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Hinweise zur Befüllung von privaten Pool- und Schwimmbädern

Erstelldatum16.05.2024

Die Stadtverwaltung stellt vermehrt Anfragen im Zusammenhang mit der Befüllung eines Pools und der Entsorgung des Badewassers fest.
 
Befüllen mit Frischwasser
Das Befüllen des Pools ist über den hauseigenen Frischwasseranschluss vorzunehmen. Das Wasser fließt somit über den hauseigenen Wasserzähler. Der Frischwasserbezug zur Poolbefüllung darf nicht über den Gartenwasserzähler laufen, denn dieser ist ausschließlich für die Bewässerung des Gartens vorgesehen.
Das Befüllen von Pools liegt auch nicht im Aufgabenbereich der Feuerwehr bzw. des städtischen Bauhofs. Wir bitten von Anfragen abzusehen.
 
Anmeldung
Durch unangemeldetes Befüllen der Gartenpools entsteht oftmals der Verdacht eines unkontrollierten Wasseraustritts aus dem städtischen Leitungsnetz. Deshalb bitten wir Sie künftig unbedingt im Vorfeld die Poolbefüllung ab ca. 5 cbm Inhalt bei Bauhofleiter Herrn Lehr Mobiltelefon: 0172 6374124, oder bei der Stadtverwaltung, Frau Fischer, Telefonnummer: 07907 877-13, oder per Mail anzukündigen.
 
Poolwasser ist Abwasser
Bei Wasser aus Schwimmbädern/Pools handelt es sich aus wasserwirtschaftlicher Sicht um Abwasser. Dieses darf somit nicht auf dem Grundstück versickern, sondern muss in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden. Gemäß der Definition des Wasserhaushaltsgesetzes ist das Wasser, das durch den häuslichen, gewerblichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert ist, als Schmutzwasser und somit als Abwasser einzustufen. Dieses Abwasser muss der Stadt Vellberg zur ordnungsgemäßen Entsorgung in die Kanalisation überlassen werden. Wasser in Schwimmbecken/Pools wird bereits durch das Baden in seinen Eigenschaften (z.B. hygienisch) nachteilig verändert. Das gilt auch völlig unabhängig von möglichen chemischen Zusätzen. Darüber hinaus stellt eine chemische Aufbereitung eine zusätzliche Veränderung der Eigenschaften des Wassers in Schwimmbecken dar, welche bei Einleitung in den Untergrund das Grundwasser in unzulässiger Weise nachteilig beeinflusst. Auch ohne chemische Behandlung wird das Wasser allein durch seinen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert, beispielsweise durch Sand, Sonnencreme, Schweiß oder evtl. auch Körperflüssigkeiten. Deswegen ist für dieses Abwasser auch die Abwassergebühr zu entrichten.