Informationen zur Ukrainehilfe und zum Bevölkerungsschutz
Erstelldatum24.03.2022
Informationen zur Ukrainehilfe und zum Bevölkerungsschutz
Der Krieg in der Ukraine hat auch im Landkreis Schwäbisch Hall eine Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich dazu entschlossen, ukrainische Flüchtlinge privat bei sich aufzunehmen. „Für dieses Engagement und die Bereitschaft, die eigenen vier Wände mit den vom Krieg schwer getroffenen Menschen zu teilen, sind wir sehr dankbar“, sagt Landrat Gerhard Bauer.
Für allgemeine Anfragen und Nachrichten hat das Landratsamt die zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet.
Die neu eingerichtete Themen-Homepage des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet in Ukrainisch und in Russisch umfassenden Informationen zur Einreise, Hilfsangeboten, Unterkunft oder ärztlicher Versorgung etc.
Wo müssen die eintreffenden Personen registriert werden? Haben sie Anspruch auf Sozialleistungen? Und wer ist für mich zuständig? Um diese und andere Fragen direkt von vorneherein zu klären, hat das Landratsamt Schwäbisch Hall ein übersichtliches Merkblatt mit wichtigen To-dos und Ansprechpartnern erstellt. Das Merkblatt ist ab sofort im Internetzu finden und wird gemäß der geltenden rechtlichen Vorgaben fortlaufend ergänzt. Auf der Homepagedes Landratsamtes Schwäbsich Hall finden Sie auch den Leistungsantrag für Ukrainische Flüchtlinge (deutsch, englisch, russisch).
Außerdem ist das Hilfe-Portal „Germany4Ukraine" der Bundesregierung für in Deutschland ankommende Geflüchtete aus der Ukraine seit dem 16.03.2022 mehrsprachig verfügbar.
Neuigkeiten: Anmeldeverpflichtung Schule
Im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Öffentlichkeitsarbeit – informieren wir, dass minderjährige Kinder der aus der Ukraine geflüchteten Bürgerinnen und Bürger mit der Wohnsitznahme in Baden-Württemberg schulpflichtig werden, wenn sie mindestens sechs Jahre alt sind. Sie müssen daher von den Eltern oder sorgeberechtigten Personen an einer geeigneten Schule angemeldet werden. Mit dem beigefügten Musteranschreiben und Informationsblätter sollen die Eltern/Sorgeberechtigten erste Informationen zur Schulanmeldung erhalten. Das Merkblatt steht auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch zur Verfügung.
Hier finden Sie Informationen zur Schulanmeldung:
Grundschule auf deutsch
Grundschule auf russisch
Grundschule auf ukrainisch
weiterführende Schule auf deutsch
weiterführende Schule auf russisch
weiterführende Schule auf ukrainisch
Die Regelungen finden Sie auch zusammengefasst in der Rahmeninformation des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport.
Merkblätter und allgemeine Informationen für Geflüchtete
Bilderwörterbuch Ukrainisch-Deutsch
Mietobergrenzen im Landkreis Hall, die bei der Miete für Flüchtlingswohnungen gelten: Die Miete muss jeweils nach dem Zustand und Alter der Wohnung angemessen sein, dies sind Obergrenzen.
Pressemitteilung Ministerium für Finanzen, das Ministerium der Justiz und für Migration sowie die Kommunalen Landesverbände : Land übernimmt Kosten für privat untergebrachte Flüchtlinge aus der Ukraine
Informationen zum Rundfunkbeitrag für Asylbewerber und Asylberechtigte: auf Deutsch und Englisch
Informationen der Polizei für Geflüchtete auf Ukrainisch und Deutsch
Informationen zum Bevölkerungsschutz.
Hier finden Sie Informationen zum Bevölkerungsschutz.
Gasmangellage
Informationen zur Gasmangellage
Anlage 1 Gasmangellage – die aktuelle Situation im Überblick
Anlage 2 Notfallvorsorge bei Gas- und Stromausfall
Anlage 3 Kommunikationspaket Energiekrise – Links und QR-Codes
Hierfinden Sie einen Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
Hierfinden Sie eine Checkliste für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen