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Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 17.11.2016

Erstelldatum22.11.2016

Bekanntgabe eines nichtöffentlich gefassten Beschlusses

In der Gemeinderatssitzung gab Bürgermeisterin Ute Zoll den folgenden, in der nichtöffentlichen Sitzung vom 20. Oktober 2016 gefassten Beschluss öffentlich bekannt:

  • Im Baugebiet Kreuzäcker wurde ein Bauplatz an die Interessenten aus Schwäbisch Hall veräußert.


Weitere Bekanntgaben:

  • Bürgermeisterin Zoll berichtete von einer Zusammenkunft mit den Landsknechten am 27. Oktober 2016 und konnte die freudige Nachricht bekannt geben, dass die Landsknechte das nächstjährige Weinbrunnenfest wieder mitgestalten werden. Neuer Vorsitzender der Landsknechte ist nun Uwe-Patrick Ockert.
 
  • Kämmerer Taubald hatte ebenfalls eine erfreuliche Mitteilung zu machen: Die Jagdgenossenschaft Vellberg möchte sich mit insgesamt 10.000 € an der Feldwegeunterhaltung beteiligen. Die Feldwege wurden durch das Starkregenereignis stark in Mitleidenschaft gezogen und müssen nun wieder in Stand gesetzt oder ausgebessert werden.
 
  • Bürgermeisterin Zoll informierte über den Brandschaden vom 31.10.2016, der sich im Parkhaus im Burggraben ereignet hatte. Dort hatte ein Unbekannter einen Roller angezündet, wobei die Flammen teilweise auf Wände und ein parkendes Auto übergriffen. Es handelte sich um Brandstiftung mit einem Schaden von insgesamt etwa 10.000 €, den die Stadt tragen muss, da der Täter seither noch nicht ermittelt werden konnte.


Finanz- und Naturalplanung für den Stadtwald 2017 beschlossen

Das von der Stadt Vellberg mit der Bewirtschaftung der städtischen Waldflächen beauftragte Forstamt beim Landratsamt Schwäbisch Hall hat den Finanz- und Naturalplan für das Jahr 2017 aufgestellt. Die Vertreter des Forstamtes Herr Braunger sowie Revierförster Herr Mayr waren bei der Sitzung anwesend und haben das Planwerk vorgestellt. Förster Mayr stellte zunächst den Vollzug des Waldhaushalts 2016 vor: Das Ergebnis fiel etwas schlechter aus als erwartet, da statt dem erwarteten Plus von 3.105 € voraussichtlich nur um die 1.819,78€ erzielt werden können. Stadträtin Dr. Heinritz bat in diesem Zuge um eine Zusammenstellung der Ergebnisse der letzten Jahre bei der nächsten Planvorstellung im Gemeinderat.

Anhand von mehreren Karten zeigte Herr Mayr den Nutzungsplan für 2017 auf: Neben der Jungbestandspflege braucht beispielsweise am Heiligenholz ein Eschenbestand Pflege, außerdem müssen Zwischenfelder durchforstet werden und es gibt viele Brennholzbereiche. Insgesamt können voraussichtlich 250 Festmeter Holzeinschlag genutzt werden. Aus der Planung für das Forstwirtschaftsjahr 2017 nannte Förster Mayr die geplanten Einnahmen in Höhe von 10.340 € und die kalkulierten Ausgaben in Höhe von 9.999 €, sodass voraussichtlich geradeso die schwarze Null erreicht wird. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Finanz- und Naturalplanung für den Stadtwald 2017 wie vorgestellt. Bürgermeisterin Zoll bedankte sich bei Herrn Mayr und Herrn Braunger für die kompetente Präsentation und ihre gute Arbeit.


Anpassung der Freibadgebühren

Stellvertretende Hauptamtsleiterin Riedel führte in der Sitzung aus, dass die letzte Gebührenanpassung im Jahr 2010 erfolgte. Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen und der Sanierung im Jahr 2015/2016, bei welcher insgesamt bis zu 450.000 € verausgabt werden– ein Großteil der Ausgaben ist bereits tatsächlich angefallen, Restarbeiten erfolgen derzeit noch – empfehle sich nun eine Gebührenanpassung. Um den Vergleich zu den Nachbargemeinden ziehen zu können, hat die Verwaltung eine Umfrage durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass Vellberg mit den derzeitigen Freibadgebühren in allen Kategorien unter dem Durchschnittspreis liegt. Ein weiteres Manko sei der niedrige Kostendeckungsgrad: Die Freibadkosten werden von den Einnahmen derzeit nur zu 21 % gedeckt, mit der Gebührenerhöhung könnte ein Kostendeckungsgrad von 24,4 % erzielt werden.

