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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 22.02.2024

Erstelldatum06.03.2024

Einwohnerfragestunde

Ein Bürger sprach die Parksituation in der Haller Straße in der Umgebung des Kebap Hauses an. Bürgermeister Reichert berichtete, dass die Betreiber des Kebap Hauses Parkplätze vor dem Gebäude Haller Straße 6 angemietet und entsprechend ausgeschildert haben. Er bittet die Kundschaft diese auch entsprechend zu nutzen.

Stadtwaldplanung 2024

Das von der Stadt Vellberg mit der Bewirtschaftung der städtischen Waldflächen beauftragte Forstamt beim Landratsamt Schwäbisch Hall, stellte in der Gemeinderatssitzung den Finanz- und Naturalplan für das Jahr 2024 vor. Der stellvertretende Forstamtsleiter Haas und Revierförster Mayr erläuterten aktuelles rund um das Thema Wald im Allgemeinen und über den städtischen Wald im Besonderen. Hierbei wurde deutlich, dass die stets ansteigenden Durchschnittstemperaturen in Deutschland zu Wassermangel, Extremwetterereignissen und in der Folge hieraus zu vermehrten Schädigungen des Waldes geführt haben. Die Forstfachleute versuchen die Baumartenmischung so zu verändern, dass der Wald künftig widerstandsfähiger gegen die vorher genannten Veränderungen wird. Insbesondere wurde der Fichtenanteil von etwa 75% im Jahr 1975 auf rund 15% im Jahr 2019 reduziert und stattdessen die Buchen-, Eichen- und Ahornanteile entsprechend erhöht.

Die Planung für das laufende Jahr sieht einen Ertrag durch Holzernte in Höhe von rund 17.000 € vor. Auch unter Berücksichtigung der Landesförderung wird es jedoch voraussichtlich nicht möglich sein ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen. Es wird damit gerechnet, das Forstwirtschaftsjahr 2024 mit einem negativen Betrag von rund 6.800 € abzuschließen.

Die Stadtwaldplanung 2024 wurde einstimmig beschlossen.

Aktueller Bericht über die Grundschule Vellberg

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Schulleiter Markus Feldmann anwesend und berichtete über die aktuelle Lage in der Vellberger Grundschule.

Er stellte dar, dass die Entwicklung der Schülerzahlen auch weiterhin eine stabile Zweizügigkeit in allen Klassenstufen ergibt und die Lehrerversorgung derzeit zufriedenstellend sei. Der Rektor ging allerdings auch auf einen steigenden Betreuungsbedarf bei einigen Schulkindern ein. Wünschenswert wäre daher aus seiner Sicht die Bereitstellung von zusätzlichem Betreuungspersonal durch die Stadt Vellberg.

Herr Feldmann zeigte sich erfreut über die erfolgreiche Arbeit der Schulsozialarbeiterin, deren Hilfe rege in Anspruch genommen wird. Die Zusammenarbeit mit der städtischen Kernzeitbetreuung und der sich zeitlich anschließenden Hausaufgabenbetreuung durch die AWO sei sehr erfolgreich. Die Anzahl der zu betreuenden Schülerinnen und Schülern würde dort stets ansteigen. Die Verwaltung führte hierzu aus, dass voraussichtlich bereits ab dem kommenden Schuljahr eine weitere Betreuungsgruppe in der Kernzeit eingerichtet werden müsse. Hierzu sei weiteres Personal notwendig, ebenso wie ein weiterer Betreuungsraum. Dieser soll in dem noch hierfür umzubauenden Werkstattraum im Untergeschoss der Grundschule eingerichtet werden.

Der Gemeinderat nahm nach kurzer Aussprache die Ausführungen von Herrn Feldmann zur Kenntnis. Er beauftragte zudem die Verwaltung für die Einrichtung einer weiteren Kernzeitbetreuungsgruppe ab dem neuen Schuljahr geeignetes Betreuungspersonal einzustellen. Zur Abdeckung des vorgetragenen Betreuungsbedarfs im Schulunterricht, wird seitens der Stadt Vellberg ab 01.03. Personalkapazität zur Verfügung gestellt.

Schaffung von Stellplätzen beim geplanten Bauvorhaben des Bauträgers Hofmann Haus GmbH & Co. KG

Nach dem sich der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung im Juli 2023 mit dem Bauvorhaben des Bauträgers Hofmann Haus GmbH & Co. KG aus Schwäbisch Hall in der Bucher Straße in Vellberg beschäftigt hat, stand in der aktuellen Sitzung die Planungsüberarbeitung mit Schaffung von weiteren Stellplätzen auf der Tagesordnung.

