Hauptbereich

Aus der Gemeinderatssitzung vom 29.04.2020

Erstelldatum04.05.2020

Bürgermeisterin Ute Zoll gab in der Sitzung am 29.04.2020 die folgenden Eilentscheidungen bekannt, die aufgrund des Ausfalls der letzten Sitzung im März nicht im Gemeinderat beschlossen werden konnten. Die Bürgermeisterin hat hierbei von ihrem Recht aus § 43 Abs. 4 GemO Gebrauch gemacht:

  • Den Auftrag der Mäharbeiten auf den Sportplätzen erhielt die Firma Grünanlagen GmbH aus Rosengarten.
  • Nachdem die Kita-Einrichtungen im Zuge der Corona-Krise geschlossen sind, werden die Kita-Gebühren für den Monat April nicht erhoben.
  • Aufgrund des unerwarteten Ausfalls eines Rührwerks in der Kläranlage hat Bürgermeisterin Fr. Zoll per Eilentscheidung zwei neue Rührwerke beauftragt. Das zweite Rührwerk ist beschädigt.  

Die Gemeinderäte wurden von der Bürgermeisterin über die erfolgten Maßnahmen infolge der Corona-Krise informiert:

  • Das Rathaus, sowie alle weiteren öffentlichen Einrichtungen mussten geschlossen werden. Die Mitarbeiter im Rathaus arbeiteten in wechselnden Schichten im Homeoffice. Als Ortspolizeibehörde ist die Stadt für die Anordnung der häuslichen Quarantäne zuständig. Durch die Allgemeinverfügung des Landratsamts wurde das Rathaus entlastet.  Ab Montag, den 04.05.2020 wird das Rathaus für die Bürger wieder geöffnet sein, allerdings nur unter vorheriger Terminanmeldung und mit der Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Die finanziellen Auswirkungen, die die Corona-Krise auf den Haushalt der Stadt haben wird, sind noch nicht genau zu benennen. Sicher ist, dass eine starke Rezession bevorsteht und die Einnahmen der öffentlichen Hand zurückgehen werden. Die Stadt wird bei erheblichen Einbußen die erforderlichen Maßnahmen treffen und, soweit möglich, Einsparungen vornehmen.
  • Herr Taubald informiert die Gemeinderäte, dass vom Land Baden-Württemberg eine Soforthilfe in Höhe von 25 TEUR eingegangen ist. Ein weiteres Soforthilfeprogramm mit weiteren 100 Mio. € für Kommunen wurde am 28.04.2020 bekannt gegeben.

Bau des Regenüberlaufbeckens beim künftigen Gewerbegebiet Talheim Ost beschlossen
 
Die Gemeinderäte wurden von Herrn Strobel und Herrn Jörg des Ingenieurbüros stadtlandingenieure (IB sli) über die Ausführungsplanung des geplanten Regenüberlaufbeckens informiert. Ein kleineres Becken sei bereits vorhanden, dieses reiche aber nicht mehr aus. Es werde aber vorläufig noch weiterhin mitgenutzt. Die vorläufige Kosten belaufen sich derzeit auf 1.109.000,00 €. Das neue Becken wird aus Stahlbeton gebaut und liegt hauptsächlich unter der Erde, sodass an der Oberfläche, außer dem Geländer, nicht viel zu erkennen sein wird. Das neue Becken enthält einen Siebfilter, um das Wasser bereits von grobem Schmutz zu befreien.
 
Entscheidung über Anträge zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen
 
Für die Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet sind Anträge für 7 Flächen mit einer Summe von 17,25 ha eingegangen.
Der Ortschaftsrat hat sich mit den Flächen auf der Gemarkung Großaltdorf in seiner Sitzung am 12.02.2020 befasst.
 
Der Gemeinderat beschloss nun insgesamt eine Fläche von insgesamt 14,84 ha.  

  • Der Antrag von W.I.N.D Energien GmbH auf den Flst. 681 und 649 in Lorenzenzimmern wurde mit einer reduzierten Fläche von 5 ha beschlossen.
  • Für die Fläche Flst. 677 in Lorenzenziommern der Antragsteller Wüstner/Ingenia wird kein Bebauungsplan aufgestellt. Sie schließt sich an die bereits reduzierte Fläche der W.I.N.D. Energien an und würde damit den Erholungswert noch weiter einschränken und die Größenbegrenzung nicht einhalten.
    Die Fläche Flst. 689/1 in Lorenzenzimmern soll als Fläche im Wald zur Erholung freigehalten werden. Laut Regionalverband liegt die Fläche im Vorranggebiet für Forstwirtschaft. Auch hier folgte der Gemeinderat der Empfehlung und Argumentation des Ortschaftsrats vom 12.02.2020. Es wird kein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
  • Der Antrag der Antragsteller Holl/Philipp auf Flst. 490 Gemarkung Großaltdorf wurde mit einer PV-Fläche von 0,9 ha befürwortet. Der Gemeinderat schloss sich dem Votum des Ortschaftsrats an.
  • Der Antrag der Antragsteller Holl/Philipp auf den Flst. 1787 und 1788 in Talheim wurde wie beantragt befürwortet.
  • Der Antrag der Antragsteller HZS (Holl/Ziegler/Schneider) auf dem rekultivierten Steinbruchgelände in Lorenzenzimmern wurde bis zur Klärung der offenen Fragen im Ortschaftsrat zurückgestellt.

