.599 € mehr benötigt als veranschlagt. Kompensiert wird dies durch die realisierte Kreditaufnahme aus der Kreditermächtigung 2022 in Höhe von 550.000 €.
Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2023 beträgt rd. 450 Euro und ist damit deutlich unter dem Kreisdurchschnitt der bei etwa 1.000 Euro liegt.
Kämmerer Taubald erklärte, die jetzt angesammelten Rücklagen seien eine erfreuliche Sicherheit hinsichtlich der sich national verschlechternden Finanzlage.
 
Vermarktung weiterer Bauplätze im Baugebiet Wolfsgraben in Großaltdorf
In der Gemeinderatssitzung im April wurde bereits kurz erläutert, dass von den fünf ursprünglich zur Vermarktung freigegebenen Bauplätze im Baugebiet Wolfsgraben BA 3.2 derzeit noch zwei Bauplätze zur Verfügung stehen. Um auch weiterhin eine Auswahl von Bauplätzen in diesem Baugebiet zur Verfügung zu stellen, schlug die Verwaltung vor, sechs weitere Bauplätze auf den Markt zu bringen. Die Bauplatzpreise in Höhe von 135 € pro Quadratmeter wurden bereits für den gesamten Bauabschnitt festgelegt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig sechs weitere Bauplätze im Baugebiet Wolfsgraben zur Vermarktung freizugeben. Die derzeit zur Verfügung stehenden Bauplätze können auf der Homepage der Stadt Vellberg eingesehen werden.
 
Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der Druckerhöhungsanlage Kreuzäcker
Für den nötigen Wasserdruck in Teilen Vellbergs sorgt eine Druckerhöhungsanlage in der Kreuzäcker. Vier Pumpen sorgen Tag und Nacht dafür, dass das Trinkwasser an jedem Wasserhahn und Duschkopf mit ausreichend Druck heraussprudelt. Die Druckerhöhungsanlage wurde im Oktober 2003 in Betrieb genommen. Die Pumpen wurden 2009 und 2016 überholt. Mittlerweile sind die Pumpen in die Jahre gekommen. Um die Wasserversorgung sicherzustellen ist der Austausch der 4 Pumpen sowie des Membrandruckausgleichsbehälters in diesem Jahr vorgesehen. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Erneuerung der Druckerhöhungsanlage Kreuzäcker einstimmig zu und vergab den Auftrag an den günstigsten Bieter, die Firma Wilo SE aus Dortmund , zu einem Angebotspreis in Höhe von 33.441,95 €.
 
Neufassung der Benutzungsordnung für das Feuerwehrmagazin Großaltdorf
In der April-Sitzung wurde das Gremium über die Anfrage eines Interessenten zur Anmietung des Schulungsraums im ehemaligen Feuerwehrmagazin Großaltdorf informiert. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung gebeten die Benutzungsordnung zu ändern und einen Gebührentatbestand für eine Anmietung des Raums für Veranstaltungen gewerblicher Art bis zu 4 Stunden Nutzungsdauer aufzunehmen. Die bislang gültige Benutzungsordnung wurde 1999 erstellt. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Feuerwehrmagazin in Großaltdorf noch hauptsächlich von der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Vellberg genutzt und eine Vermietung an andere Nutzer war eher die Ausnahme. Da die Benutzungsordnung von 1999 nicht mehr den tatsächlich praktizierten Gegebenheiten entsprach, wurde die Benutzungsordnung nicht nur geändert, sondern neu gefasst. In diesem Zuge wurden auch die Gebühren entsprechend angepasst. Kämmerer Taubald legte hierfür den Verbraucherpreisindex seit März 2000 zugrunde. Nach kurzer Aussprache fasste das Gremium den mehrheitlichen Beschluss zur Neufassung der Benutzungsordnung für das Feuerwehrmagazin in Großaltdorf zum 1. Juni 2024. Künftig gelten somit folgende Gebührensätze:
 
Gebührentatbestand
Öffentliche und private Veranstaltung des Veranstalters mit Selbstbewirtschaftung 80,00 €
Gewerbliche Veranstaltung (ab 4 Std. Nutzungsdauer) 130,00 €
Gewerbliche Nutzung (bis 4 Std. Nutzungsdauer) 65,00 €
Benutzung der Küche 25,00 €
Heizkostenzuschlag 25,00 €
 
Sonstiges, Bekanntgaben

Fußgängerüberweg (FGÜ) Bahnhofstraße Großaltdorf
Bürgermeister Reichert gab bekannt, dass es im Rahmen der Verkehrsschau gelungen ist, für die Bahnhofstraße in Großaltdorf einen Fußgängerüberweg/ Zebrastreifen auf Höhe der Jägerstraße genehmigt zu bekommen. Der FGÜ wird im Rahmen der Sanierung der Bahnhofstraße baulich verwirklicht. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h sei in diesem Zusammenhang weiterhin nicht möglich gewesen, informierte der Bürgermeister. Diese sei nach Auskunft der Straßenverkehrsbehörde nur im Rahmen eines Lärmgutachtens nach Abschluss der Sanierung gegebenenfalls durchsetzbar.
 
Fragen der Stadträtinnen und Stadträte
Stadtrat Baumann berichtete, dass an der Straße Richtung Kerleweck immer noch ein Loch ist und bittet erneut um Beseitigung. Außerdem verwies er darauf, dass die Buchsbäume am Rathaus wüst aussehen. Zudem informierte er, dass in der Hauffstraße in Großaltdorf zwei Schachtdeckel kaputt sind, die ausgetauscht werden sollten.
 
Stadträtin Giehl bittet darum die Rohre auf dem Spielplatz in der Kreuzäckersiedlung von Schutt zu befreien und erkundigt sich nach dem Stand der Flüchtlingszuweisung. Bürgermeister Reichert informiert, dass derzeit einzelne Flüchtlinge zugewiesen werden. Den genauen Stand der Zuweisung hatte die Verwaltung in der Sitzung jedoch nicht parat, weshalb er keine Zahlen nennen wollte. Die aktuellen Zahlen werden in der nächsten Gemeinderatssitzung bekanntgegeben.
 
Stadtrat Neumann informiert, dass die Straßenlaternen im Baugebiet Wolfsgraben immer noch nicht alle vorhanden sind.