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Aus der Arbeit des Gemeinderates vom 20.10.2016

Erstelldatum25.10.2016

Besichtigung des Vellberger Heimatmuseums

Vor der öffentlichen Gemeinderatssitzung besichtigten einige Gemeinderatsmitglieder das 1986 eingeweihte Vellberger Heimatmuseum. Baulich befindet sich das um 1800 erbaute Gebäude in einem schlechten Zustand und auch die Museums- und Ausstellungstechnik weist Modernisierungsbedarf auf. Um sich ein Bild von der Sachlage zu machen, sind Gemeinderat und Verwaltung deshalb dort zusammengekommen.

Bekanntgaben

In der Gemeinderatssitzung gab Bürgermeisterin Ute Zoll die folgenden, in der nichtöffentlichen Sitzung vom 22. September 2016 gefassten Beschlüsse bekannt:

  • Zwei Eilentscheidungen von Bürgermeisterin Zoll zu Stellplatzablöseverträgen wurden zustimmend zur Kenntnis genommen.
  • Im Baugebiet Kreuzäcker wurden zwei Bauplätze an die Interessenten aus Michelbach/Bilz und Schwäbisch Hall veräußert.
  • Im Mischgebiet Kreuzäcker wurde ein Bauplatz an den Interessenten aus Vellberg veräußert.
  • Von einer städtebaulichen Erneuerung in der Siedlung Talheim wird abgesehen und die Grundstücke werden nicht erworben.
  • Nach der Nutzungsaufgabe des alten Feuerwehrmagazins mit Bauhof „Am Schlegelsberg“ Ende 2017 wird das Gebäude verpachtet. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Pächter zu suchen.


Weitere Bekanntgaben:

  • Hauptamtsleiter Ebert informierte, dass insgesamt vier ELR-Anträge eingereicht wurden. Darunter sind drei private Anträge im Bereich Wohnen aus Großaltdorf und ein gewerblicher Antrag aus Talheim eingegangen. Die Anträge werden nun beim Regierungspräsidium Stuttgart und beim Landratsamt Schwäbisch Hall zur Förderung eingereicht.
 
  • Bürgermeisterin Zoll berichtete über die derzeitige schlechte Lehrerversorgung in der Vellberger Grundschule. Deshalb gibt es einen abgespeckten Unterrichtsplan, der alle Klassen betrifft. Da es in Baden-Württemberg jedoch insgesamt zu wenig Lehrer gibt, können Vertretungskräfte nicht ohne weiteres eingestellt werden. Zoll hat zur Verbesserung der Situation Kontakt mit dem Regierungspräsidium und Abgeordneten aufgenommen.
 
  • Zur Ansicht lagen in der Sitzung bereits Flyer zum 37. Vellberger Christkindlesmarkt aus, der am 10./11. Dezember dieses Jahr stattfindet. Falls Sie keine Gelegenheit hatten, diesen in der Sitzung anzuschauen, finden Sie den Flyer wie gewohnt im Rathaus oder auf der städtischen Homepage unter www.vellberg.de


Neue Konzeption für Kindertagesstätten verabschiedet

Unter Einbeziehung des Elternbeirats, der Erzieherinnen, Mitgliedern des Gemeinderates und der Fachberatung des Ev. Landesverbandes wurde das Kindergartenkonzept erstmals 2011 neu aufgestellt: Leitungen in den einzelnen Tagesstätten wurden eingeführt und neue Gruppenarten geschaffen. Seitdem erfolgten immer wieder Anpassungen und Fortschreibungen des Konzepts, die sich einerseits durch den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ergaben, andererseits auch durch steigende Nachfrage nach einzelnen Betreuungsarten (U 3). Auch der insgesamt steigende Bedarf an Betreuungsplätzen in der Markgrafenallee durch die positive Entwicklung in den Baugebieten erforderte eine Fortschreibung im Jahr 2014 und hatte letztlich die Einrichtung einer weiteren Kindertagesstätte namens Schönblick zur Folge.

Eine Überprüfung des Konzepts hinsichtlich der aktuellen Erfordernisse ist nun aufgrund rückläufiger Anmeldezahlen in der Kita Schönblick, steigende Nachfrage nach U 3-Betreuung und räumlichen Kapazitätsgrenzen in der Markgrafenallee für U 3 erneut notwendig.

Was ist neu?

  • In der Kita Markgrafenallee wird eine weitere Gruppe für 3-6jährige Kinder geschaffen.
 
  • Die Krippengruppen ziehen alle in die Kita Talheim um. Damit wird die Krippenbetreuung künftig zentral an diesem Standort angeboten.
 
