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Aus der Gemeinderatssitzung vom 19. September 2019

Erstelldatum23.09.2019

Aus der Gemeinderatssitzung vom 19. September 2019

Verabschiedung Stadträtin Schmitt

Sechs Stadträte gehören dem neu gewählten Gemeinderat nicht mehr an, ihre Verabschiedung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 25.07.2019. Da Stadträtin Schmitt an diesem Termin verhindert war, wurde ihre Verabschiedung in der Sitzung am 19. September nachgeholt. Frau Petra Schmitt war von 2009 – 2019 und somit insgesamt zehn Jahre Mitglied des Gemeinderates. Für ihre Arbeit im Gremium und das Engagement zum Wohl der Stadt Vellberg spricht Bürgermeisterin Zoll ihren Dank aus und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute und beste Gesundheit.

Bekanntgaben

In der Gemeinderatssitzung am 19. September 2019 gab Bürgermeisterin Ute Zoll bekannt, dass in der nicht-öffentlichen Sitzung am 25. Juli Beschlüsse zum Verkauf von zwei Bauplätzen im Baugebiet Kreuzäcker gefasst wurden.

Bürgermeisterin Zoll gab die Eilentscheidung zur Beschaffung einer Vibrationswalze für den Bauhof bekannt. Außerdem informierte sie die Stadträte darüber, dass Vellberg einen Notarztstandort erhalten wird. Derzeit führe man erste Gespräche mit Grundstückseigentümern bezüglich des Standortes. Sie berichtet des Weiteren, dass die sogenannte „leichte Sprache“ in Homepage integriert wurde und somit ein weiterer Schritt zur Erhöhung der Barrierefreiheit umgesetzt wurde.

Verschiebung des FTTB-Breitbandausbau Lorenzenzimmern

In der Gemeinderatssitzung am 28.03.2019 wurde eine Ausbaustrategie zur Erschließung der „weißen Flecken“ unter Berücksichtigung der geänderten Fördermöglichkeit vorgestellt und beschlossen. Für dieses Jahr war im Ausbauzeitenplan die Ausschreibung und Vergabe der FTTB-Erschließung für den Ortsteil Lorenzenzimmern sowie den Ortsteil Gaugshausen vorgesehen (wir berichteten).

Der Förderantrag beim Bund für alle „weißen Flecken“ und damit auch für Lorenzenzimmern wurde zwischenzeitlich gestellt. Mit dem Erhalt des vorläufigen Förderbescheids wird im Herbst gerechnet.

Zwischenzeitlich konnte zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen eine Einigung zur Gründung eines „Zweckverbandes Breitband“ erzielt werden. Auf Landkreisebene soll zukünftig der Zweckverband die übergeordnete Koordination zum Ausbau von schnellem Internet übernehmen und die Planungen, Ausschreibungen sowie den Bau und die Netzbetriebsausschreibung durchführen. Der Zweckverband wird zum 01.01.2020 die Arbeit aufnehmen.

Die Ausschreibung der Erschließungsmaßnahme „Lorenzenzimmern“ wurde bis zur Gründung des Zweckverbandes aus förderrechtlichen Gründen zurückgestellt. Würde die Erschließungsmaßnahme Lorenzenzimmern/Gaugshausen vor der Gründung des Zweckverbandes ausgeschrieben und vergeben werden, so könnte rechtlich diese Baumaßnahme an den Zweckverband nicht mehr übergeben werden. Aus rechtlicher Sicht war es daher notwendig, die Maßnahme um einige Wochen bis zur Gründung des Zweckverbandes zurückzustellen.

Auftragsvergaben zur Sanierung und Erweiterung des Kindergartens Markgrafenallee

Die ersten Gewerke zur Sanierung und Erweiterung des Kindergartens Markgrafenallee wurden öffentlich ausgeschrieben. Es wurden für alle Gewerke Angebote eingereicht. Sämtliche vorgeschlagenen Firmen sind dem Architekturbüro Kraft als zuverlässig bekannt oder wurden zumindest von Geschäftspartnern des Büros als zuverlässig bezeichnet. Der Baubeginn wird voraussichtlich Mitte Oktober erfolgen.

