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Mitgliedschaft bei der VPI

Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure können Mitglieder der Vereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik Landesvereinigung Baden-Württemberg e.V. (VPI) werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 26.11.2023
Hinweise für ausländische Freiberufler

Sie können sich als Staatsangehöriger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz in Deuts[mehr]

Zuletzt geändert: 26.11.2023
Hinweise für in Deutschland lebende Freiberufler

An die Berufsausübung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese werden in einem Anerkennungsverfahren geprüft. Ihrem Antrag auf Anerkennung müssen Sie Unter[mehr]

Zuletzt geändert: 26.11.2023
Tätigwerden als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Bautechnik

Als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Bautechnik dürfen Sie in Baden-Württemberg nur tätig werden, wenn Sie durch die oberste Baurechtsbehörde anerkannt wurden oder sonst durch die Bauprüfverordn[mehr]

Zuletzt geändert: 26.11.2023
Sachverständiger - IHK-Bereich

Wenn Sie in Deutschland als Sachverständiger tätig werden wollen, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen.[mehr]

Zuletzt geändert: 26.11.2023
Überblick

Wenn Sie in Deutschland Tätigkeiten nach der Bauprüfverordnung ausführen möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure erbringen anspruchsvolle Dienstle[mehr]

Zuletzt geändert: 26.11.2023
Verbraucherinformationen

Die in Baden-Württemberg anerkannten Prüfingenieure können Sie dem Verzeichnis der Prüfingenieure für Bautechnik in Baden-Württemberg entnehmen. Dieses wird von der Landesstelle für Bautechnik des Reg[mehr]

Zuletzt geändert: 26.11.2023
Steuerliche Aspekte

Wenn Sie nur einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen. Als Abgrenzungsmerkmal zur gewerblichen Tätigkeit zählt die persönliche Arbeitsleistung der Freiberufleri[mehr]

Zuletzt geändert: 26.11.2023
Anmeldung beim Finanzamt

Als Freiberufler müssen Sie die selbstständige Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dem Finanzamt am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte spätestens vier Wochen nach der Aufnahme der Tätigkeit formlos[mehr]

Zuletzt geändert: 26.11.2023
Berufsausübung

Bei der Durchführung der Tätigkeit muss jeder Freiberufler in der Regel auch besondere Berufspflichten (z.B. Gewissenhaftigkeit) erfüllen. Als Prüfingenieur müssen Sie eine Kranken- und Pflegeversiche[mehr]

Zuletzt geändert: 26.11.2023