Durch eine Planungsänderung mit einer anderen Anordnung des Spielplatzes auf dem Grundstück besteht nun die Möglichkeit drei Besucherstellplätze zur realisieren. Hiermit wird dem Wunsch des Gemeinderats entsprochen. Das Gremium legte fest, den Stellplatzschlüssel abhängig von der Größe der Wohnungen zu machen. Bei Zweizimmerwohnungen wird ein Stellplatz und bei Drei- und Vierzimmerwohnungen jeweils 1,5 Stellplätze gefordert. Hierdurch müssen dann insgesamt 41 Stellplätze durch den Bauträger geschaffen werden. Der Gemeinderat lehnte sich mit dieser Entscheidung an ähnliche Bebauungsplanfestsetzungen in Nachbargemeinden an.

Der Bauträger Hofmann Haus GmbH & Co. KG kann mit dieser Entscheidung nun in die weitere Planung gehen. Ein Baubeginn des Vorhabens ist im kommenden Jahr vorgesehen.

Freiflächenphotovoltaik: Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Zwei Familien aus dem Gemeindegebiet sind auf Bürgermeister Reichert mit dem Wunsch zugekommen, eine private Erweiterung der bestehenden Freiflächenphotovoltaikanlage Strütäcker in Lorenzenzimmern zu realisieren. Zu diesem Zweck wurde bei der Stadtverwaltung ein Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt.

Die aktuellen Beschlusslagen stellen sich wie folgt dar: Im Jahr 2019 wurde im Gemeinderat ein Kriterienkatalog für die Zulassung von Freiflächenphotovoltaikanlagen beschlossen. In diesem wurde eine Obergrenze von 15 Hektar Fläche für Freiflächenphotovoltaik festgelegt. Diese Fläche ist bereits komplett ausgeschöpft.

Der Ortschaftsrat Großaltdorf hatte im Jahr 2020 die Einwilligung zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage, Flur Strütäcker, unter der Voraussetzung erteilt, dass diese auf 5 Hektar Fläche beschränkt wird. Der jetzige Antrag bezieht sich auf die direkt angrenzende Fläche, die 5 Hektargrenze würde somit überschritten.

Im Zusammenhang mit dieser Einwilligung hat der Ortschaftsrat beschlossen, keine weiteren Anträge für Freiflächenphotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in Lorenzenzimmern zuzulassen. In seiner Sitzung vom 07.02.2024 hat der Ortschaftsrat seine bisherige Auffassung bekräftigt.

Eine Bewilligung des Antrags wäre aus Sicht der Stadtverwaltung nur dann möglich, wenn eine Anhebung der Flächenbegrenzung im städtischen Kriterienkatalog erfolgt.

Auch unter Berücksichtigung der Energiewende und den Klimaschutzzielen des Landes Baden-Württemberg kam der Gemeinderat zu der Auffassung, den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans abzulehnen. Das Gremium wollte aus Gleichbehandlungsgründen keinen Präzedenzfall schaffen, indem es die Obergrenze für einen Einzelfall anhebt

Kindergartenbedarfsplan 2024

Der Kindergartenbedarfsplan war für das Jahr 2024 zu erstellen, um die voraussichtliche Anzahl der Kinder mit der Anzahl der verfügbaren Plätze in den Einrichtungen abzugleichen und gegebenenfalls entsprechend reagieren zu können.

Derzeit hat die Stadt Vellberg eine Betriebserlaubnis für 186 Plätze für über dreijährige (Ü3) Kinder und 32 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren (U3). Frau Schloßstein legte dem Gremium die voraussichtliche Entwicklung der Kinderzahlen in den vier städtischen Kindertageseinrichtungen bis August 2026 vor. Grundlage für diese Prognose war die Anzahl der Geburten und Zuzüge pro Jahr.

In Baden-Württemberg liegt aktuell eine durchschnittliche Betreuungsquote in Kindergärten (Ü3) von 91 % vor. Daraus errechnete sich für Vellberg für die nächsten 3 Kindergartenjahre nachstehender Bedarf:

Kindergartenjahr 2023/24

Bedarf an 185 Plätzen

Kindergartenjahr 2024/25

Bedarf an 184 Plätzen

Kindergartenjahr 2025/26

Bedarf an 193 Plätzen

Ausgehend von einer durchschnittlichen Betreuungsquote in Krippen (U3) in Baden-Württemberg von rund 31 % wurde folgender Bedarf ermittelt:

Krippenjahr 2023/24

Bedarf an 38 Plätzen

Krippenjahr 2024/25

Bedarf an 43 Plätzen

Im Anschluss informierte sie den Gemeinderat über die Situation in den einzelnen Kindergärten.

