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Parken auf Gehwegen verboten!

Erstelldatum18.03.2024

Das Anhalten und Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen ist in der StVO ausdrücklich verboten. Oft sind zwischenzeitlich die Randsteine generell abgesenkt, sodass ein Überfahren leicht möglich ist. Trotzdem ist das Anhalten und Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegflächen nicht erlaubt. Denken Sie vor allem an Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer, die dann gezwungen sind, auf die Fahrbahn auszuweichen. Bei etwas mehr Rücksichtnahme könnten solche Situationen vermieden werden.

Außerdem erspart man sich im konkreten Fall ein Bußgeld bei einer Anzeige wegen Behinderung, also:

Bitte nicht auf Gehwegen parken!

Das Parken ist außerdem unzulässig:

  • vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  • vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber