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Aus der Gemeinderatssitzung vom 30.09.2021

Erstelldatum06.10.2021

Aus der Gemeinderatssitzung vom 30.09.2021

Stellvertretende Bürgermeisterin Monika Hirschner eröffnet die Sitzung und begrüßt die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die Pressevertreterin und alle Besucherinnen und Besucher.

Einwohnerfragestunde

Ein Bürger aus dem Wohngebiet Kreuzäcker meldet sich zu Wort und fragt nach, weshalb auf der Streuobstwiese an der L1064 laut der Tagesordnung der Sitzung ein Einkaufsmarkt entstehen soll. In seiner Bauplatzbeschreibung sei zu dem Wohngebiet Kreuzäcker diese Streuobstwiese ausgewiesen worden. Stellv. Bürgermeisterin Hirschner antwortet, dass hierzu zum Aufruf des Tagesordnungspunktes weitere Informationen mitgeteilt werden und im Herbst dieses Jahres eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden werde.

Ein weiterer Bürger hat ebenfalls zu dieser Thematik eine Frage. Er möchte wissen, wie sich Bürger dazu äußern können und ob der Naturschutz berücksichtigt werde. Stadtkämmerer Taubald erklärt, dass heute der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden soll. Dies ist der erste Schritt eines Bebauungsplanverfahrens. Die Behörden, darunter auch der Naturschutz, und die Öffentlichkeit werden im Rahmen des Verfahrens beteiligt werden.

Bekanntgaben

Jagdgenossenschaftsversammlung Großaltdorf

Stellv. Bürgermeisterin Hirschner informiert über die am 13.09.2021 stattgefundene Jagdgenossenschaftsversammlung in Großaltdorf. Der Gemeinderat wird weiterhin die Verwaltung der Jagdgenossenschaft übernehmen. Die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung erfolgt auch künftig zweckgebunden für Feld- und Waldwegebau und Unterhaltung. Außerdem wurde die neue Satzung für die Jagdgenossenschaft auf der Grundlage des Satzungsmusters des Gemeindetags Baden-Württemberg beschlossen. Die Einberufung der nächsten Jagdgenossenschaftsversammlung in Großaltdorf muss spätestens in 6 Jahren erfolgen.

Beschaffung Notstromaggregat für die Feuerwehr/Bauhof

Aufgrund der in der Gemeinderatssitzung am 22.07.2021 zugestimmten Beschaffung eines Notstromaggregates konnte das Planungsbüro Fetzer trotz geringer Chancen, noch ein Gerät mit der alten Norm zu erlangen, Aggregate ausfindig machen. Die Angebote wurden von der Feuerwehr geprüft. Beschlossen wurde, das Notstromaggregat GEKO Typ SEA 80 KVA LIMA mit Straßentransportanhänger und LED-Mastbeleuchtung zu beschaffen. Der Auftrag wurde an die Firma Metallwarenfabrik Gemmingen GmbH zum Angebotspreis in Höhe von 49.289,80 € erteilt.

Fortführungsantrag LEADER Jagstregion

Hauptamtsleiterin Köbler erklärt, dass bei den Leader-Aktionsgebieten eine Beteiligung für die nächste Förderperiode 2021-2027 angefragt wurde. Die Zusage zur weiteren Beteiligung wurde erteilt.

Fensteraustausch Kindergarten Schönblick: Zuschuss bewilligt

Herr Brünnler, technischer Mitarbeiter, teilt mit, dass die Stadt für den Fensteraustausch am Kindergarten Schönblick eine Bewilligung für das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ in Höhe von 22.435 € erhalten hat.

Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Einzelhandel Kreuzäcker"

Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB

Hauptamtsleiterin Köbler erläutert, dass der vorhandene Lebensmittelmarkt Edeka zu seiner Zeit im sog. Mischgebiet in der Kreuzäckersiedlung in Vellberg gebaut wurde. Man ging davon aus, dass sich um den Lebensmittelmarkt weiteres Gewerbe ansiedeln wird. Für die damalige Planung war der Lebensmittelmarkt an der richtigen Stelle platziert. Die Nachfrage nach Wohnbebauung ist jedoch so angestiegen, dass der Gemeinderat sich entschieden hat, das Mischgebiet in der Straße „Am Bärenbach“ weitgehend in ein Wohngebiet umzuwandeln.

