Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung für die Jagdgenossenschaft Großaltdorf
Erstelldatum10.08.2021
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung für die Jagdgenossenschaft Großaltdorf
Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Großaltdorf lädt die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Großaltdorf zur Jagdgenossenschaftsversammlung
am Montag, den 13. September 2021 um 18:30 Uhr in die Turn- und Festhalle Großaltdorf ein.
Bedingt durch die Corona-Pandemie sind die erforderlichen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Daher ist die Voranmeldung bei der
Stadtverwaltung Vellberg per E-Mail oder telefonisch unter Telefonnummer: 07907 877-31 unter Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift und der
Telefonnummer bis spätestens 13. September, 8 Uhr, notwendig. Der Einlass ist nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und nur für maximal 77 Personen zulässig.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bericht der Bürgermeisterin
2. Feststellung der Anzahl der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der
durch sie gehaltenen Flächen
3. Beschluss über die Verwaltung der Jagdgenossenschaft
4. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung
5. Beschluss der Satzung für die Jagdgenossenschaft
6. Sonstiges
Die Versammlung ist nichtöffentlich.
Jagdgenossen sind die Eigentümer der bejagbaren Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Großaltdorf mit den jeweiligen Jagdangliederungsflächen gehören. Eigentümer von sogenannten befriedeten Bezirken auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt wird (z.B. Wohngebäude, Hofräume und Hausgärten), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der
Beschlussfassung vertretenen Grundflächen. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gezählt. Jeder anwesende Jagdgenosse kann mit entsprechender schriftlicher Vollmacht
maximal vier abwesende Jagdgenossen vertreten.
Sind für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sind, sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind, Vollmachten vorzulegen.
Wir bitten die Jagdgenossen wegen der Einlassformalitäten um rechtzeitiges Erscheinen (geöffnet ist ab 17:30 Uhr). Bitte halten Sie Ihren Personalausweis und
ggf. Vollmachten bereit.
gez.
Ute Zoll, Bürgermeisterin