Zur Umsetzung der Beschlüsse wird je ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Mit der Aufstellung der Pläne wird das Kreisplanungsamt des Landratsamts Schwäbisch Hall beauftragt. Gemäß dem Wunsch des Ortschaftsrats werden auf Gemarkung Großaltdorf, Flur Lorenzenzimmern, keine weiteren Anträge mehr angenommen, um die Belastung der Ortschaft einzuschränken und eine Verteilung der Freiflächen-PV-Anlagen auf der Gesamtgemarkung der Stadt Vellberg zu verteilen. Der Antrag Seeßle in Talheim wird zurückgestellt, bis geklärt ist, wann das Gewerbegebiet Talheim Ost erschlossen wird.

Beschreibung der Entwurfsaufgabe und Verfahren zur Mehrfachbeauftragung des Bebauungsplans Sandhalde beschlossen
 
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.10.2019 den Aufstellungsbeschluss für das Wohngebiet Sandhalde gefasst und gleichzeitig beschlossen, eine Mehrfachbeauftragung durchzuführen. Die Flurstücke Nr. 519/2 und 520 auf Gemarkung Vellberg wurden in die weitere Planung miteinbezogen. Die Beschreibung der Entwurfsaufgabe und Mehrfachbeauftragung, gefertigt vom Kreisplanungsamt, wurde beschlossen.
  
Bebauungsplan „Ghai-Schlossgarten“, 14. Änderung im beschleunigten Verfahren beschlossen
 
Das Kreisplanungsamt hat dem Gemeinderat dieVarianten eines möglichen Bebauungsplans vorgestellt und erläuterte die Auswirkungen. Die Grundvariante beinhaltet Ausführungen mit einem Erdgeschoss und einem kompletten ersten Obergeschoss. Bei Variante 1 ist das Gebäude teilweise mit einem zweiten Obergeschoss erweitert. Variante 2 ist das komplette Gebäude mit einem zweiten Obergeschoss überbaut. Der Gemeinderat beschloss die Grundvariante. Für das Gebiet wurde ein erneuter Auslegungsbeschluss gefasst.
 
Beschluss zum Aufstellen des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Heerweg“ gefasst
 
Die Firma Manfred Rüdel GmbH &Co. KG plant eine Erweiterung an seinem Standort in Talheim. Um die Erweiterung ermöglichen zu können, werden für die Flurstücke 1837 bis 1845 und Teilen von Flst. 1645/1, alle Gemarkung Vellberg Flur Talheim, der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Heerweg“ aufgestellt. Das Bebauungsplanverfahren wir im normalen Verfahren gemäß § 2 BauGB durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde gebilligt und wird öffentlich ausgelegt.
 
Bebauungsplans „Gewerbegebiet Länderäcker“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften aufgehoben
 
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20. September 2018 den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Länderäcker“ im Teilort Großaltdorf beschlossen. Mit der Aufhebung wird das neue Gewerbegebiet Talheim-
Ost ermöglicht. Der Gemeinderat hat den Abwägungsvorschlägen zugestimmt.
Er billigte den vorliegenden Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Länderäcker“ und zur Aufhebung der Satzung über örtliche Bauvorschriften. Die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Länderäcker“ und zur Aufhebung der Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
 
Umplanung der vorhandenen FTT-Masterplanung beschlossen
 
Der Gemeinderat beschloss die Umplanung der vorhandenen FTT-Masterplanung auf die Vorgaben der Bundesförderung mit einer Einarbeitung von Bestandsinfrastrukturen sowie die Einbindung der aktualisierten Daten in das der Förderantragsstellung zugrundeliegende Ausbaukonzept incl. einer FTTI-Planung. Um förderfähige Projekte in unterversorgten Gebieten möglichst schnell und effizient umsetzen zu können, fördert der Bund Beratungsleistungen, die die Planung und Durchführung solcher Vorhaben erleichtern. Entsprechende Fördermittel wurden von der Stadt Vellberg beantragt. Mit Zuwendungsbescheid vom 28.10.2019 erhielt die Stadt Vellberg eine Förderzusage in Höhe von 50.000 €. Mit diesen zugesagten Fördergeldern ist die 100%ige Finanzierung der Umplanung der FTTH-Masterplanung incl. einer FTTI-Planung gesichert.