Hinweise zur Briefwahl für die Europa- und Kommunalwahlen 2024
Erstelldatum29.05.2024
Wer durch Briefwahl wählt, muss für die rechtzeitige Rücksendung der Briefwahlunterlagen selbst sorgen.
Der Wahlbrief kann auch beim Bürgermeisteramt eingeworfen werden und zwar bis zum Wahlsonntag. Ist die rechtzeitige Beförderung durch die Post fraglich, kann nur auf diese Weise erreicht werden, dass der Wahlbrief bei der Stimmenauszählung berücksichtigt wird.
Briefwahlunterlagen erhalten die Wähler bis Freitag, 07. Juni 2024, 18 Uhr, im Bürgerbüro im Amtshaus. Dazu ist das Bürgerbüro an diesem Freitag zusätzlich von 17:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Samstag, 08. Juni 2024, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Bitte melden Sie sich dazu am Samstag zwischen 11:00 und 12:00 Uhr bei Frau Munzinger Mobiltelefon: 0176 42054856, falls dies der Fall sein sollte.
Bei plötzlicher Erkrankung kann noch bis Sonntag, 09. Juni 2024, 15:00 Uhr, im jeweiligen Wahllokal ein Wahlschein beantragt werden. Dazu ist auf der Wahlbenachrichtigung eine Vollmacht auszustellen für einen Beauftragten, der die Unterlagen dann im Wahllokal abholen kann.
Die letzte Leerung der Briefkästen in den Rathäusern am Wahltag, Sonntag, 09. Juni 2024 ist wie folgt geregelt:
Amtshaus Vellberg: 17:45 Uhr
Oberes Schloss Vellberg: 17:45 Uhr
Die Abgabe der Wahlbriefe im Wahllokal soll nur im Ausnahmefall erfolgen. In den 3 Wahllokalen ist dies wie folgt möglich:
Großaltdorf Festhalle: 17:00 Uhr
Talheim Stadthalle: 17:30 Uhr
Vellberg Oberes Schloss: 17:45 Uhr
Nach den genannten Zeiten müssen die Wahlbriefe bis spätestens um 18 Uhr zum Oberen Schloss, Im Städtle 28, nach Vellberg gebracht werden. Der Briefwahlausschuss tagt dort öffentlich im Sitzungssaal im 3. OG.