  • Kindergarten Talheim: In dieser Einrichtung sind die Krippenkinder (U3) für das gesamte Stadtgebiet untergebracht. Die 32 genehmigten Krippenplätze werden ab August 2024 auf Grund der momentan großen Nachfrage voraussichtlich nicht mehr ausreichen. Der vierte Gruppenraum in der Einrichtung ist gerade von den Ganztageskindern (Ü 3 – 6 Jahre) belegt. Hier muss überlegt werden, wo die Betreuung der Kinder ab Sommer 2024 erfolgt, damit eine weitere Krippengruppe eröffnet werden kann. Stand Januar 2024 ist die Ganztagesgruppe mit 10 Plätzen voll ausgelastet. Momentan arbeiten 5 päd. Vollzeitkräfte, 3 Teilzeitkräfte, eine Integrationskraft, eine FSJ-lerin und eine hauswirtschaftliche Kraft in der Einrichtung.
  • Kindergarten Großaltdorf: In dieser Einrichtung hat die Stadt 44 genehmigte Plätze. Es arbeiten dort 4 Vollzeitkräfte und eine PiA-Auszubildende im 1. Ausbildungsjahr.
  • Kindergarten Schönblick: Laut Betriebserlaubnis hat die Stadt hier auch 44 genehmigte Plätze. Diese sind ausreichend. In dieser Einrichtung arbeiten 3 Vollzeit- und 3 Teilzeitkräfte sowie eine hauswirtschaftliche Kraft.
  • Kindergarten Markgrafenallee: In dieser Einrichtung verfügt die Stadt über derzeit 88 genehmigte Plätze. Hier ist mit einem deutlichen Anstieg der Kinderzahlen zu rechnen. Es arbeiten in dieser Einrichtung 5 Vollzeitkräfte, 5 Kräfte in Teilzeit, 2 PiA-Auszubildende, 1 Kinderpflegerin in Ausbildung und eine hauswirtschaftliche Kraft.

Bürgermeister Reichert verwies auf einen HT-Bericht vom 22.02.2024 und fasste zusammen, dass die Stadt zum derzeitigen Stand gut aufgestellt ist und alle Eltern, die ihr Kind in einer städtischen Kindertageseinrichtung unterbringen möchten, dies auch können.

Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss den Kindergartenbedarfsplan 2024 mit Entwicklung des voraussichtlichen Bedarfs bis zum Jahr 2026 zu akzeptieren und diesen dem Landratsamt Schwäbisch Hall vorzulegen.

Gegenüberstellung von Berechnungsmodellen für die Kindergartenbeiträge

Auf Wunsch aus der Mitte des Gemeinderates stellte die Verwaltung die Kindergartenbeitragsmodelle nach dem so genannten Württembergischen Modell und dem Vellberger Beitragsmodell dar.

Kämmerer Oliver Taubald machte deutlich, dass der Kindergartenbeitrag mit rund 241.000 € im Jahr 2022 ein erheblicher Einnahmeposten im städtischen Haushalt darstellt. Die jährlichen Landeszuschüsse betragen ca. 723.000 €. Bei Aufwendungen im Kindergartenbereich in Höhe von rund 2.329.400 €, müssen dennoch allgemeine Steuermittel in Höhe von 1.365.400 € zur Kostendeckung hinzugezogen werden.

Während das Beitragsmodell nach der Sozialstaffelung (Württembergisches Modell) alle Kinder einer Familie die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben beitragsmäßig berücksichtigt, erfolgt dies beim Vellberger Modell lediglich für die Kinder, die gleichzeitig die gleiche Betreuungsart in der Kita besuchen. Hierdurch können sich je nach familiärer Konstellation für die Familien finanzielle Vor- und Nachteile ergeben. Bei einer Familie, deren Kinder mit längerem zeitlichen Abstand geboren wurden und die dadurch nicht gleichzeitig die städtischen Kindergärten besuchen können, werden tendenziell mit der Sozialstaffelung geringere Beiträge erwartet. Familien deren Kinder gleichzeitig dieselbe städtische Betreuungsart besuchen, erfahren mit dem Vellberger Modell finanzielle Vorteile. Der Gemeinderat diskutierte umfassend über die Vor- und Nachteile beider Beitragsmodelle. Er einigt sich schließlich darauf, für das nächste Kindergartenjahr keine Änderungen vorzunehmen und über die Angelegenheit nochmals zu beraten.

