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Rathaus Aktuell

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28.01.2021

Erstelldatum03.02.2021

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28.01.2021

Bürgermeisterin Zoll kann aus persönlichen Gründen nicht an der Sitzung teilnehmen. Stattdessen übernimmt Stadträtin Hirschner als stellvertretende Bürgermeisterin den Sitzungsvorsitz.

Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse

Frau Hischner gibt folgende Beschlüsse bekannt, die der Gemeinderat in seiner letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 17. Dezember 2020 gefasst hat:

  1. Es wurden 5 Bauplätze im Baugebiet Kreuzäcker an die Interessenten veräußert.
  1. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens für den Neubau der Kindertagesstätte Talheim wurden Schäden an einer Stützmauer festgestellt, sodass diese neu gesetzt werden muss. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 27.000 €. Der Gemeinderat hat mehrheitlich (mit einer Gegenstimme) die überplanmäßigen Ausgaben für die Hangabsicherung an der Kita Talheim beschlossen.
  2. Sachstand Gesundheitszentrum - Ärzte lehnen Angebot der Stadt ab

Im vergangenen Jahr hatte sich der Gemeinderat intensiv mit dem Thema Gesundheits-zentrum befasst. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde die Fa. Friedrich Schumann GmbH Muschelkalksteinwerk aus Eschenau als Investor ausgewählt. Die Fa. Schumann stellte daraufhin im Herbst einen ELR-Zuschussantrag in Höhe von  200.000 € für die Erstellung des Gebäudes. Parallel hierzu hat sich der Gemeinderat intensiv mit dem Thema „finanzielle Unterstützung der Ärzte“ befasst, um die ärztliche Versorgung in der Stadt zu sichern. Nach mehreren Gesprächen mit dem Investor, Vertretern des Gemeinderats und den Ärzten und Prüfung verschiedener Varianten der städtischen Beteiligung, u.a. eine Anmietung der Arztpraxis durch die Stadt, hat der Gemeinderat Ende Oktober 2020 den Ärzten Dr. med. Jürgen Fenzel, Dr. med. Isabell Fenzel und Daniela Freisinger ein finales Angebot zur finanziellen Beteiligung an der neu geplanten Arztpraxis gemacht. Dieses beinhaltete einen einmaligen finanziellen Zuschuss in Höhe von 175.000 €. Die Auszahlung war in 10 Jahresraten nach Inbetriebnahme der Praxis vorgesehen. Für die Ausstattung der Praxis wäre ein weiterer Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) von 10-20 % der förderfähigen Kosten möglich gewesen.

Die Ärzte lehnten Ende vergangenen Jahres das Angebot mit der Begründung, dass sie sich die Stadt als Hauptmieter der Arztpraxis gewünscht hätten, ab.

Nachdem die Arztpraxis als wichtigster Mieter und Zugpferd für die anderen vorgesehenen Dienstleister (Apotheke, Physiotherapeut, Ergotherapeut) im Gesundheitszentrum weggefallen ist, haben diese kein Interesse mehr an der Umsetzung des Projekts. Damit ist eine Realisierung des Gesundheitszentrums nicht möglich. 

Dennoch ist es sehr erfreulich, dass die ärztliche Versorgung in der Stadt durch die o.g. Ärzte auch in Zukunft gesichert ist. Damit ist das wichtigste Ziel erreicht. Bürgermeisterin Zoll gab dem Gemeinderat die Ablehnung des Angebots durch die Ärzte in der Dezembersitzung nicht-öffentlich bekannt. Die Fa. Schumann hat nun ihren ELR-Antrag zurückgezogen.

Der Gemeinderat wird sich in den nächsten Monaten Gedanken zu alternativen Nutzungen des Areals machen, zumal für den Notarztstandort eine dauerhafte Niederlassungsmöglichkeit gefunden werden muss.  Bekanntgaben

  1. Hauptamtsleiterin Köbler gibt bekannt, dass der Stadt Vellberg für das Jahr 2021 sechs Personen zur Asyl-Anschlussunterbringung zugewiesen bekommt. Vier Personen werden bereits im Februar der Stadt zugewiesen.
  1. Des Weiteren wird bekannt gegeben, dass ein Projekt im Stadtgebiet in das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR) aufgenommen wurde. Dabei handelt es sich um Mittel für die Sanierung eines Einfamilienhauses in Talheim.

Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik als Energiespar-Contracting-Projekt

Im vergangenen Jahr wurden die KEA und die endura kommunal GmbH mit der Planung, Projektentwicklung und Ausschreibung für die Sanierung der Straßenbeleuchtung mittels Energiespar-Contracting beauftragt.

Mittlerweile haben die beauftragten Unternehmen Ortsbegehungen, Datenauswertungen und eine vertiefte Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Projekt gemacht. Die Ergebnisse wurden durch zwei Mitarbeiter in der Sitzung vorgestellt. So ist bei ca. 300 von 1000 Beleuchtungspunkten eine Mastverlängerung notwendig, um eine angemessene Beleuchtungsqualität sicherzustellen. Durch die Umrüstung auf LED-Technologie ergäbe sich eine Energieeinsparung 78-82 Prozent. Die voraussichtliche Laufzeit des Contracting-Vertrags beläuft sich auf 9-11 Jahre. Es sollen künftig ca. 36 Leuchten als dekorative Leuchten zur Aufwertung des Städtle in Vellberg eingesetzt werden. Der Rest wird zur Gewährleistung eines einheitlichen Erscheinungsbilds mit technischen Leuchten ausgestattet. Die hochgerechneten Projektkosten belaufen sich nach derzeitigem Planungsstand auf ca. 425.000-465.000 Euro. Die Kosten werden zunächst durch den Contractor finanziert und die Stadt Vellberg bezahlt für die Dauer der Vertragslaufzeit eine jährliche Rate in Höhe der gesparten Strom- und Wartungskosten. Die technische Umsetzung soll bis Ende des Jahres erfolgen.

Die Ausschreibung und Realisierung der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik mit dem Energiespar-Contracting-Projekt wird einstimmig beschlossen.

Mit 7 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen beschließt der Gemeinderat außerdem, dass für das gesamte Stadtgebiet inkl. dem 1. BA im Baugebiet Kreuzäcker technische Leuchten ausgeschrieben werden. Ausgenommen hiervon ist das Vellberger Städtle. Hier werden dekorative Leuchten nach Art des Modells Philips Jargeau oder vergleichbar ausgeschrieben.

Kindergartenbedarfsplan 2020

Seit September 2020 besteht in Vellberg eine Betriebserlaubnis für 186 genehmigte Plätze im Ü 3 Bereich. Im Jahr zuvor waren es nur 164 genehmigte Plätze. Da der Bedarf an Betreuungsplätzen in der Markgrafenallee zum Kindergartenjahr 2020/21 gegeben war, wurde die Betriebserlaubnis für 22 weitere Plätze beantragt.

Die hohen Investitionen in den Kindergartenbereich waren erforderlich. Durch den An- und Umbau der Kita Markgrafenallee stehen für die kommenden Jahre genügend Betreuungsplätze im Ü 3 Bereich zur Verfügung. Herr Taubald erläutert, dass die Baumaßnahmen voraussichtlich Ende März beendet werden. Auch im U 3 Bereich sind nach der Fertigstellung des Neubaus der Kindertagesstätte Talheim ab dem Jahr 2022 genügend Plätze vorhanden.

Der Kindergartenbedarfsplan 2020 mit Entwicklung des voraussichtlichen Bedarfs bis zum Jahr 2023 wird vom Gemeinderat bei einer Enthaltung beschlossen. Der Bedarfsplan wird dem Landratsamt Schwäbisch Hall vorgelegt.

Bebauungsplan Sandhalde

Hier: Beauftragung des Planungsbüros

Als Sieger des Wettbewerbsverfahrens für das künftige Wohngebiet „Sandhalde“ hat der Gemeinderat im November das Architekturbüro Knorr & Thiele aus Öhringen ausgewählt. Dieses hat nun ein Honorarangebot für die Aufstellung des Bebauungsplans, der zunächst die rechtliche Grundlage für eine spätere Erschließung des Baugebiets darstellt, vorgelegt.  

Parallel zur Bearbeitung des Bebauungsplans wir ein Erschließungsplaner beauftragt, um beide Planungen (Bebauungsplan und Erschließungsplan) aufeinander abstimmen zu können.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass Knorr & Thiele Architekten aus Öhringen mit der den Leistungsphasen 1-3 (Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung bis Plan zur Beschlussfassung) für das künftige Wohngebiet „Sandhalde“ auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure beauftragt werden. Außerdem wird das Ingenieurbüro Stadtlandingenieure GmbH stufenweise für die Erschließungsplanung beauftragt.