Die Vergaben belaufen sich auf insg. 806.862,67 € Euro. Folgende Aufträge für die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens Markgrafenallee hat der Gemeinderat einstimmig erteilt:

  •  Die Abbrucharbeiten an die Firma TWD Abbruch aus Wört,
  • die Rohbauarbeiten an die Firma Hans Fuchs aus Ellwangen,
  • die Zimmererarbeiten an die Firma Schieber aus Mainhardt,
  • die Dachdichtungsarbeiten an die Firma Müller Bedachungen aus Weinstadt,
  • die Flaschnerarbeiten an die Firma Kühne aus Schwäbisch Hall,
  • die Glaserarbeiten an die Firma Burkard aus Vellberg,
  • die Gerüstbauarbeiten an die Firma Widmann aus Schwäbisch Hall,
  • die Heizungsinstallation an die  Firma Growi aus Schwäbisch Hall,
  • die Sanitärinstallation an die Firma Sausele aus Schrozberg sowie
  • die Elektroinstallation die Firma Otterbach aus Langenburg

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Talheim-Ost“

Hintergrund des Bebauungsplanverfahrens ist, dass die Stadt Vellberg derzeit keine gemeindlichen Grundstücke für eine Gewerbebebauung anbieten kann. Deshalb hat der Gemeinderat bereits im vergangenen Jahr beschlossen, gegenüber dem Feuerwehrmagazin das Gewerbegebiet Talheim-Ost zu realisieren.

Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sieht mehrere Stufen vor. In der Sitzung am 19. September wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan‐Vorentwurf behandelt.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, für das Plangebiet einen Bebauungsplan aufzustellen, die Anregungen der Träger öffentlicher Belange in den Bebauungsplan einzuarbeiten, den Bebauungsplanentwurf zu billigen und in der Zeit von Montag, 7. Oktober 2019 bis einschließlich Donnerstag, 7. November 2019 öffentlich auszulegen.

Aufhebung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Länderäcker“ in Großaltdorf nach § 1 Abs. 8 BauGB sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan nach § 74 LBO

Die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Länderäcker“ konnten bislang aus Eigentumsgründen nicht umgesetzt werden. Gleichzeitig kollidiert die vorgesehene verkehrliche Erschließung mit den Planungen für die große Umfahrung Großaltdorfs. Deshalb soll der Bebauungsplan ersatzlos aufgehoben werden.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Länderäcker“ aufzuheben, die Anregungen der Träger öffentlicher Belange in den Bebauungsplan einzuarbeiten, den Bebauungsplanentwurf zu billigen und öffentlich auszulegen.

Feststellung des Jahresabschlusses mit Rechenschaftsbericht 2018

Stadtkämmerer Taubald stellte den Gemeinderäten den Jahresabschluss des städtischen Haushalts für das Jahr 2018 vor. Bereits zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung hat eine sehr gute Konjunktur geherrscht. Dennoch wird das Ergebnis deutlich übertroffen, obwohl auch die Aufwendungen höher waren als geplant.

Deutlich höhere Einnahmen als prognostiziert haben sich bei den Schlüsselzuweisungen und der Gewerbesteuer ergeben. Dadurch konnten auch die höher als geplant ausfallenden Ausgaben, vor allem bedingt durch neue Stellen im Bereich der Kinderbetreuung, ausgeglichen werden. Die Personalkosten der Stadt beliefen sich im Jahr 2019 auf insgesamt 2,5 Mio. Euro.

Bürgermeisterin Zoll zeigt sich sehr erfreut darüber, dass trotz hoher Investitionen keine neuen Schulden aufgenommen werden mussten. Sie dankt Stadtkämmerer Taubald und seinem Team für die ausgezeichnete Arbeit. Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss für das Jahr 2018 einstimmig festgestellt.

