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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18.04.2024

Erstelldatum24.04.2024

In der Gemeinderatssitzung waren alle Stadträtinnen und Stadträte sowie zahlreiche Zuhörer anwesend.

Ärztehaus

In seiner Sitzung am 21.12.2023, hat der Gemeinderat den Planungsauftrag für den Bau eines Ärztehauses in Vellberg an das Planungs- und Ingenieurbüro Wieland aus Gaildorf erteilt. Auf Basis des damaligen Entwurfs, fanden zwischenzeitlich zahlreiche Abstimmungsgespräche mit den beteiligten Parteien und Fachplanern statt. Die an die Räumlichkeiten gestellten Anforderungen der Ärzteschaft, Apotheke und des Notarztstandortes konnten alle erfüllt werden, so dass die jeweilige Zustimmung zu den vorliegenden Planunterlagen erfolgt ist.

Architekt Wieland stellte dem Gremium die Planungen anhand von Grundrissen und Ansichten vor. Es zeigte sich, dass auch nach der erfolgten Detailplanung der bislang prognostizierte finanzielle Rahmen von rund 3.300.000 € eingehalten wird.

Die Bitte aus dem Gremium einen groben zeitlichen Ablauf zu erhalten erfüllte Bürgermeister Reichert in dem er berichtete, dass nach Abschluss der Erschließungsplanung zunächst der Bebauungsplan aufgestellt werden muss. Herr Fuhrmann vom Kreisplanungsamt sei hiermit bereits beauftragt.

Ziel sei es nach den Sommerferien die verschiedenen Gewerke auszuschreiben, so dass eine Vergabe noch in diesem Jahr stattfinden kann. Der eigentliche Baustart ist für den Jahresanfang 2025 vorgesehen.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig die Zustimmung zur Entwurfsplanung und Kostenberechnung des Planungs- und Ingenieurbüros Wieland. Zudem wurde die bauliche Ausführung der Maßnahme beschlossen. Auf Basis der vorgestellten Entwurfsplanung wird die Stadtverwaltung den erforderlichen Bauantrag beim Landratsamt Schwäbisch Hall einreichen.

Zur Realisierung des Projekts hat der Gemeinderat das Planungs- und Ingenieurbüro Wieland mit den Leistungsphasen 5 – 9 gemäß HOAI beauftragt. Zudem wurde der Planungsauftrag für die Statik an das Ingenieurbüro für Tragwerksplanung Gerd Hofmann aus Vellberg-Großaltdorf erteilt.

Mit der Fachplanung der Bereiche Heizung, Lüftung und Sanitär wurde das Ingenieurbüro CD Gebäude- und Umwelttechnik aus Kirchberg/Jagst beauftragt. Der Planungsauftrag zur Erstellung der Elektroplanung wurde an das Planungsbüro Fetzer aus Rot am See erteilt.

Ausbau Barenbergweg

Ebenfalls in der Sitzung am 21.12.2023 fasste der Gemeinderat im Zusammenhang mit dem Bau des Ärztehauses in Vellberg den Beschluss, den Barenbergweg nach den künftigen Erfordernissen auszubauen und erteilte hierfür dem Ingenieurbüro stadtlandingenieuere (IB sli) den Planungsauftrag.

Mittlerweile hat das IB sli die Entwurfsplanung für die Sanierung des Barenbergwegs erstellt. Frau Bergdolt vom IB sli stellte diese in der Sitzung vor und erläuterte dem Gremium, dass der bauliche und hydraulische Zustand von Kanal und Wasserleitungen in Ordnung sei, so dass keine Maßnahmen erforderlich seien. Sie ergänzte weiter, dass die zukünftige Straße eine Breite von 5,50 m haben wird und in Abstimmung mit den Hochbaumaßnahmen um ca. 50 cm höhergelegt werde.

Bürgermeister Reichert berichtete in diesem Zusammenhang, dass im Rahmen einer Verkehrsschau geprüft wurde, ob zwischen der Einmündung in den Barenbergweg und der Einmündung in die Straße Am Bärenbach ein Fußgängerüberweg (FGÜ) eingerichtet werden darf. Dies wurde jedoch wegen der nicht vorhandenen Übersichtlichkeit an dieser Stelle abgelehnt. Ein Ersatzstandort für einen Fußgängerüberweg konnte ebenfalls nicht dargestellt werden. Im Rahmen der Verkehrsschau wurde auch darüber diskutiert, ob ein weiterer Gehweg gegenüber dem bestehenden Gehweg an der Bucher Straße, zwischen der Einmündung Barenbergweg und dem Mehrfamilienhaus Röwisch gegenüber dem EDEKA-Markt, für den Fußgängerverkehr hilfreich sein könnte. Da dieser jedoch ebenfalls nur mittels einer Straßenüberquerung ohne FGÜ aus dem Bereich Kreuzäcker erreicht werden kann, scheint damit keine wesentliche Verbesserung erreichbar zu sein und es wurde deswegen nicht weiterverfolgt. Frau Bergdolt erklärte, dass daher eine ungesicherte Querung der Bucher Straße vorgesehen sei, das bedeutet die Randsteine werden nur abgesenkt.

