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Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 24.10.2019

Erstelldatum30.10.2019

Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 24.10.2019

Bekanntgaben

Bürgermeisterin Zoll gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19. September 2019 die folgenden, nichtöffentlichen Beschlüsse gefasst hat: Zwei Bauplätze im Baugebiet Kreuzäcker und acht Bauplätze im Baugebiet Wolfsgraben wurden an die Interessenten veräußert.

Gemeinsamer Gutachterausschuss „Limpurger Land – Bühlertal“, Vorschlag von Gutachtern, Gebührensatzung

Aufgrund einer veränderten Rechtsgrundlage für das Gutachterwesen ist die Bildung größerer Gutachterausschüsse erforderlich. Die Stadt Vellberg hat deshalb bereits im März 2019 beschlossen, mit 12 weiteren Kommunen einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit Sitz in Gaildorf zu schaffen. In der zurückliegenden Gemeinderatssitzung ging es nun darum, die drei Gutachter für den gemeinsamen Gutachterausschusses zu benennen, für die Vellberg das Vorschlagsrecht hat.

 Der Gemeinderat hat mehrheitlich entschieden, die Herren Herbert Leicht, Werner Kühnle und Friedrich Laukemann dem Gaildorfer Gemeinderat zur Wahl in den gemeinsamen Gutachterausschuss vorzuschlagen. Herr Leicht wird zudem als 4. stellvertretender Vorsitzender des gesamten Gremiums vorgeschlagen.

Im Anschluss dankte Frau Zoll den bisherigen Gutachtern der Stadt Vellberg für ihre langjährige und sehr bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohl der Stadt Vellberg und ihrer Bürger. Der Gutachterausschuss erstellt nicht nur auf Wunsch einzelner Bürger Wertgutachten, er ist auch für Führung der Kaufpreissammlung und die Festlegung der Bodenrichtwerte verantwortlich.

Im Einzelnen bedankte sie sich bei Herrn Clemens Holl, Mitglied des Gutachterausschusses seit 2016 und einer der Vertreter der Landwirtschaft, bei Herrn Gerhard Schneider für seine 20-jährige Tätigkeit, bei Gerd Hofmann für seine ebenfalls 20-jährige Mitgliedschaft in diesem Gremium, bei Herrn Friedrich Laukemann für seine 12-jährige Tätigkeit, bei Herrn Werner Kühnle für seine 24-jährige Tätigkeit als Gutachter - unter anderem auch als stellvertretender Vorsitzender des Vellberger Ausschusses - sowie bei Herrn Herbert Leicht für seine ebenfalls 24-jährige Tätigkeit im Gutachterausschuss, dessen Vorsitzender er über viele Jahre hinweg war.

Sanierungsmaßnahmen Am Waldblick, Rosmarin- und Tulpenweg in Großaltdorf
Hier: Vorstellung der Vorplanung

Es ist beabsichtigt, die maroden Straßenzüge im Sanierungsgebiet im Vollausbau zu erneuern. In diesem Zusammenhang soll die Straßenbeleuchtung auf LED umgestellt werden, die Breitbandleerrohrverlegung vorgenommen werden und die Erdverlegung einiger Stromleitungen geprüft werden. Zusätzlich sollen die alten und teils schadhaften Wasser- und Abwasserkanäle saniert bzw. erneuert werden.

Die nun vorliegende Planung geht von Bruttogesamtkosten von 1,8 Mio. Euro aus. Die Ausführung der Maßnahme sollte frühestens im Jahre 2021 erfolgen. Der Gemeinderat hat beschlossen, das Ingenieurbüro mit der weiteren Planung zu beauftragen, die erforderlichen Mittel in der Finanzplanung bereitzustellen und einen Ausgleichstockantrag für das Jahr 2021 zu stellen.

Beitritt zum Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Schwäbisch Hall

Auf Landkreisebene soll zukünftig der Zweckverband die übergeordnete Koordination zum Ausbau von schnellem Internet übernehmen. Dies spart Zeit, Geld und Personalressourcen, wenn es an die Ausschreibungen, Planung sowie den Bau und Betrieb der Netze geht.

Die Beschlussfassung zur Gründung des Zweckverbandes ist in der Kreistagssitzung am 22. Oktober erfolgt. Der Gemeinderat hat den Beitritt zum Zweckverband Breitband und der Einstellung der entsprechenden Finanzmittel in Höhe von 5.000 € in den Haushalt 2020 einstimmig beschlossen. Der Zweckverband soll seine Arbeit zum 01.01.2020 aufnehmen.

Bebauungsplan "Sandhalde", 1. Aufstellungsbeschluss nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) 2. Beschluss zur Durchführung einer Mehrfachbeauftragung

Die Nachfrage nach Bauplätzen in Vellberg ist nach wie vor hoch. Die Restflächen im Baugebiet Kreuzäcker werden nach der Finanzplanung nächstes Jahr erschlossen und stehen dann zum Verkauf. Um Bauwilligen auch weiterhin Bauplätze zur Verfügung stellen zu können, wird die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Sandhalde“ vorbereitet.

Die Sandhalde ist bisher im Flächennutzungsplan (FNP) als Wohngebiet ausgewiesen. Um eine Bebauung zu ermöglichen, muss die Gemeinde als nächsten Schritt einen Bebauungsplan aufstellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans ist noch keine Erschließung des Gebiets verbunden. Dies kann der Gemeinderat je nach Bedarf an Bauplätzen und Finanzlage zu einem späteren Zeitpunkt festlegen. Vielmehr geht es um die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Bebauung.

