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Rathaus Aktuell

Sicherung des Kellergeschosses gegen Überschwemmung

Erstelldatum07.08.2023

„70 Keller musste die Feuerwehr leer pumpen“ oder ähnliche Sätze findet man immer wieder in Zeitungsberichten über Wolkenbrüche oder die Folgen heftiger Gewitterregen in besiedelten Gebieten. Keller und andere tief liegende Räume werden überflutet, weil manches Haus noch immer nicht genügend gegen Kanalrückstau gesichert ist. Hierdurch entstehen dem Hauseigentümer oft sehr große Schäden. Dabei kann er sie vermeiden, wenn er sein Haus entsprechend den technischen Möglichkeiten und den geltenden Vorschriften gesichert hat. Zudem ist er nach geltendem Recht für alle Schäden verantwortlich, die auf dem Fehlen dieser Sicherungen beruhen. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in der Entwässerungssatzung und in den Vorschriften „DIN 1986 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“.

Das Kanalnetz einer Stadt oder einer Gemeinde kann nicht darauf ausgerichtet werden, dass es jeden Starkregen oder Wolkenbruch sofort ableiten kann. Die Rohre der Kanalisation würden sonst so groß und so teuer werden, dass die Bürger, die sie ja über Abwassergebühren mitbezahlen müssen, unvertretbar belastet würden. Deshalb muss bei solchen starken Regen eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsnetzes und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen in Kauf genommen werden. Dabei kann das Wasser des Kanals aus den tiefer gelegenen Ablaufstellen (Gully, Waschbecken, Waschmaschinenabläufe, Bäder, WC-Anlagen etc.) austreten, falls diese Ablaufstellen nicht vorschriftsmäßig gesichert sind. Auch wenn es bisher noch niemals zu einem Rückstau kam, kann nicht darauf vertraut werden, dass ein solcher, etwa infolge einer unvorhersehbaren, kurzfristigen Kanalverstopfung, für alle Zukunft ausbleibt. So kann z. B. durch größere Fremdkörper, Rohrbruch, Ausfall eines Pumpwerkes oder Ähnliches auch ohne Niederschläge Rückstau eintreten.

Die Hauseigentümer sind daher in eigener Verantwortung verpflichtet, alle tief liegenden Ablaufstellen, vor allem im Keller, mit Rückstauvorrichtungen zu versehen. Alle Räume oder Hofflächen unter der „Rückstauebene“, die im Allgemeinen in Höhe der Straßenoberkante angenommen wird, müssen gesichert sein.

Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:

1. Liegen bei Revisionsschäden außerhalb von Gebäuden die Deckel unter der Rückstauebene, sind diese wasserdicht und innendruckfest auszuführen, sofern die Leitungen in den Schächten offen verlaufen. Innerhalb von Gebäuden ist die Abwasserleitung geschlossen mit abgedichteter Reinigungsöffnung durch einen Schacht zu führen.

2. Wählen Sie die richtigen Rückstausicherungen.
Die seit Jahrzehnten bekannten Kellerabläufe (Gullys) mit Rückstaudoppelverschluss sind nur für fäkalienfreies Abwasser geeignet. Sie entsprechen der DIN 1997. Viele dieser Gullys haben die Möglichkeit, Seiteneinläufe anzu-schlie-ßen. Darüber hinaus gibt es seit einigen Jahren auch noch Absperrvorrichtungen für durchgehende Rohrleitungen, sodass damit problemlos Bodeneinläufe, Waschbecken, Spülbecken, Waschmaschinenabläufe, Bäder, Duschen und Ähnliches wirkungsvoll abgesichert werden können. Diese Rückstausicherungen haben alle grundsätzlich zwei Verschlüsse. Der Betriebsverschluss schließt die Leitung bei Rückstau selbstständig. Der Notverschluss ist mit Hand zu betätigen. Es empfiehlt sich, sofern kein Schmutzwasser abgelassen wird, den Notverschluss stets verschlossen zu halten.

