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Kein Hundekot auf fremden Grundstücken

Erstelldatum24.04.2024

Leider ist das Thema Hundekot in Vellberg immer wieder ein Thema. Häufig gehen bei der Stadtverwaltung Beschwerden über Hundehalter ein, die ihre Hunde die Notdurft in fremden Grundstücken oder auf öffentlichen Flächen (Grünflächen, Gehwege, Wegseitenflächen usw.) verrichten lassen. Selbstverständlich gibt es bei uns auch viele ordentliche Hundehalter, die Sorge dafür tragen, dass die Öffentlichkeit und niemand unter Hundekot zu leiden hat. Leider gibt es aber auch einige „schwarze Schafe“.

Wir möchten noch einmal ausdrücklich über die Rechtslage informieren: Die Notdurft darf nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen (öffentliche Flächen) oder in fremden Vorgärten (Privatgrundstücke) verrichtet werden. Aber auch außerhalb geschlossener Ortschaften darf die Notdurft nicht auf fremden Grundstücken verrichtet werden, egal ob öffentliche Wege und Flächen oder auf privaten Grundstücken (z.B. landwirtschaftliche Grundstücke). Wenn dennoch etwas abgelegt wird, was natürlich oft genug vorkommt, ist dieser Hundekot unverzüglich zu beseitigen. Bei manchem Hundehalter herrscht noch die falsche Meinung vor, dass Hunde außerhalb der Ortschaften ihre Notdurft verrichten können und der Kot dann liegen bleiben darf. Dies ist nicht der Fall; Hundekot hat auf fremden Grundstücken nichts verloren.

Wir appellieren nochmals an alle Hundehalter, sich ordnungsgemäß zu verhalten.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Stadt bei Verstößen diese entsprechend ahnden wird.

Im eigenen Interesse als auch Interesse der Öffentlichkeit möchten wir Sie daher bitten, mit dazu beizutragen, dass keine Grundstücke verunreinigt werden.