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Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes "Ilshofen-Vellberg 2002, 3. Fortschreibung"

Erstelldatum15.03.2024

Der vom Gemeindeverwaltungsverband Ilshofen-Vellberg am 24.10.2023 in öffentlicher Sitzung festgestellte Flächennutzungsplan "Ilshofen-Vellberg 2002, 3. Fortschreibung" wurde dem Landratsamt aufgrund von § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorgelegt.

Mit Ablauf des 30.01.2024 tritt die Genehmigungsfiktion gem. § 6 Abs. 4 ein und damit ist die Genehmigung des Flächennutzungsplans „Ilshofen-Vellberg 2002, 3. Fortschreibung“ erteilt. Maßgebend ist der Flächennutzungsplan mit Begründung und Kartenteil in der Fassung vom 24.10.2023, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung. Der Flächennutzungsplan wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Jeder kann den Flächennutzungsplan einschließlich Begründung und der zusammenfassenden Erklärung bei den Bürgermeisterämtern Ilshofen, Vellberg und Wolpertshausen während der üblichen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (§ 6 Abs. 5 BauGB).

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

gez. Blessing
Verbandsvorsitzender