Direkt
zum Inhalt springen,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Stadt Vellberg Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden.
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Vellberg
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Vellberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
FacebookInstagram
16 °C
Heute,  27. September
Leichter Regen
12 °C
Samstag, 28. September
Mäßiger Regen
12 °C
Sonntag, 29. September
Leicht bewölkt
Gesamtübersicht anzeigen

Rathaus Aktuell

Aus der Gemeinderatssitzung vom 28.05.2020

Erstelldatum04.06.2020

Bürgermeisterin Ute Zoll hat in der Sitzung am 28.05.2020 die folgenden Beschlüsse öffentlich bekannt, die der Gemeinderat in der letzten Sitzung im April nicht-öffentlich gefasst hat.

  1. Drei Grundstücke auf der Gemarkung Vellberg, Flur Eschenau wurden an den Interessenten veräußert.
  2. Zwei Bauplätze im Baugebiet Kreuzäcker wurden an die Interessenten veräußert.
  3. Zwei Bauplätze im Baugebiet Wolfsgraben in Großaltdorf wurden an die Interessenten veräußert.  
  4. Ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Kreuzäcker, 4. Änderung in der Form, dass künftig Flachdachgebäude zulässig sind, wurde abgelehnt.
  5. Die Stadt Vellberg hat ihr Rücktrittsrecht beim Verkauf eines Bauplatzes in der Kreuzäckersiedlung ausgeübt, da den Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht nachgekommen wurde.

Die Gemeinderäte wurden von der Bürgermeisterin über Folgendes informiert:

  1. Ab dem 08.06.2020 wird der reguläre Rathausbetrieb wieder aufgenommen: die Bürgerinnen und Bürger können ohne vorherige Terminvereinbarung, allerdings unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregelungen und mithilfe eines Einbahnsystems, ins Vellberger Rathaus kommen.
  2. In den Kindergärten herrscht derzeit ein eingeschränkter Regelbetrieb in Form eines rollierenden Systems: 50 % der Kinder können im Wochenwechsel den Kindergarten besuchen.
  3. Herr Brünnler informiert, dass vom Land Baden-Württemberg 40 % der Kosten für den Breitbandausbau in Lorenzenzimmern übernommen werden. Bereits im vergangenen Jahr war die Zusage des Bundes mit 50 % Zuschuss erfolgt. Die Bauarbeiten sollen vor der diesjährigen Sommerpause und die Netzbetreiberarbeiten bis zum Ende des Jahres 2020 vergeben werden. Im Optimalfall sind die Arbeiten bis Mitte/Ende des Jahres 2021 fertiggestellt.
  4. Herr Taubald informiert die Gemeinderäte, dass das Regenüberlaufbecken statt mit 466.000 € nur noch mit 322.000 € gefördert wird. Zudem wurde die Laufzeit des Förderprogramms gekürzt: statt in 2024 soll in 2022 abgerechnet werden. Dies hat zum Ergebnis, dass nun eine höhere Eigenbeteiligung der Stadt Vellberg erforderlich ist.

Straßenbegleitgrün Baugebiet Kreuzäcker sowie Bepflanzungen im Baugebiet Wolfsgraben: Vorstellung und Festlegung einer Begrünungsplanung mit Ausschreibungsbeschluss

Die Gemeinderäte wurden von Frau Vesel, Landschaftsarchitektin des Ingenieurbüros stadtlandingenieure (IB sli) über die geplanten Bepflanzungen in den Baugebieten Kreuzäcker und Wolfsgraben informiert. Im Baugebiet Kreuzäcker sind Baumquartiere vorgesehen, die mit für Süddeutschland typischen Baumarten bepflanzt werden sollen. Zudem wird es eine Streuobstwiese mit Apfel-, Birnen- und Kirschbäumen geben, die mit einer Blumenwiesenmischung und einer Frischwiese unterpflanzt werden soll. Ein Einzelbaum wird eine alleinstehende Silberlinde sein. Im Baugebiet Wolfsgraben wird es ebenfalls eine Streuobstwiese geben, die vergleichbar mit der in der Kreuzäckersiedlung ist. Der Lärmschutzwall wird mit heimischen Feldgehölzen bepflanzt und als Einzelbaum wird ein Spitzahorn gepflanzt. Zur optischen Abgrenzung zum Regenrückhaltebecken werden Strauchgruppen eingesetzt. Das Biotop bleibt unberührt. Zu Beginn der Bepflanzung ist mit einem hohen bis mittleren Pflegeaufwand zu rechnen, der mit der Zeit abnimmt.

Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Begrünungsplanung für die Baugebiete „Kreuzäcker“ und „Wolfsgraben“ zu.

Schulentwicklung Vellberg und Medienentwicklungsplan

Der Rektor der Grundschule Vellberg, Herr Feldmann ist in der Sitzung anwesend und erläutert dem Gremium die aktuelle Entwicklung der Grundschule Vellberg.

Die Gemeinderäte werden von Herrn Taubald unterrichtet, dass die Grundschule Vellberg über die Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des DigitalPakts Schule des Landes Baden-Württembergs eine Zuweisung von 41.200 € erhält. Vom Schulträger ist zusätzlich ein Eigenanteil von 20 % zu erbringen, womit insgesamt Kosten in Höhe von rund 51.500 € förderfähig sind. Um konkrete Förderanträge stellen zu können, muss ein Medienentwicklungsplan vorgelegt werden. Der Plan der Vellberger Grundschule sieht vor, Bildschirme mit Zubehör und Installation für die Anbindung an Tablets, drei Dokumentenkameras und 30 Tablets für Schüler mit Einbindung in Schulsoftware zu beschaffen.    

Der Gemeinderat beschloss die Ziele des Medienentwicklungsplans der Grundschule Vellberg und die damit zusammenhängenden Anschaffungen im Zuge des Digitalpakts Schule wie vorgetragen. Auf dieser Basis wird ein Förderantrag für das Jahr 2021 gestellt werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan 2021 eingeplant.

Anschaffung eines neuen Tandem-Anhängers für den Bauhof

Die Verwaltung hat für die Beschaffung eines Tandemanhängers, fünf Angebote eingeholt. Der Tandemanhänger soll ein Gesamtgewicht von ca. 11 Tonnen und eine Nutzlast von acht Tonnen haben. Im Haushalt sind Finanzmittel in Höhe von 19.000 € bereitgestellt.  

Der Gemeinderat beschloss den Auftrag zur Lieferung eines Tandemanhängers des Herstellers Humbaur „Modell HS 106020 BS“ für den städtischen Bauhof der Firma W. Müller GmbH & Co. KG aus Bretzfeld zum Angebotspreis in Höhe von 17.302,60 € zu erteilen.

Neukalkulation der Verwaltungsgebühren mit Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung

Herr Taubald und Frau Sommer (absolvierte bis Mitte Mai ein Praktikum im Rahmen ihres Studiums Public Management bei der Stadt Vellberg) informieren die Gemeinderäte über eine umfangreiche Neukalkulation der Verwaltungsgebühren. Diese war notwendig, da im Gesetz zur Neuregelung des Gebührenrechts nun die Grundsätze der Gebührenbemessung in Form des Äquivalenzprinzips, des Kostendeckungsgrundsatzes und des betriebswirtschaftlichen Kostenbegriffs geregelt sind. Da die Gebühren nicht bzw. nicht nennenswert erhöht wurden, kann allenfalls mit geringen Mehrerträgen gerechnet werden

Der Gemeinderat beschloss die vorgelegte Verwaltungsgebührenkalkulation vom Mai 2020. Die in der Gebührenkalkulation aufgenommenen Gebührentatbestände und die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung werden beschlossen.

Neukalkulation der Bestattungsgebühren mit 9. Änderung der Friedhofssatzung

Herr Taubald und Frau Sommer informieren die Gemeinderäte darüber, dass auch eine umfangreiche Neukalkulation der Bestattungsgebühren vorgenommen werden musste. Begründet wird dies mit der von der Rechtsaufsicht und des Regierungspräsidiums geforderten Kostendeckung beim Bestattungswesen. Diese ist Voraussetzung, um Förderungen aus dem Ausgleichstock zu erhalten. Außerdem wurde in die Friedhofsatzung das Rasengrab als neuer, gesonderter Tatbestand aufgenommen.   

Der Gemeinderat beschloss die vorgelegte Bestattungsgebührenkalkulation vom April 2020. Die in der Gebührenkalkulation aufgenommenen Gebührentatbestände und die 9. Änderung der Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührenordnung) werden ebenfalls beschlossen.

ELR-Schwerpunktgemeinde Großaltdorf – Selbstevaluation nach Ablauf des Anerkennungszeitraums

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (kurz: ELR) wurde die ländlich geprägte Ortschaft Großaltdorf in den Jahren 2015 bis 2019 in ihrer strukturellen Entwicklung vom Land Baden-Württemberg gefördert. Dem Regierungspräsidium ist bis spätestens September 2020 der Evaluierungsbericht vorzulegen. Der Gemeinderat beschloss den Schluss- und Evaluierungsbericht für die ELR-Schwerpunktgemeinde Großaltdorf wie vorgelegt.

Vorbereitung Jagdverpachtung Großaltdorf

Ein Antrag auf Vertagung der Entscheidung über diesen Beschluss wurde mehrheitlich beschlossen. Nach Möglichkeit soll in der nächsten Gemeinderatsitzung am 25.06.2020 über diesen Tagesordnungspunkt beraten und entschieden werden.

Allgemeine Finanzprüfung bei der Stadt Vellberg der Jahre 2015-2017

Die Gemeindeprüfungsanstalt (kurz: GPA) hat von März bis Mai 2019 die allgemeine Finanzprüfung bei der Stadt Vellberg durchgeführt. Gegenstand der Prüfung war gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Haushalts-, Kassen-, und Rechnungsprüfung der Stadt Vellberg in den Jahren 2015-2017, wobei insbesondere die Vermögensbewertung als Grundlage für die Eröffnungsbilanz im Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) des Jahres 2017 geprüft wurde. Insgesamt werden der Stadtverwaltung geordnete, finanzielle wirtschaftliche Verhältnisse bescheinigt und die stetige Aufgabenerfüllung als gesichert dargestellt.

Annahme von Spenden

Die Firma Kochendörfer Druckerei + Verlag GmbH spendet der Stadt Vellberg 80 Memory-Spiele, die an die teilnehmenden Kinder des Malwettbewerbs verschenkt werden sollen.

Sonstiges

Schulweg

Herr Taubald informiert die Gemeinderäte, dass Herr Rektor Feldmann während der Corona-Pandemie empfiehlt, die Buskinder zur Grundschule laufen zu lassen, anstatt den ÖPNV zu nutzen. Da der Fußweg im Bereich Eschenauer Straße – Haller Straße Gefahren birgt, empfiehlt es sich, eine mobile Lichtzeichenanlage zu installieren, die aufleuchtet, sobald ein Schulkind einen entsprechenden Knopf drückt. Für eine solche Anlage würden monatlich Kosten in Höhe von ca. 1.000 € anfallen. Der Gemeinderat stimmt für das Bereitstellen der Mittel für die temporäre Lichtzeichenanlage.

Verstöße gegen die Abstandsreglungen im Vellberger Städtle

Ein Gemeinderat meldet, dass an den Wochenenden massiv gegen die bestehenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen im Gebiet des Vellberger Städtles verstoßen werde. Frau Zoll appelliert daraufhin an die Vernunft aller Bürger/innen und Besucher/innen.