Der Gemeinderat hat beschlossen, für das Wohngebiet Sandhalde einen Bebauungsplan aufzustellen, das Bebauungsplanverfahren nach § 13b Baugesetzbuch als „beschleunigtes Verfahren“ durchzuführen, für das Wohngebiet Sandhalde mit dem Kreisplanungsamt des Landkreises eine Mehrfachbeauftragung durchzuführen und die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2020 einzustellen.

Aufsichtspflicht Kindergartenbeförderung

Einige Kindergartenkinder aus den Teilorten fahren mit dem Bus zum Kindergarten und anschließend wieder nach Hause. Die Stadt Vellberg übernimmt hierfür auf freiwilliger Basis die Beförderungskosten, die sich monatlich auf derzeit 26,50 €/Kind, jährlich ca. 5.500 €, belaufen. Durchschnittlich fahren 15-20 Kinder mit dem Bus.

Die Rechtslage stellt sich jedoch so dar, dass die städtische Aufsichtspflicht bei Kindergartenkindern mit der Übergabe der Kinder an die Erzieherinnen beginnt und mit der Rückgabe an die Erziehungsberechtigten endet. Bislang fuhren die Kinder nach dem Kindergartenbesuch ohne Betreuung durch die Erzieherinnen mit dem Bus nach Hause und wurden dort von den Eltern abgeholt. Während der Fahrt im Bus sind die Kinder nicht betreut, wodurch sich im Schadensfall eine Aufsichtspflichtverletzung der Stadt als Kindergartenträger und der Erzieherinnen ergeben könnte. Die Folgen könnten die Erfüllung sowohl privat- als auch strafrechtlicher Tatbestände sein. Aufgrund der Problematik haben sich zahlreiche Städte und Gemeinden entschieden, künftig die freiwillige Aufgabe der Kinderbeförderung zum Kindergarten nicht mehr zu übernehmen.

Die Verwaltung empfiehlt schweren Herzens, sich aus der freiwilligen Aufgabe der Beförderung der Kinder vom Kindergarten nach Hause zurückzuziehen. Sofern sich jedoch Begleitpersonen finden, die Gruppen von Kindern während der Busfahrt beaufsichtigen, kann die Finanzierung der Fahrkarte weiterhin durch die Stadt übernommen werden. Außerdem sollen die Monatsfahrtkarten für die Fahrten zum Kindergarten auch weiterhin zur Verfügung gestellt werden. Der Gemeinderat hat diesem Vorgehen einstimmig zugestimmt. Vor der Gemeinderatssitzung wurden die Elternbeiräte der städtischen Kindergärten über diese Problematik informiert.

Beschaffung einer neuen EDV-Anlage für die Stadtverwaltung

Die EDV-Anlage der Stadtverwaltung, der Ortsverwaltung Großaltdorf und der Kindergärten wurde im Jahr 2015 beschafft und auf 5 Jahre geleast, sodass der aktuelle Leasingvertrag Ende 2019 ausläuft und die Anlage bis Februar 2020 zurück gegeben werden muss. Aus diesem Grund und da die bisher verwendete Office-Software vom Hersteller nicht mehr gepflegt wird, ist eine Neuausstattung erforderlich. Neu in die gemeinsame Beschaffung einbezogen werden die Vellberger Schule, der städtische Bauhof, die Kläranlage, das Freibad sowie die Jugendräume mit insgesamt 7 Rechnern. Die aktuelle Kostenberechnung geht für die Gesamtanlage inkl. Installation und Software von Kosten in Höhe von insgesamt ca. 60 T€ brutto aus.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, die Ausschreibung und die Auftragsvergabe der neuen EDV-Anlage an den günstigsten Bieter vorzunehmen, mit dem günstigsten Leasinggeber einen Leasingvertrag über die Hardware der EDV-Anlage abzuschließen, die benötigte Software zu erwerben, mit der Installation der EDV-Anlage die Fa. Bechtle aus Heilbronn zu beauftragen und die entsprechenden Mittel in den Haushaltsplan 2020 ff. einzustellen. Außerdem wurde beschlossen, dass drei Stadträte Frau Hirschner, Herr Messerschmidt und Herr Neumann in den Beschaffungsprozess miteinbezogen werden.

Vergabe der Kanaluntersuchungen nach der Eigenkontrollverordnung EKVO

Die Betreiber von Abwasseranlagen (z.B. Kläranlagen, Regenüberlaufbecken, Kanalisationen, etc.) sind gesetzlich zur Eigenkontrolle ihrer Anlagen verpflichtet, z.B. zur Überprüfung der Kanäle alle 10 Jahre. Diese Vorgabe wird bei der Stadt Vellberg durch eine regelmäßige Überprüfung der Kanäle auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik konsequent umgesetzt.

Mit der aktuellen Ausschreibung sollen nun die Kanäle im Gewerbegebiet Talheim sowie im Ortsteil Talheim befahren und in diesem Zuge gereinigt, überprüft und der Zustand mit einer Kamera dokumentiert werden. Anschließend wird auf Grundlage der Ergebnisse eine Zustandsbewertung und ggf. ein Sanierungsvorschlag erstellt.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Kanalreinigung und optische Inspektion – EKVO 2019 zur Umsetzung der Verordnung zur Eigenkontrolle von Abwasseranlagen in Höhe von brutto 68.342,89 € an die Firma Schön Sondermülltransporte GmbH aus Ilshofen zu vergeben und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2020 bereitzustellen.