Die Fa. Edeka Südwest hat Untersuchungen angestellt, um den Markt den aktuellen Standards anzupassen, die Verkaufsfläche zu erweitern und ihn für die Kunden attraktiver zu gestalten.

Diese Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass eine Erweiterung aus wirtschaftlichen Gründen und aufgrund seiner Lage in einem Wohngebiet nicht darstellbar sei.

Die Stadt und Edeka haben sich daraufhin gemeinsam auf die Suche nach einem alternativen Standort gemacht. Als einziger integrierter (innerhalb der Ortschaft und nicht draußen in der Peripherie; die Integration ist eine Forderung des Regionalverbands) Standort wurde das Flurstück 2646 an der L 1064 gefunden.  Dieses Grundstück wurde zwar beim Bebauungsplan Kreuzäcker als Ausgleich für den Eingriff festgelegt. Eine Bebauung ist jedoch dennoch möglich, allerdings muss der Bauherr mit der Stadt eine alternative Ausgleichsfläche suchen. Diese Thematik wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens aufgearbeitet.

Um das Vorhaben voranzubringen, wäre zunächst der Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat für den vorhabensbezogenen Bebauungsplan zu fassen.

Im weiteren Schritt erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Außerdem plant die Stadtverwaltung eine Bürgerinformationsveranstaltung nach Vorliegen weiterer Unterlagen. Die externen Kosten werden von Edeka getragen. Die entsprechende Kostenvereinbarung wurde bereits unterschrieben.

Mit einer Enthaltung fasst der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

1. Der Bebauungsplan „Einzelhandel Kreuzäcker“ wird gemäß § 2 BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich umfasst Teile der Grundstücke FlSt. 2646, 2649, 2646/3 auf der Gemarkung Vellberg.

Das Bebauungsplangebiet ist wie folgt begrenzt:

  • im Süden durch die Haller Straße
  • im Westen durch Teile des Flurstücks 2646
  • im Norden durch das Flurstück 2646/3, Gemarkung Vellberg
  • im Osten durch die Bucher Straße und Flurstück 2646/4, Gemarkung Vellberg.

2. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt.

3. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Kreisplanungsamt des Landratsamtes Schwäbisch Hall beauftragt.

Vergabe der Kanalsanierung am Schlegelsberg in Vellberg-Talheim

Herr Zorn vom Ingenieurbüro stadtlandingenieure ist in der Sitzung anwesend und erläutert dem Gremium den Bestand, die Ausführungsplanung und Bauzeitenplan für die Kanalsanierung am Schlegelsberg in Vellberg-Talheim. Die Rohrleitung muss aufgrund eines Einsturzes umgehend saniert werden. Im Bereich dieser Kanalneuerungen von ca. 15 m ist es ratsam auch die Wasserleitungen zu erneuern. Vorarbeiten können durch den städtischen Bauhof erfolgen. Anschließend soll mit den Bauausführungen Mitte Oktober begonnen werden.

An der Ausschreibung wurde aufgrund der relativ kleinen Maßnahme nur ein Angebot abgegeben. Die Firma Hans Ebert GmbH bietet die Maßnahme zum Angebotsbreis von 81.075,89 € an. Die Gesamtkosten (Baukosten zzgl. Honorar, Kontrollprüfungen, Kanalinnensanierung, Bauhofleistungen) belaufen sich somit auf 121.268,14 €. Zur Sanierung der Schadstelle wurde im laufenden Haushalt ein Betrag in Höhe 150.000 € bereitgestellt. Der eingestellte Haushaltsplanansatz ist damit ausreichend und die Finanzierung gesichert. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe des Auftrags an den Bieter, die Firma Hans Ebert GmbH aus Abtsgmünd‐Pommertsweiler, zum Angebotspreis in Höhe von 81.075,89 €.

Straßensanierungsmaßnahme am Waldblick Rosmarin- und Tulpenweg in Großaltdorf

In seiner Sitzung am 24.10.2019 wurde dem Gemeinderat die Entwurfsplanung für die Straßensanierungsmaßnahme Am Waldblick, Rosmarin- und Tulpenweg in Großaltdorf, vorgestellt. Der Gemeinderat fasste in jener Sitzung den Beschluss, die Maßnahme auf dieser Grundlage umzusetzen und die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2021 bereitzustellen. Außerdem sollte ein Ausgleichstockantrag für das laufende Jahr gestellt werden. 

Im Haushalt 2021 stehen für diese Sanierungsmaßnahme 1,67 Mio. Euro bereit. Im Haushalt wurde mit einer Ausgleichstockzuwendung in Höhe von 490.000 € gerechnet.

Nunmehr wurde von der zuschussgebenden Stelle, dem Regierungspräsidium Stuttgart, mitgeteilt, dass eine Ausgleichstockbewilligung in Höhe von 255.000 € ausgesprochen wurde, also 235.000 € weniger als beantragt.

Da diese Sanierungsmaßnahme sowohl im Straßenbereich als auch bei den Kanälen der Wasserversorgung technisch dringlich ist, wird vorgeschlagen, trotz der durch die geringeren Ausgleichstockmittel bedingten höheren städtischen Eigenmittel in Höhe von 235.000 € diese Maßnahme durchzuführen. Im Haushaltsplan 2022 sind die fehlenden Haushaltsmittel dann nachzufinanzieren.

Der Gemeinderat stimmt dem geänderten Finanzierungsplan für die Sanierungsmaßnahmen, bedingt durch die geringere Ausgleichstockzuwendung, wodurch höhere Eigenmittel von 235.000 € entstehen, zu. Die fehlenden Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan 2022 finanziert.  Die Ausführung dieser Maßnahme wird beschlossen.

Spendenaktion der Gemeinden im Landkreis SHA zu Gunsten der Opfer der Flutkatastrophe

Der Gemeinderat beschloss, sich der Spendenaktion der Gemeinden im Landkreis Schwäbisch Hall anzuschließen und 1 € je Einwohner für die Opfer der Flutkatastrophe zu spenden. Wie bei der Flutkatastrophe in Braunsbach rundet die Stadt Vellberg die Spende auf 5.000 € auf.

Darlehensvertrag zwischen der Stadt Vellberg und dem Betrieb gewerblicher Art Photovoltaikanlage Bauhof- und Feuerwehrgebäude

Auf dem Dach des neuen Bauhof- und Feuerwehrgebäudes in Vellberg ist bekanntlich eine Photovoltaikanlage installiert. Die dort erzeugte Elektrizität wird sowohl für den Eigenverbrauch verwendet als auch in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist. Für den Teil der Einspeisung unterliegt die Photovoltaikanlage als Betrieb gewerblicher Art (BgA) der Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerpflicht.Dies bedeutet, dass etwaige Gewinne, die aus der Stromproduktion gezogen werden, zu versteuern sind. Eine steuerliche Gestaltungsmöglichkeit besteht nun darin, dass die Stadt ihrem BgA ein Darlehen gibt, dieses vom BgA zu verzinsen ist und dieser Aufwand steuerlich geltend gemacht werden kann.

Der Gemeinderat fasst einstimmig den Beschluss, dass die Stadt Vellberg mit dem BgA Photovoltaikanlage Bauhof- und Feuerwehrgebäude einen Darlehensvertrag über einen Betrag in Höhe von 40.000 € abschließt, der mit 2,9 v.H. zu verzinsen ist. Das Darlehen ist ab dem Jahr 2021 in 18 gleichen Jahresraten zur Rückzahlung an die Stadt Vellberg fällig.