Die ermäßigten Karten, die z.B. Kinder, Jugendliche und Auszubildende erhalten, sollen dabei jedoch nicht erhöht werden, um diesen Personenkreis zu unterstützen, wie auch Stadträtin Dr. Heinritz nochmals betonte. Der Gemeinderat beschloss einstimmig folgende Gebührenanpassung:

EintrittskarteBisherige
Gebühren
Neue
Gebühren
Tageskarte Erwachsene

2,80 €

3,20 €

Tageskarte ermäßigt*

1,60 €

1,60 €

Tageskarte Schulklassen

1,40 €

1,40 €

Abendkarte Erwachsene

2,00 €

2,30 €

Zehnerkarte Erwachsene

25,00 €

28,00 €

Zehnerkarte ermäßigt*

14,00 €

14,00 €

Jahreskarte Erwachsene

40,00 €

50,00 €

Jahreskarte ermäßigt*

20,00 €

20,00 €

Jahreskarte Familien

70,00 €

80,00 €

Jahreskarte Familien mit LFP

62,00 €

70,00 €

VVK Jahreskarte Erwachsene

35,00 €

45,00 €

VVK Jahreskarte ermäßigt*

17,00 €

17,00 €

VVK Jahreskarte Familien

62,00 €

75,00 €

VVK Jahreskarte Familien mit LFP

56,00 €

65,00 €

VVK Jahreskarte Alleinerziehende

42,00 €

50,00 €


*Ermäßigte Karten, die von der Erhöhung nicht umfasst sind, erhalten die folgenden Personengruppen:

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
 
  • Schwerbehinderte (Grad der Behinderung mind. 50%)
 
  • Schüler, Auszubildende und Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
 
  • Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres


Die Familienkarte erhalten alle Familien mit einer unbegrenzten Anzahl an Kindern, die dieser Familie angehören. Familienangehörige sind die Eltern und ihre Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und die Vellberger Schulen ist der Eintritt im Rahmen des Schulsports wie seither frei.

2. Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vorgenommen

Kämmerer Oliver Taubald berichtete, dass die Stadt Vellberg nach § 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg eine Hundesteuer zu erheben hat. Die Höhe der Hundesteuer und die nähere Ausgestaltung werden in der städtischen Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 15.11.1996 geregelt. Die Hundesteuer wurde bei der Stadt Vellberg seit 1997 nicht mehr angehoben. Mit der Erhöhung soll nun die Inflation ausgeglichen werden, eine faktische Erhöhung erfolgt nicht.

Der Gemeinderat hat nun folgende Änderungen beschlossen:

  • Die jährliche Hundesteuer wird auf 96 € erhöht.
 
  • Die Zwingersteuer wird auf 192 € erhöht.
 
  • Es wird eine Kampfhundesteuer in Höhe von 480 € jährlich eingeführt.
 
  • Jagdhunde werden von der Hundesteuer befreit. Gründe: Neuregelungen im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, wonach jagdausübungsberechtigte Personen verpflichtet sind, bei der Jagdausübung brauchbare Jagdhunde mitzuführen oder bereitzuhalten. Damit würden die Jagdhundeführer zu einem großen Teil Aufgaben erfüllen, die im öffentlichen Interesse liegen und der Allgemeinheit sowie dem Tierschutz dienen. Auch hinsichtlich der bekannten hohen Schäden durch Schwarzwild sind für eine effektive Bejagung brauchbare Jagdhunde notwendig.



Beitritt der Stadt Vellberg zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden

Bürgermeisterin Zoll berichtete, dass das Land Baden-Württemberg Ende vergangenen Jahres gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden (Gemeindetag, Städtetag, Landkreistag) einen eigens geschnürten Klima-Pakt vereinbaren konnte. Ziel des Pakts sei es, bis zum Jahr 2040 eine weitgehende klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. Der Pakt ist mit einem umfangreichen Förderpaket wie einem CO²- Minderungsprogramm bei energetischen Sanierungen (Bsp. Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED), einem Qualifizierungs- und Informationsprogramm (Bsp. Analyse der Ausgangssituation einer Gemeinde und Beratung durch Externe mit einem Festbetrag von bis zu 10.000 €), der Bezuschussung des kommunalen Energiemanagements und weiteren Bausteinen ausgestattet. Er läuft zunächst bis Ende 2017 und soll anschließend fortgeschrieben werden. Die Gemeinden können durch ihren Beitritt zu diesem Klimaschutzpakt die Initiative unterstützen und erhalten verbesserte Förderbedingungen wie z. B. erhöhte Fördersätze. Eine konkrete Verpflichtung zur Durchführung einzelner Maßnahmen besteht nicht. Der Gemeinderat ist der Empfehlung der Verwaltung, dem Pakt auch als Zeichen der Vorbildfunktion beizutreten, gefolgt.


Spenden angenommen

Der Gemeinderat freute sich über vier Spenden an die Feuerwehr und hat diese dankend angenommen:

  • Der SV Großaltdorf e.V. aus Vellberg spendete 100,00 € an die Jugendfeuerwehr.
 
  • Markus Köhler spendete 300,00 € für die Feuerwehr.
 
  • Reinhard Gmach spendete 200,00 € für die Feuerwehr.
 
  • Bernhard Binder spendete 300,00 € für die Feuerwehr.



Anfragen der Stadträte

Stadtrat Rüdel fragte nach, warum die Stadt am Ende des Gehweges in der Haller Straße schon Pflanzungen vorgenommen hat, obwohl der Gehweg doch bis hoch zum künftigen Gesundheitszentrum verlängert werden solle. Technischer Leiter Deininger erläuterte, dass Sträucher zur Hangabsicherung gepflanzt wurden.

Stadtrat Dürr lobte einerseits die neue Ortsdurchfahrt, bemängelte jedoch, dass der Graben entlang der Fahrbahn bei Talheim nur mit Erde aufgefüllt statt geschottert oder anderweitig befestigt wurde. Wenn LKW bei Gegenverkehr auf den Graben ausweichen müssen, werde die ganze Straße verschmutzt. Bürgermeisterin Zoll informierte, dass es sich dabei um Landesflächen handle, auf die die Kommune keinen Einfluss habe. Sie wird das Anliegen jedoch weiterleiten und versuchen, eine Behebung des Mangels zu erreichen.