Hauptbereich

Hinweise zur Briefwahl für die Bürgermeisterwahl am 12. März 2023

Erstelldatum02.03.2023

Hinweise zur Briefwahl für die Bürgermeisterwahl am 12. März 2023

Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den amtlichen (blauen) Stimmzettelumschlag und verschließt diesen. Zusätzlich muss die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unter Angabe des Ortes und des Tages unterzeichnet werden. Der zugeklebte Stimmzettelumschlag und der unterschriebene Wahlschein werden dann in den amtlichen (hellroten) Wahlbriefumschlag gesteckt und verschlossen.

Für die rechtzeitige Rücksendung müssen die Briefwählerinnen und Briefwähler selbst sorgen.

Der Wahlbrief kann auch beim Bürgermeisteramt eingeworfen werden und zwar bis zum Wahlsonntag. Ist die rechtzeitige Beförderung durch die Post fraglich, kann nur auf diese Weise erreicht werden, dass der Wahlbrief bei der Stimmenauszählung berücksichtigt wird.

Briefwahlunterlagen erhalten die Wähler bis Freitag, 10. März 2023, 18 Uhr, im Bürgerbüro im Amtshaus. Dazu ist das Bürgerbüro an diesem Freitag zusätzlich von 17:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Samstag, 11. März 2023, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Bitte melden Sie sich dazu am Samstag zwischen 11:00 und 12:00 Uhr bei Frau Munzinger, Mobiltelefon: 0176 42054856, falls dies der Fall sein sollte.

Bei plötzlicher Erkrankung kann noch bis Sonntag, 12. März 2023, 15:00 Uhr, im jeweiligen Wahllokal ein Wahlschein beantragt werden. Dazu ist auf der Wahlbenachrichtigung eine Vollmacht auszustellen für einen Beauftragten, der die Unterlagen dann im Wahllokal abholen kann.

Die letzte Leerung der Briefkästen in den Rathäusern am Wahltag, Sonntag, 12. März 2023 ist wie folgt geregelt:

Rathaus Großaltdorf: 16:30 Uhr
Amtshaus Vellberg: 17:45 Uhr
Oberes Schloss Vellberg:17:45 Uhr

Die Abgabe der Wahlbriefe im Wahllokal soll nur im Ausnahmefall erfolgen. In den 3 Wahllokalen ist dies wie folgt möglich:

Großaltdorf Festhalle: 16:30 Uhr
Talheim Stadthalle: 17:00 Uhr
Vellberg Oberes Schloss: 17:45 Uhr

Nach den genannten Zeiten müssen die Wahlbriefe bis spätestens um 18 Uhr zum Oberen Schloss, Im Städtle 28, nach Vellberg gebracht werden. Der Briefwahlausschuss tagt dort öffentlich im Sitzungssaal im 3. OG.