  • Die Gruppen mit 3-6jährigen ziehen von der Kita Talheim in die Kita Schönblick um. Hier ist eine Konzepterweiterung unter Einbezug einer Kooperation mit der Grundschule möglich. Die räumlichen Besonderheiten können genutzt werden.


Die Neuerungen sollen ab August 2018 umgesetzt werden. Zuvor werden jedoch bauliche Maßnahmen in der Kita Talheim erforderlich, um die Gegebenheiten dem Bedarf der Kleinkindbetreuung anzupassen (Gruppen- und Schlafräume, Wickelbereich, Umgestaltung des Außenbereichs, Kinderwagenabstellplatz). Auch in der Kita Schönblick werden bauliche Maßnahmen notwendig (Schlafraum für Ganztagesbetreuung, Küchenbereich, Vergrößerung des Außenbereichs, Büro und Personalraum). In der Kita Markgrafenallee sind nur kleine Veränderungen nötig.

Stadtrat Neumann erklärte seine grundsätzliche Befürwortung dieses breit getragenen Konzepts, stellte jedoch auch klar, dass die Finanzierung gesichert sein müsse. Konkrete Zahlen hätten deshalb eine Entscheidung für das Konzept erleichtert. Stadträtin Dr. Heinritz äußerte Bedenken über den allgemeinen baulichen Zustand des Gebäudes der Kita Talheim, das aus den 70er-Jahren stammt. Es sei ebenso erforderlich zu überprüfen, ob die Bausubstanz des Gebäudes sich noch für die Maßnahmen eignen würde. Bürgermeisterin Zoll informierte daraufhin, dass eine Beauftragung von Planern und Architekten, aus denen sich die Kosten für die Umgestaltungen ergeben, erst nach Zustimmung des Gemeinderates zum Konzept erfolgen kann. Die baulichen Bedingungen im Kindergarten Talheim werden in diesem Zuge überprüft.

Schließlich verabschiedete der Gemeinderat das umfangreiche Konzept bei einer Enthaltung durch Stadträtin Schmitt und beschloss dabei gleichzeitig, das Architektenbüro Kraft+Kraft mit der Planung für Kita Schönblick und Kita Talheim zu beauftragen, im Haushalt 2017 für die Maßnahme 100.000 € vorzusehen sowie zusätzliche Personalstellen für 2018 zu schaffen.

Gemeinderat stimmt 1. Änderung der Polizeilichen Umweltschutzverordnung zu – Erweiterung der Anleinpflicht für Hunde am Sportzentrum Großaltdorf

Da es in den letzten Jahren häufig Probleme mit freilaufenden Hunden rund um das Sportzentrum Großaltdorf gab und eine Besserung der Situation nicht eingetreten ist, hat der Gemeinderat nun einer Erweiterung der Anleinpflicht in diesem Gebiet mehrheitlich zugestimmt. Hauptamtsleiter Ebert zeigte den betreffenden Umkreis von ca. 400m um die Parkplätze des Sportzentrums Großaltdorf auf den öffentlichen Straßen und Feldwegen sowie den Parkplätzen anhand eines Lageplans in der Sitzung auf. Diesen Lageplan können Sie der öffentlichen Bekanntmachung der 1. Änderung der Polizeilichen Umweltschutzverordnung sowie der städtischen Homepage entnehmen. Der Ortschaftsrat Großaltdorf hatte der Leinenpflichterweiterung bereits Anfang September zugestimmt.
Stadträtin Dr. Heinritz befürwortete die Anleinpflichterweiterung. Es sei wichtig, auch von städtischer Seite ein Signal zu senden, damit die Situation endlich Entlastung erfahren könne.

Gegen die Ausweitung der Leinenpflicht stimmten Stadträtin Schmitt und die Stadträte Bauer und Lanzendorfer. Stadträtin Schmitt sprach sich deutlich dagegen aus, da es weder Attacken von Hunden o.ä. gegeben habe, die das tatsächliche Vorliegen einer Gefährdungssituation rechtfertigen würden, noch es legitim sei, privaten Schwierigkeiten einzelner Bürger mit öffentlich-rechtlichen Maßnahmen zu begegnen. Ein weiteres Manko sei die mangelnde Kontrolle der Einhaltung dieser Leinenpflicht durch die Stadtverwaltung. Bürgermeisterin Zoll informierte, dass die Möglichkeiten zur Schaffung eines Gemeindevollzugsdienstes, der für Kontrollen eingesetzt werden könnte, derzeit geprüft werden.