Neubau Kita Talheim: Vergabe der Möblierung der Gruppenräume

Der Neubau der Kita Talheim liegt im Bauzeitenplan und die Baumaßnahme wird Ende 2021 fertiggestellt. Der Zeitplan sieht vor, dass im Dezember eingezogen und am

3. Januar 2022 in den neuen Räumlichkeiten mit dem offiziellen Betrieb gestartet wird.

Vier Gruppenräume des Kindergartens müssen neu möbliert werden. Die Bestandsmöbel von der Krippengruppe, welche derzeit im Kindergarten Markgrafenallee in Gebrauch sind, werden mitgenommen und sind bei der Beschaffung entsprechend berücksichtigt und im beigefügten Raumplan mit aufgenommen.

Mit den fünf führenden Vollausstatter für Kindergartenmöbel wurde bezüglich der Ausarbeitung eines Raumkonzeptes und zur Angebotserstellung Kontakt aufgenommen. Vor allem aufgrund der derzeitigen Probleme bei den Rohstofflieferungen u.a. im Bereich Holz erhielt die Stadt Vellberg zunächst von keiner Firma eine verbindliche Zusage, dass eine Lieferung dieses Jahr noch gewährleistet werden kann. Nach zahlreichen Gesprächen hat die Firma Aurednik nun ein Angebot in Höhe von 56.824,14 € gemacht und die rechtzeitige Lieferung aufgrund des Wegfalls eines anderen Auftrages bestätigt. In der Kostenberechnung des Architekturbüros wurden für diesen Bereich unter Ausgaben in Höhe von 53.100 € vorgesehen. Die anstehenden Ausgaben für die Ausstattung der vier Gruppenräume gemäß Angebot der Firma Aurednik GmbH liegen somit geringfügig über der Kosten-berechnung.

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Möblierung an die Fa. Aurednik GmbH aus Bessenbach mit einem Auftragsvolumen von 56.824,14 € brutto zu.

Finanzzwischenbericht zum Haushalt 2021

Stadtkämmerer Taubald stellt den Finanzzwischenbericht zum Haushalt 2021 vor. Dieser fällt besser aus, als geplant. Der Ergebnishaushalt verändert sich nach dem Finanzzwischenbericht mit einem positiven Saldo in Höhe von 748.309 €. Das im Haushaltsjahr 2021 veranschlagte ordentliche Ergebnis in Höhe von -891.391 € verringert sich damit auf -143.082 €. Gründe dafür sind höhere Gewerbesteuereinnahmen, höhere Grundsteuereinnahmen, Coronahilfen vom Bund und Land BW, die den Aufwendungen entgegengerechnet werden können, Kostenersätze von Dritten für vorhabensbezogene Bebauungspläne sowie der Ausfall des Weinbrunnenfestes in diesem Jahr.

Der Finanzhaushalt verändert sich ebenfalls positiv. Es konnten zahlreiche Baugrundstücke veräußert werden, sodass wesentlich höhere Einnahmen erzielt wurden. Die Veränderung des Finanzhaushalt aus Investitionstätigkeit verbessert sich um 550.000 €.

Der Gemeinderat hat den Finanzzwischenbericht 2021 zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen, auf die Kreditermächtigung des Haushaltsjahrs 2020 in Höhe von 500.000 € aufgrund der guten Liquiditätslage zu verzichten.

Annahme von Spenden

Der Gemeinderat nimmt eine Spende der Firma Hans-Peter Koppenhöfer magnetic GmbH & Co.KG aus Vellberg in Höhe von 200 € für die die Unterhaltung der Weitsprunggrube bei der Sportanlage Vellberg einstimmig an.

Sonstiges

Stadtrat Messerschmidt regt an die Verkehrssituation in Schneckenweiler zu verbessern. Die Lärmbelästigung und Gefahr für Fußgänger aufgrund der zu schnell fahrenden PKWs und LKWs müsse verringert werden. Hauptamtsleiterin Köbler wird eine Aufnahme für die nächste Verkehrsschau prüfen. Außerdem soll beim Landratsamt das Aufstellen von Blitzern angeregt werden.