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Rathaus Aktuell

Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 02.05.2019

Erstelldatum09.05.2019

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Bekanntgaben

In der Gemeinderatssitzung am 2. Mai 2019 gab Bürgermeisterin Ute Zoll bekannt, dass in der nicht-öffentlich Sitzung am 28. März drei Bauplätze im Baugebiet Kreuzäcker wurden an die Interessenten veräußert wurden.

Außerdem informierte sie über den Sachstand bezüglich der Erneuerung des Dachs der Kita Schönblick. Die Ausschreibung der Maßnahmen sei erfolgt, die Vergabe solle in der Gemeinderatsitzung am 23. März erfolgen. Dasselbe gelte auch für das Dach der Halle in Großaltdorf.

Stadtkämmerer Taubald informierte das Gremium über eine erfreuliche Nachricht. Die Fachförderung für die Sanierung der Kita Markgrafenallee sei bewilligt worden.

Erlass einer Satzung über die Benutzung von Obdachlosen und Flüchtlingsunterkünften

Die Satzung regelt die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen und die Gebührenhöhe, die von den Bewohnern der Unterkünfte zu entrichten ist. Die Stadt unterhält derzeit zwei eigene sowie zwei angemietete Unterkünfte. Bislang wurden die von den Obdachlosen bzw. Flüchtlingen zu entrichtenden Benutzungsgebühren überschlagsmäßig für die einzelnen Objekte kalkuliert.

Die entsprechenden Beträge und Kostensätze wurden nun von Frau Rebecca-Marie Herdlitschka im Rahmen ihrer Betriebswirtarbeit an der Fachschule für Wirtschaft in Schwäbisch Hall ermittelt. Die erstellte Kalkulation beinhaltet alle Kosten, die bei der Stadt im Zusammenhang mit der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung entstehen.

Der Gemeinderat hat die Benutzungsgebühr pro überlassenen Wohnplatz auf 152,60 € je Monat bei 46 Personen Sollbelegung festgelegt und die entsprechende Satzung beschlossen.

Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen

Die aktuelle Fassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Vellberg stammt aus dem Jahr 1966. Hintergrund war die zu diesem Zeitpunkt erfolgte Einführung des gemeindlichen Mitteilungsblattes „Vellberger Stimme“. Mittlerweile haben sich jedoch neue technische sowie rechtliche Möglichkeiten ergeben, öffentliche Bekanntmachungen dürfen auch über das Internet erfolgen.

Der Gemeinderat hat sich für die Veröffentlichung im Internet entschieden und die entsprechende Satzung beschlossen. Für die Bürgerschaft bedeutsame Bekanntmachungstexte – z.B. Einladungen zu Gemeinderatssitzungen - können und sollen auch weiterhin zusätzlich im städtischen Amtsblatt veröffentlicht werden.

Erschließung des Bauabschnittes 3.2 im Baugebiet Kreuzäcker in Vellberg
Hier: Beauftragung des Ingenieurbüros

Die Erschließung des Bauabschnittes 3.2 im Baugebiet Kreuzäcker in Vellberg wird bereits seit längerer Zeit vorangetrieben. Um die Erschließungsarbeiten im nächsten Winterhalbjahr öffentlich ausschreiben zu können, hat der Gemeinderat das Ingenieurbürog sli mit den weiteren Planungen beauftragt. Die Erschließung wird dann voraussichtlich im März 2020 mit einer Bauzeit von ca. einem Jahr erfolgen. Es werden 32 Baugrundstücke geschaffen.

Auf Anregung des Gemeinderates wird geprüft, ob in der Steinbildstraße der bestehende Feldweg als Durchfahrt für Baufahrzeuge freigegeben werden kann bis die Wohnhäuser gebaut sind.  

Beschaffung eines Kommunalfahrzeugs für den städtischen Bauhof

Die beschränkte Ausschreibung eines neuen Traktors für den Bauhof ergab, dass das wirtschaftlichste Angebot von der Firma ZG Raiffeisen Technik GmbH aus Walldürn vorgelegt wurde. Der Angebotspreis für den „Fendt 313 Vario S4“ incl. der zusätzlichen Anbaugeräte beträgt 138.900 €. Der Gemeinderat hat den Auftrag erteilt. Der abgängige Schlepper Steyr soll bestmöglich verkauft werden.

Darlehensgewährung an den Betrieb gewerblicher Art Wasserversorgung

Die Wasserversorgung ist nach dem Steuerrecht ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) und damit grundsätzlich steuerpflichtig. Aus steuerlichen Gründen sollte ein BgA einen Eigenkapitalanteil von etwa 30 % vorweisen. Um dies zu gewährleisten, sollte nun ein Darlehen des städtischen Haushalts dem Regiebetrieb zugewiesen werden. Die Stadt hat bereits in der Vergangenheit drei Darlehensverträge in dieser Form abgeschlossen, von denen derzeit noch zwei valutieren. Der Gemeinderat hat einem Darlehen zum 01.01.2018 über 450.000 € mit 2,9 v.H. Zins und 10 Jahren Bindungsfrist zugestimmt. Die Darlehensverträge aus den Jahren 1999 und aus dem Jahr 2004 werden künftig mit 2,9 v.H. jährlich verzinst.

Annahme von Spenden

Die Spende der Raiffeisenbank Bühlertal eG in Höhe von 500 € für die Geräteausstattung der Freiwilligen Feuerwehr wurde vom Gemeinderat einstimmig angenommen.