Investitionszuschüsse in der städtischen Eröffnungsbilanz

Kämmerer Taubald erläutert, dass der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 28.05.2020 die wesentlichen Ergebnisse der allgemeinen Finanzprüfung der Stadt Vellberg der Jahre 2015-2017 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg beraten hat. Im Rahmen der weiteren Bearbeitung der Prüfungsbemerkungen wurde festgestellt, dass in der damaligen Sitzung versehentlich eine notwendige Beschlussfassung zum Verzicht auf den Ansatz der in der Vergangenheit geleisteten Investitionszuschüsse nach § 62 Abs. 6 GemHVO unterblieben ist. Dies ist zur Erledigung der Prüfungsbemerkungen nunmehr nachzuholen.

Da die städtischen Zuschüsse an Dritte im Zeitraum vor der Umstellung auf das neue Rechnungswesen, also vor dem Jahr 2017, grundsätzlich nicht dokumentiert wurden, beschließt der Gemeinderat einstimmig, auf den Ansatz der in den Jahren 2016 und früher geleisteten Investitionszuschüsse seitens der Stadt Vellberg an Dritte in der Eröffnungsbilanz gem. § 62 Abs. 6 GemHVO grundsätzlich zu verzichten.

Verabschiedung Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021

Der städtische Ergebnishaushalt erwirtschaftet im Planjahr 2021 ein negatives Ergebnis in Höhe von -891.391 €. Im Finanzhaushalt der Stadt Vellberg beläuft sich die veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands auf -158.428 €. Eine Kreditaufnahme muss im Haushaltjahr 2021 voraussichtlich nicht erfolgen. Auch Verpflichtungsermächtigungen sind für das kommende Jahr nicht vorgesehen. Die Grundsteuer- und Gewerbesteuerhebesätze bleiben unverändert für die Grundsteuer A bei 400 v.H., Grundsteuer B 390 v.H. und die Gewerbesteuer 350 v.H.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 81 GemO sowie die mittelfristige Finanzplanung mit dem Investitionsprogramm gemäß § 85 GemO werden vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Mineralfreibad: Vergabe der saisonalen Badeaufsicht

Das Mineralfreibad Vellberg soll in diesem Jahr unter Hygieneregeln geöffnet werden, sofern es die Pandemielage zulässt. Nach der Kündigung der bisherigen Fachkraft für Bäderbetriebe konnte in einem Stellenausschreibungsverfahren die Stelle letztendlich nicht neu besetzt werden. Aufgrund der schwierigen Bewerberlage ist nicht mehr zu erwarten, dass bis zum Beginn der Badesaison noch geeignetes Personal gefunden wird.

Die Bäderlife GmbH aus Schwetzingen bietet die Übernahme der Badeaufsicht für eine 17-wöchige Badesaison inklusive Aus- und Einwinterungsarbeiten für einen Gesamtnettopreis von 82.138,23 € an.

Der Gemeinderat stimmt mit 2 Enthaltungen dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrags bzgl. der Badeaufsicht mit der Firma Bäderlife GmbH aus Schwetzingen zu. Die Vertragsdauer wird für eine Badesaison ab dem 01.04.2021 bis zum 30.09.2021 festgelegt und die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag mit der Firma Bäderlife abzuschließen.

Annahme von Spenden

Der Gemeinderat nahm folgende Spenden einstimmig an:

  • Eine Spende der Raiffeisenbank Bühlertal eG an die Grundschule Vellberg in Höhe von 1.000 € für allgemeine Zwecke
  • Eine Spende der Raiffeisenbank Bühlertal eG an die Kindertagesstätte Markgrafenallee in Höhe von 1.000 € für allgemeine Zwecke

Sonstiges

Stadträtin Reichert weist darauf hin, dass aktuell immer noch einige Straßenlaternen im Stadtgebiet nicht funktionsfähig sind. Herr Brünnler erläutert, dass dem zuständigen Unternehmen eigentlich eine Frist bis zum vergangenen Mittwoch gesetzt wurde. Wenn immer noch Laternen kaputt sein sollten, können diese bei der Stadt gemeldet werden.