Der Ausführungszeitraum beträgt ca. 3 Monate wobei der Beginn abhängig von den beiden Hochbauvorhaben Ärztehaus und Mehrfamilienhaus Hofmann-Haus ist. Hier müssen noch entsprechende Abstimmungen erfolgen.

Die Gesamtkosten nach der Kostenberechnung belaufen sich auf 142.000 €. In der städtischen Haushaltsplanung 2024 ist ein Planansatz in Höhe von 150.000 € hierfür vorgesehen. Die Finanzierung ist also gesichert. Da es sich bei der Herstellung des Barenbergwegs beitragsrechtlich um die erstmalige Herstellung einer Straße handelt, sind hierfür von den beiden anliegenden Grundstückseigentümern Erschließungsbeiträge zu erheben. Hierdurch werden sich für den städtischen Haushalt Einnahmen in noch nicht definierter Höhe ergeben.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig der Entwurfsplanung für den Ausbau des Barenbergwegs in Vellberg des Ingenieurbüros stadtlandingenieure vom 18.03.2024 mit Kostenberechnung zuzustimmen und die Maßnahme baulich auszuführen.

Namentliche Nennung der anwesenden Gemeinderäte im Sitzungsbericht

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde in der vergangenen Sitzung der Antrag gestellt, diesen Tagesordnungspunkt in der folgenden Gemeinderatssitzung zu behandeln.

Gemäß § 13 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat, ist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung zu setzen, wenn der Antrag von einem Viertel der Stadträte unterstützt wird.

Einige Mitglieder des Gemeinderats hatten Bedenken kurz vor Ablauf der Amtszeit des bisherigen Gremiums darüber abzustimmen. Da die Anwesenheit bei den Sitzungen jedoch bereits im Bürger- und Ratsinformationsportal veröffentlicht wird und eine Nennung im Sitzungsbericht daher nur ein zusätzliches Medium zur Information der Bürger sei, wurde der mehrheitliche Beschluss gefasst der namentlichen Nennung der anwesenden Stadträte im Sitzungsbericht in der Vellberger Stimme zuzustimmen.

Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Vellberg (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS)

Auf Initiative des Gemeindetages wurde die Verordnung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) angepasst. Die Verordnung regelt die Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge, welche Grundlage für die Geltendmachung des Kostenersatzes bei Einsätzen der Feuerwehr sind.

Die bisherigen Stundensätze wurden auf Basis der Anschaffungskosten aus den Jahren 2013 bis 2015 ermittelt. Um den allgemein gestiegenen Fahrzeugbeschaffungspreisen im Bereich der Feuerwehr Rechnung zu tragen, wurden diese nun ersetzt durch Anschaffungskosten der vom 1. Januar 2020 bis 30. September 2023 in Dienst gestellten, genormten Feuerwehrfahrzuge.

Damit die neuen Stundensätze im Gemeindegebiet in Kraft treten können, hat der Gemeinderat einstimmig die 1. Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Vellberg (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) beschlossen.

Die künftigen Stundensätze lauten wie folgt:

Fahrzeugtyp

Stundensatz

Löschgruppenfahrzeug LF 10

172 Euro

Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 bzw. LF 20

205 Euro

Mannschaftstransportwagen MTW

34 Euro

Gerätewagen Transport GW-T

84 Euro

Beschaffung eines Minibaggers für den Bauhof

Bisher wurde bei städtischen Arbeiten im Bereich des Bauhofbetriebes ein Mietbagger eingesetzt. Der Minibagger befindet sich schon längere Zeit in der Dauermiete beim Bauhof. Aufgrund der Auftragslage hat sich gezeigt, dass es eine Zunahme von Baggerarbeiten in vielen Bereichen gibt, die vom Bauhof durchgeführt werden müssen. Auf Grundlage der in der Vergangenheit angefallenen Mietstunden wurde nun eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zwischen Kauf und Miete angestellt. Bei einem jährlichen Einsatz von bisher durchschnittlich rd. 378 Betriebsstunden würden die Kosten bei einem Kauf unter den Leihkosten liegen.