Vorbereitung der Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 und Bestellung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen

Für die am Sonntag, 9. Juni 2024 gleichzeitig stattfindenden Europa- und Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat und Ortschaftsrat) legte der Gemeinderat die Wahlbezirke und Wahllokale wie folgt fest:

  • Wahlbezirk 1 Vellberg, Wahllokal Oberes Schloss, Im Städtle 28
  • Wahlbezirk 2 Talheim, Wahllokal Stadthalle, Mehrzweckraum, Schönblickstraße 4
  • Wahlbezirk 3 Großaltdorf, Wahllokal Festhalle, Kirchbergstraße 11
  • Briefwahlvorstand, Sitzungssaal Oberes Schloss, Im Städtle 28

Außerdem wurden der Gemeindewahlausschuss und die Wahlvorstände vom Gemeinderat bestimmt. Bei der Kommunalwahl ist Bürgermeister Jürgen Reichert kraft Gesetzes Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses. Da er am Wahltag wegen seiner Kandidatur für den Kreistag befangen ist, muss der Vorsitz anderweitig besetzt werden.

Zur Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses wurde Monika Hirschner bestimmt, zum stellvertretenden Vorsitzenden Roland Rüdel. Hauptamtsleiterin Jana Munzinger wurde zur Beisitzerin und Schriftführerin bestellt. Weitere Beisitzer sind Reinhard Otte und Ida Richter. Die stv. Beisitzer und Schriftführer werden von der Verwaltung bestellt.

Der Gemeindewahlausschuss ist für die Europa- und Kommunalwahlen gleichzeitig Wahlvorstand für den Wahlbezirk Vellberg. Zum Wahlvorsteher für den Wahlbezirk Talheim für die Kommunal- und Europawahlen wurde Stadtkämmerer Oliver Taubald ernannt, stellvertretender Wahlvorsteher ist Andreas Brünnler. Für den Wahlbezirk Großaltdorf wurde Andrea Binder zur Wahlvorsteherin und Andre Pflanz zu ihrem Stellvertreter ernannt. Den Briefwahlvorstand bilden Verena Holl (Wahlvorsteherin) und Nicole Petrak-Schmidt (Stellvertreterin).

Fahrzeugbeschaffung für den Bauhof

Der Gemeinderat beschloss die Anschaffung eines „Opel Combo Cargo 1.2 Turbo“ zum Preis von 23.079,20 € für den Bauhof als Ersatzbeschaffung für den Volkswagen Caddy Van. Die Verwaltung wurde ermächtigt den Auftrag für die Beschaffung an das Autohaus Müller aus Obersontheim zu erteilen.

Spendenannahme

Der Gemeinderat nahm die Spende der Firma Gengenbach GmbH & Co. KG aus Schwäbisch Hall an. Das Unternehmen möchte der Kita Schönblick ein Wasseraufbereiter schenken.

Sonstiges, Bekanntgaben

Bürgermeister Reichert gibt bekannt, dass das Landratsamt den Haushaltsplan 2024 genehmigt habe. Er zitiert aus dem Genehmigungsschreiben wie folgt: „In der Gesamtschau zeigt sich, dass in der Stadt Vellberg die Grundsätze bezüglich Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden. Sorgfältige Abwägung bei Investitionsentscheidungen haben sich in der Vergangenheit positiv auf den Stand der Aufgabenerfüllung und den Bestand der kommunalen Infrastruktur ausgewirkt und gewährleisten die Handlungsfähigkeit auch in künftigen Jahren.“

Des Weiteren informierte der Bürgermeister, dass die Sparkasse beim 24/7-Shop der Metzgerei Setzer einen Geldautomaten aufstellen wird. Einen Standort für den Geldautomaten zu finden war aufgrund einiger Automatensprengungen in der Vergangenheit schwierig. Umso mehr freut es ihn, dass die Familie Setzer sich bereit erklärt hat den Automaten auf ihrem Gelände aufzustellen.

Bürgermeister Reichert berichtete zudem, dass er sich mit Frau Pauly, Koordinatorin für den Radverkehr im Landkreis Schwäbisch Hall, über die Strecke „im Gässle“ abgestimmt hat. Frau Pauly teilt die Meinung des Bürgermeisters und rät aufgrund der Kurvensituation „Am Zwinger“ von einer offiziellen Ausweisung eines Radwegs ab. Die Ertüchtigung der Strecke erfolgt demnächst mit einer zementgebundenen Schotterschicht. Das Lichtraumprofil wurde bereits wiederhergestellt.

Abschließend gab der Bürgermeister bekannt, dass die in der letzten Sitzung monierten Hecken nun vom Bauhof geschnitten wurden.