Finanzzwischenbericht 2019

Stadtkämmerer Taubald stellt den Finanzzwischenbericht vor, der die bisher bekannten wesentlichen Planabweichungen enthält. Insgesamt stellt sich der Haushaltsvollzug 2019 bis zum Finanzzwischenbericht deutlich besser da als die zugrunde liegende Haushaltsplanung. Die wesentlichen Gründe liegen in höheren Gewerbesteuerzahlungen sowie in den Mehreinnahmen aus Grundstücksveräußerungen.

Im Ergebnishaushalt ergibt sich eine Gesamtverbesserung in Höhe von 279.868 €. Im Haushaltsplan 2019 ist ein ordentliches Gesamtergebnis in Höhe von 1.067.686 € veranschlagt. Durch die dargestellten Verbesserungen ist nun mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.347.554 € zu rechnen. Auch im Finanzhaushalt ergibt sich eine positive Veränderung des Zahlungsmittelbestands um 887.700 €.

Der Gemeinderat hat den Finanzzwischenbericht 2019 zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen, auf die Kreditermächtigung des Haushaltsjahrs 2018 in Höhe von 700.000 € aufgrund der guten Liquiditätslage zu verzichten.

Neuvergabe der Gaskonzession - Beauftragung eines rechtlichen Beraters

Stadtkämmerer Taubald erläutert, dass die Stadt mit Konzessionsverträgen einem Energieversorger das Recht einräumt, die öffentlichen Wege und Plätze für ihre Zwecke (bspw. Gas- oder Stromleitungen) zu nutzen.

Der zwischen der Stadt Vellberg und der EnBW Ost Donauwörth Ries AG (ODR) geschlossene Konzessionsvertrag für das Gasversorgungsnetz läuft zum 30.06.2021 aus. Die Stadt Vellberg hat die rechtlich notwendige Bekanntmachung über die Ausschreibung der Konzession für die Gasversorgung im Bundesanzeiger veröffentlicht, in der qualifizierte Energieversorgungsunternehmen aufgefordert wurden, ihr Interesse zu bekunden. Es sind zwei Interessensbekundungen bei der Stadt eingegangen.

Nachdem mehrere Interessenten vorhanden sind, ist ein aufwendiges, rechtlich vorgeschriebenes Verfahren durchzuführen. Durch die umfangreichen, nicht zuletzt auch formellen, rechtlichen Regelungen sowie der bereits erfolgten Rechtsprechung ist das Konzessionsrecht für die Stadt nur mit Hilfe eines Rechtsberaters rechtssicher anwendbar.

Der Gemeinderat hat bei einer Enthaltung beschlossen, das Rechtsanwaltsbüro iuscomm aus Stuttgart mit der rechtlichen Beratung bei der Gaskonzessionsvergabe zu beauftragen und die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 26.600 € in den Haushalt 2020 einzustellen.

Asphaltierung des Radwegs parallel der L 1060 in Vellberg

Ein gut funktionierendes Radnetz wird immer wichtiger, weil die Fahrräder - nicht zuletzt durch die Elektrofahrräder - auch im Alltag immer häufiger als Verkehrsmittel genutzt werden. In diesem Zusammenhang wurde die Stadtverwaltung schon mehrfach darauf hingewiesen, dass beim Radweg parallel der L 1060, zwischen den Gemarkungen Obersontheim und Schwäbisch Hall ein Teilabschnitt auf einer Länge von ca. 525 noch nicht asphaltiert ist.

Im Rahmen einer ersten Vorplanung wurden für die Asphaltierung des Wegstückes Kosten von ca. 90.000 € ermittelt. Im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes für Radwege wäre eine Zuwendung bis max. 50 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten denkbar. Allerdings ist Fördervoraussetzung, dass die Maßnahme in ein entsprechendes Radwegförderprogramm aufgenommen sein muss. Die Antragsfrist hierfür ist der 30. September des Vorjahres.

Der Gemeinderat hat aus Kostengründen beschlossen, keinen Antrag zur Aufnahme in das Radwegförderprogramm des Landes zu beantragen.