Die 1. Änderung der Polizeiverordnung mit Lageplan finden Sie hier.

Baulandumlegung Kreuzäcker, 3. Bauabschnitt angeordnet

Um weiterhin die Nachfrage nach Bauflächen in Vellberg erfüllen zu können, ist die Erschließung eines weiteren Bauabschnittes im Baugebiet Kreuzäcker voraussichtlich im Jahr 2018 beabsichtigt. Nach der heutigen Planung soll die Erschließung der Steinbildstraße nach Westen weitergeführt werden. Dies wäre der 1. Teil der Baulandumlegung im 3. Bauabschnitt, wie Kämmerer Taubald informierte. Für Erläuterungen waren außerdem Herr Schluchter und Herr Müller vom Vermessungsamt in der Sitzung zu Gast. Anhand eines Lageplanes zeigten sie den 3. Bauabschnitt und das weitere Vorgehen auf. Der Gemeinderat hat die Umlegungsanordnung einstimmig beschlossen und dem Vermessungsamt die Durchführung der Baulandumlegung übertragen. In den Haushalten der kommenden Jahre wird je nach Bedarf die Mittelbereitstellung erfolgen.

Bericht über die Verkehrsschau

Hauptamtsleiter Ebert berichtete von der diesjährigen Verkehrsschau, die am 29. September 2016 mit Landratsamt und Polizei stattgefunden hat. Dabei hat das zuständige Landratsamt Schwäbisch Hall nach eingehender Beratung folgende Anordnungen getroffen:

  • Ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) an der Querungshilfe (Mittelinsel) zwischen den Wohngebieten Markgrafenallee und Kreuzäcker in der Haller Straße ist nicht möglich, da die notwendigen Querungszahlen bei Fußgängern nach den Richtlinien nicht ausreichen. Auch ist die notwendige Sicht von 100 m in Richtung Stadtmitte eingeschränkt. Der Fußgängerüberweg würde den Fußgängern eine falsche Sicherheit vortäuschen und damit keine zusätzliche Sicherheit bringen. Die Teilnehmer der Verkehrsschau verweisen auf den in der Nähe befindlichen vorhandenen Fußgängerüberweg zwischen der ehemaligen Schafscheune und Gehrenweg zur Markgrafenallee.
 
  • Das zusätzliche Aufmalen der Ziffern 30 Geschwindigkeitsbegrenzung auf die Kreuzäckerstraße und „Am Bärenbach“ ist nicht notwendig, da die vorhandenen Verkehrszeichen mit maximalem Tempo 30 ausreichen. Zur Verbesserung der Sicht an der Querungshilfe beim Kleinspielfeld wurde der Angrenzer gebeten, die dortigen Büsche zurück zu schneiden.
 
  • An der Einmündung der Straße „Am Bärenbach“ in die Bucher Straße kann die Straßenquerung für die Fußgänger nur durch Zurückschneiden der Büsche und Sträucher an der Parkplatzmauer des Edeka-Marktes verbessert werden. Der Eigentümer wurde darum gebeten. Die Fußgänger müssen sich dort vorsichtig in den Einmündungstrichter hineintasten.
 
  • Die von einem Anlieger erbetene Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Vellberger Steige „Am Zwinger“ mit 30 km/h für LKW ist nicht notwendig. Die LKW müssen sich der Straßensituation anpassen und die Geschwindigkeit ggf. drosseln. Es hat dort noch keine Unfälle wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bei LKWs gegeben.
 
  • An der neuen Feuerwehrausfahrt Bahnhof 1 beim Industriegebiet Talheim werden auf der Großaltdorfer Straße (L 1040) in beide Fahrtrichtungen Verkehrszeichen „Achtung“ mit dem Zusatz „Feuerwehrausfahrt“ jeweils vor der Einmündung angeordnet. Die Verkehrszeichen werden im Herbst 2017 aufgestellt. Auf eine Blinkampel wird verzichtet.
 
  • An der Bushaltestelle „Wolfsgraben“ in der Vellberger Straße in Großaltdorf kann der von vielen Großaltdorfern durch Unterschriftenlisten beantragte Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) nicht angeordnet werden, da die nach den Richtlinien notwendigen Querungszahlen weder bei Fußgängern noch bei Kraftfahrzeugen ausreichend sind. Außerdem ist die Sicht in Richtung Ortsmitte nicht ausreichend und es fehlen auf beiden Seiten Aufstellflächen. Es wurden jedoch zwei Verkehrszeichen „Achtung Kinder“ jeweils vor den Bushaltestellen in beide Fahrtrichtungen angeordnet.
 