Fällt fäkalienhaltiges Abwasser aus Toilettenanlagen an, muss es in der Regel mittels einer Hebeanlage über die Rückstauebene gehoben werden. Bei Räumen untergeordneter Bedeutung, z. B. Einliegerwohnungen in Einfamilienhäusern, ist es bei Vorhandensein von natürlichem Gefälle gestattet, sofern im Bedarfsfall ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht, auch einen automatischen Rückstauverschluss nach DIN 19578 einzubauen. Dieser hat ebenfalls einen Betriebsverschluss und einen mit Hand zu betätigenden Notverschluss und ist selbstverständlich auch für fäkalienfreies Abwasser geeignet.

Bringen Sie die vom Hersteller mitgelieferte Anleitung deutlich sichtbar in unmittelbarer Nähe des Verschlusses an.

3. Wählen Sie stets den richtigen Einbauort für Ihren Rückstauverschluss. Es dürfen gezielt nur die Ablaufstellen, die unter der Rückstauebene liegen, geschützt werden. Leitungen aus Obergeschossen und Dachentwässerungen müssen ungehindert ablaufen können. Bauen Sie deshalb Ihren Rückstauverschluss auf gar keinen Fall in den Revisionsschacht vor dem Haus ein. Sie würden damit im Rückstaufall Ihre gesamte Entwässerungsanlage absperren.

4. Sorgen Sie für eine regelmäßige Inspektion und Wartung, damit Ihre Rückstauverschlüsse im Bedarfsfall auch funktionieren. Nehmen Sie also Ihren Rückstauverschluss einmal monatlich in Augenschein und betätigen Sie den Notverschluss.

Die Wartung ist mindestens zweimal im Jahr durchzuführen. Bei Rückstauverschlüssen für fäkalienfreies Abwasser soll nach DIN 1986, Teil 32, die Anlage von einem Fachkundigen gewartet werden. Bei Rückstauverschlüssen für fäkalienhaltiges Abwasser muss dies nach DIN 1986, Teil 33, durch einen Fachbetrieb erfolgen. Hauptsächlich bezieht sich die Wartung auf die Entfernung von Schmutz und Ablagerungen, Prüfung von Dichtungen, Kontrolle der Mechanik, Feststellen der Dichtheit und Funktionsprüfung. Der Abschluss eines Wartungsvertrages wird empfohlen.

5. Drainagen dürfen nie an Misch- oder Schmutzwasserkanäle angeschlossen werden (DIN 1986, Teil 3, 2.5.3). Sofern ein Anschluss an einen Regenwasserkanal oder einen freien Vorfluter (Gewässer) erfolgt, ist auch hier eine Rückstausicherung unerlässlich (DIN 4095 5.5). Bitte bedenken Sie aber dabei, dass bei Verschluss der Rückstau-sicherung die Drainage nicht arbeiten kann und das Grundwasser ansteigt. Besser ist hier den Keller als wasserdichte Wanne anzubauen.

6. Hofflächen, Tiefeinfahrten in Kellergaragen etc., die tiefer als die Rückstauebene liegen, können bei Vorhandensein natürlichen Gefälles nur dann über Rückstauverschlüsse nach DIN 1997 oder DIN 19578 entwässert werden, wenn geeignete Maßnahmen ein Überfluten der tiefer liegenden Räume durch Regenwasser bei geschlossener Rückstausicherung verhindern. Ansons-ten muss Niederschlagswasser von Flächen unterhalb der Rückstauebene über eine automatisch arbeitende Hebeanlage rückstaufrei der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden.

7. Kellerlichtschächte sollten mindestens 10 bis 15 cm über das umgebende Gelände hochgezogen werden, um Eindringen von Oberflächenwasser zu verhindern. Dies gilt auch für die oberste Stufe von außenliegenden Kellerabgängen. Auch die Kellereingangstür sollte eine Schwelle von 10 bis 15 cm Höhe erhalten. Die relativ bescheidenen Niederschlagsmengen der Kellerabgänge können im Regelfall versickert werden. Ist dies nicht möglich und muss der Einlauf an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen werden, ist er mit einem Bodenablauf gemäß DIN 1997 gegen Rückstau zu sichern.

Bitte nehmen Sie diese Anregungen in Ihrem eigenen Interesse sehr ernst. Nur bei ihrer Beachtung ist ein sicherer Schutz Ihres Eigentums gegen Rückstau- bzw. Überschwemmungsschäden gegeben.