Der Eigentümer des Baggers bietet der Stadt Vellberg die Baumaschine zum Kauf an. Aufgrund der Höhe des angebotenen Kaufpreises, unter Berücksichtigung des Alters und Erhaltungszustandes, sowie der Gewährleistung beim Neukauf, wird der Erwerb eines neuen Mini-Baggers empfohlen. Als Grundmaschine kommt ein Kompaktbagger mit einem Maschinengewicht von ca. 3,6 t in Betracht. Zum Grundgerät wird eine Basisausstattung mit einem Umbau des Hydrauliksystems auf einen Zusatzsteuerkreis, sowie einem Löffelpaket, bestehend aus drei verschiedenen Tieflöffel/Grabenlöffel und einen Aufreißzahn, benötigt.

Der Gemeinderat vergab den Auftrag zur Lieferung eines KUBOTA Kompaktbagger KX037-4 GLS2 mit Löffelpaket und Umbauarbeiten zum Preis von 63.665 € brutto € an die Firma Waltz Baumaschinen GmbH aus Wolpertshausen. Zudem hat das Gremium beschlossen, die weiteren Anbaugeräte wie einen Hydraulikhammer und einen Sortiergreifer mit zu bestellen.

Annahme von Spenden

Die Elterninitiative Großaltdorf-Lorenzenzimmern möchte aus dem Erlös des Frühlings-Spielsachenbasars 500 € an den Kindergarten Großaltdorf und 500 € an die Jugendfeuerwehr Vellberg spenden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Spenden für den Kindergarten Großaltdorf und die Jugendfeuerwehr Vellberg anzunehmen.

Sonstiges, Bekanntgaben

Kommunale Wärmeplanung

Bürgermeister Reichert gab bekannt, dass nach Beantragung der Fördermittel vergangenen Dezember die Förderzusage stockt. Leider gebe es weder von Seiten des Umweltministeriums noch vom Projektträger verlässliche Aussagen und damit keine Planungssicherheit, wann und in welcher Form mit der Wärmeplanung gestartet werden könne.

Fußgängerüberweg Haller Straße

Im Anschluss konnte der Bürgermeister jedoch die gute Nachricht überbringen, dass der Förderantrag für den Fußgängerüberweg (FGÜ) am Kreisverkehr in der Haller Straße in der anvisierten Höhe bewilligt wurde. Die Umsetzung der Maßnahme kann daher nun beginnen. Aktuell laufe noch die Ausschreibung. Der Bau des Fußgängerüberwegs ist in den Sommerferien vorgesehen.

Fragen der Stadträtinnen und Stadträte

Stadtrat Baumann berichtete, dass wegen der Sperrung der Bahnhofstraße immer noch viele Verkehrsteilnehmer Abkürzungen über Feldwege nehmen. Bürgermeister Reichert informierte, dass er diesbezüglich die Polizei bereits gebeten habe verstärkt Kontrollen durchzuführen.

Stadträtin Hirschner erkundigte sich, ob beim Breitbandausbau von der ausführenden Firma eine Wasserleitung beschädigt wurde. Der Bürgermeister bejahte dies und teilte mit, dass die Mitarbeiter des Bauhofs den Schaden jedoch umgehend behoben haben.

Stadtrat Rüdel hatte drei Anliegen: Zunächst wollte er wissen, ob die Eintrittskarten für das Freibad tatsächlich nur online bestellt und bezahlt werden können. Herr Brünnler antwortete ihm, dass es auch möglich sei die Eintrittskarten bei ihm im Rathaus abzuholen und zu bezahlen. Einzeltickets können wie bisher auch direkt an der Kasse des Freibads erworben werden. Herr Rüdel bat darum, dass die Möglichkeit zum analogen Erwerb bei Herrn Brünnler auch veröffentlicht wird. Diesem Wunsch schloss sich Stadträtin Hirschner an.

Außerdem berichtete Stadtrat Rüdel, dass die Großaltdorfer Straße in Talheim in einem desolaten Zustand sei. Er bat darum die Situation im Auge zu behalten und eine Sanierung anzustreben.

Schließlich sprach Stadtrat Rüdel an, dass in der Kreuzäckerstraße auf Höhe der Bushaltestelle sich der Asphalt löst und bat um eine Schadstellensanierung.