Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Hecken- und Grünschnitt
Erstelldatum15.02.2024
Wilde Müllablagerung in Wald und Flur verboten!
Die Stadtverwaltung weist besonders darauf hin, dass wilde Müllablagerungen in Wald und Flur verboten sind und bei einem Verstoß mit einer Anzeige, sowie mit einer Geldbuße zu rechnen ist.
Hierzu zählt auch das Entsorgen von Hecken- und Grünschnitt. Es ist nicht gestattet, Sträucher, Äste und Rasenschnitt ohne Genehmigung auf Feld & Flur oder gar im Wald zu entsorgen. Dieses Vorgehen entspricht dem Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.
Besonders im Bereich des Wanderwegs auf dem Dürrsching wurden in der Vergangenheit des Öfteren Gartenabfälle, Rasenschnitt und sonstiger Müll im Wald entsorgt. Die illegale Entsorgung geschieht zum Teil auf Privatgrund und die Eigentümer, sowie die Stadt werden bei festgestellter Ablagerung Anzeige erstatten.
Bitte kompostieren Sie Ihre Gartenabfälle im eigenen Garten bzw. entsorgen Sie diese sowie den Gras- und Heckenschnitt auf einem Wertstoffhof oder dem Sammelplatz für Baum- und Strauchschnitt (Häckselplatz) im Heerweg in Talheim (geöffnet: samstags 10.00 bis 15.00 Uhr). Dort stehen Grüngutcontainer für die Anlieferung von Grün- und Gartenabfällen, wie z. B. Rasen- und Grasschnitt, Laub, Stauden- und Blumenabschnitte, Unkraut und Vertikutiergut zur Verfügung. Die Anlieferung ist bis 2 m³ kostenfrei.
Alternativ steht den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin die Garten- oder Biotonne für die Abholung der Grünabfälle ab Haus oder der 70 Liter Grünabfallsack für 2,50 € zur Verfügung. Erhältlich ist der Grünabfallsack auf allen Wertstoffhöfen des Landkreises, im Landratsamt in Schwäbisch Hall und der Außenstelle Crailsheim.
In Anbetracht einer sauberen Umwelt und der Vermeidung von Schäden im Wald wird gebeten, künftig keine Gartenabfälle und Grünschnitt mehr „wild“ zu entsorgen.