  • Der Vorschlag, die Grundschulkinder in der Waldstraße in den Bus zusteigen zu lassen, wurde zusammen mit dem Busunternehmen Müller/Kreisverkehr geprüft und ist möglich. Eine verkehrsrechtliche Anordnung beim LRA SHA ist beantragt. Drei Linien werden ab 7. November die neue Haltestelle an der Waldstraße für die Grundschulkinder anfahren.
 
  • Der Vorschlag, zur Verkehrsberuhigung Bodenschwellen in der Schillerstraße einzubauen, bedarf einer verkehrsrechtlichen Anordnung des Landratsamtes, wird von dort jedoch abgelehnt, da keine Notwendigkeit besteht.

Die Stadträte Rüdel und Neumann wiesen darauf hin, dass die erforderliche Straßenüberquerung zur Erreichung der Bushaltestelle in der Vellberger Straße für die Grundschulkinder eine ernstzunehmende Gefahr darstellt. Eine Geschwindigkeitskontrolle wird beim Landratsamt beantragt.

Finanzzwischenbericht 2016

Kämmerer Taubald stellte den Finanzzwischenbericht 2016 vor, der die wesentlichen Planabweichungen bis Oktober d.J. enthält. Im Verwaltungshaushalt führen Veränderungen im Ergebnis zu Mehreinnahmen in Höhe von 85.800 €. Dem gegenüber stehen Mehrausgaben in Höhe von 20.000 €, so dass sich in der Summe die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt um 65.800 € auf 390.447 € erhöhen wird. Im Vermögensaushalt ergeben sich insgesamt Wenigereinnahmen in Höhe von 314.800 € sowie Wenigerausgaben in Höhe von 3.242.700 € durch Verschiebung von Investitionen. Unter Betrachtung der geänderten Zuführung vom Verwaltungshaushalt ist die geplante Rücklagenentnahme in Höhe von 1,2 Mio. € nicht mehr erforderlich. Ebenso nicht erforderlich ist die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 973.901 €. Zum Gesamtausgleich des Haushalts erfolgt eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 819.799 €. Diese stärkt das städtische Eigenkapital und trägt zu einer Erhöhung der liquiden Mittel im kommenden Haushaltsjahr bei, was sich dort wiederum in einer geringeren Kreditaufnahme niederschlägt.

Insgesamt sei das ein sehr gutes Ergebnis, wie Kämmerer Taubald und Bürgermeisterin Zoll feststellten. Durch die Umstellung auf das Neue Haushaltsrecht wird das Haushaltsjahr 2016 verbessert, dafür der Haushalt 2017 verschlechtert. In der Summe gleichen sich Verbesserung und Verschlechterung dann wieder aus. Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.

Allgemeine Finanzprüfung bei der Stadt Vellberg der Jahre 2010-2014

Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat die überörtliche Prüfung bei der Stadt Vellberg von Juli bis September 2015 durchgeführt. Gegenstand der Prüfung war die Haushalts, Kassen- und Rechnungsführung der Stadt in den Haushaltsjahren 2010-2014. Aus der Prüfung resultierte ein Bericht, der der Stadtverwaltung geordnete finanzielle und wirtschaftliche Verhältnisse bescheinigt und die stetige Aufgabenerfüllung als gesichert dargestellt. Bürgermeisterin Zoll stellte fest, dass die Verwaltung demnach gesetzeskonform und gut arbeitet. Der Bericht machte jedoch auch deutlich, dass Maßnahmen auf ihre Dringlichkeit und Notwendigkeit auch im Hinblick auf entstehende Folgekosten überprüft und deren Realisierung grundsätzlich von der Verfügbarkeit ausreichender eigener Finanzmittel abhängig gemacht werden sollte. Der Gemeinderat nahm den wesentlichen Inhalt zur Kenntnis.

Spende von SLI angenommen

Das Ingenieurbüro stadtlandingenieure (SLI) hat der Stadt zum Ende der Bauarbeiten an der Ortsdurchfahrt und Einweihung der sanierten Straße eine Spende in Höhe von 500 € zukommen lassen. Der Gemeinderat nahm die Spende an.

Anfragen der Stadträte

Stadträtin Dr. Heinritz und Stadtrat Bauer baten darum, künftig über die Umsetzung einzelner Baumaßnahmen eine kurze Info zu erhalten. Stadtrat Bauer regte in diesem Zuge an, eine App oder andere Informationsquelle aufzubauen, aus der Gemeinderat aber auch Bürgerinnen und Bürger Infos erhalten könnten.